Also kaum Schmerzensgeld
Dann bei Bildern von nackten personen gab es nur wenig Schmerzensgeld
AG Charlottenburg (Vergl. v. 15.01.2015, Az. 239 C 225/14)
1.000,- €
Ex-Freund hat ca. 10 intime Fotos seiner Ex-Freundin an einen überschaubaren Personenkreis bei WhatsApp verschickt, bei waren damals 13 Jahre alt.
OLG Oldenburg (Beschl. v. 06.04.2018, Az. 13 U 70/17)
500,- €
Ex-Freundin schickte Bilder von ihren Brüsten und ihrem Genitalbereich an ihren damaligen Freund, diese Bilder landeten jedoch auch bei einer Freundin, welche die Bilder unerlaubt weiterleitete; das Schmerzensgeld viel niedrig aus, da die Betroffene durch die Aufnahme und das Verschicken der Bilder eine wesentliche Ursache für das Verbreiten gesetzt hat.
LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 20.05.2014, Az. 2-03 O 189/13)
1.000,- €
17-jährige Klägerin hatte intime Bilder von sich und ihrem Freund auf dem Handy, als sie dieses bei einer Freundin zum Aufladen an den Computer anschloss, gelangten diese auch auf dem Computer der Freundin, welche die Bilder wiederum u.a. per WhatsApp an Dritte mit den Worten „Die hast du nicht von mir“ weitergeleitet hat).