Kratzer nach dem Bordell-Besuch

4 Antworten

Nur wenn der Kunde es wünscht. Ansonsten auf keinen Fall. Die meisten Bordellbesucher sind in einer festen Beziehung und da kämen fremde Kratzspuren nicht gut.

Das ist Körperverletzung und er sollte die Verletzungen dokumentieren und Schadenersatz fordern.

Die Ehefrau kann ja belegen das der Kratzer vorher nicht da war.

Blutverlust sollte vermieden werden.

Ansonsten wem's gefällt.

Wenn er es mag kann er auch gekratzt werden. Viele wünsche werden dort erfüllt.