da kommst selbst mit ner normalen Schlagbohrmaschine nicht rein.

Bohrhammer mit SDS+ da geht das wie Butter.

oder willst da Bolzen einschießen geht auch

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vor dem Sterben, nein

wir haben gelernt dass wir Geboren wurden um zu Sterben.

problematischer ist das WIE

kenne da jahrelanges Siechtum, oder auch Umfallen und weg.

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Wer behebt in einer Mietwohnung den Wasserschaden, wenn ein Mieter das Waschbecken hat überlaufen lassen?

Mein Nachbar in der Wohnung über mir hat am 03. 07. 2025 um 20:00Uhr das Wasser im Waschbecken aufgedreht, und ist dann eingeschlafen. Um 22:00 Uhr als ich Schlafen gehen wollte, habe ich merkwürdige Geräusche aus meinem Bad wahrgenommen, die ich mir erst nicht erklären konnte. Nachdem ich kurz das Licht eingeschaltet habe, habe ich gesehen, das durch die Decke Wasser kommt, und bin nach oben gegangen. Zu diesem Zeitpunkt stand das Wasser bei mir schon ca. 2cm hoch im Bad. Und nicht nur bei mir. Das Wasser lief bis zur 7 Etage. Ich wohne in der 10. Ich habe dann die Feuerwehr gerufen. Es kam aber die Polizei, die den Schaden begutachtete, und die Feuerwehr wieder wegschickte. Die schrieben einen kleinen Zettel mit Vorgansnummer und Ereignis. Bei meinem Vermieter habe ich 2x angerufen, und den Sachverhalt gemeldet, und die Vorgansnummer und die Dienststelle durchgegeben. Am ersten Tag schickte mir der Vermieter Handwerker, obwohl bei mir kein Rohrbruch vorlag. Die kamen aber in der Annahme das ein Rohrbruch vorliegt.

Bei mir muss nun die Decke entweder neu Tapeziert oder übermalt werden. Nun weiß ich nicht ob der Vermieter das macht, oder ich das machen muss. Es war ja kein Rohrbruch, sondern ein überlaufendes Waschbecken. Der Verursacher hat Fotos gemacht, um das seiner Versicherung zu melden. Das war 4 Tage nach dem Ereignis. Seid dem ist nichts mehr passiert. Bitte um Info, wie es nun weitergeht.

Also ob der Vermieter, oder ich den Schaden beseitigen muss auf Kosten des Verursachers.

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wenn der "liebe" Nachbar eine gute Haftpflicht hat, die. hat er die nicht wird er die Summe anderweitig aufbringen müssen.

ich frag mich wie da Wasser überlaufen kann, die Waschbecken die ich so kenne haben genau dafür einen Überlaufschutz

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Mietwohnung: Umbau Oberlicht Küche als Belüftung - Wer bezahlt das?

Hallo,

Die gemietete Wohnung Ist seit einigen Jahren vom Mieter bewohnt. (2,5 RW 70qm Dachgeschoss)

Die Wohnung ist so aufgeteilt das Wohnzimmer, Schlafzimmer, Abstellraum (vollwertiger Raum mit Fenster, Tür aber sehr klein) rund um den Flur und dessen Küche liegen.

Die Küche ist offen (ohne Tür) zum Flur hin.

In der Küche gibt es kein Fenster, keine aktive Zuluft (Lüftung) oder ähnliches (innen liegender Raum).

In der Küche wurde ein Oberlicht (Glasscheibe 2x1m) in die Trockenbauwand gebaut. (das Oberlicht war vor Einmietung bereits drin)

Das Oberlicht geht zur Abstellkammer.

Scheint die Sonne am Nachmittag durch das Fenster der Abstellkammer so ist es in der Küche etwas heller.

Das Oberlicht ist geschlossen (Glasscheibe, Nicht zum öffnen).

Im Mietvertrag seht das der Mieter verpflichtet ist regelmäßig alle Wohnräume zu lüften (schimmel Vermeidung etc.).

Die Küche ist nicht lüftbar.

Im Sommer steht da regelmäßig die Luft drin bei 28-30°C. Diese Luft ist nicht durch nächtliches lüften raus zu bekommen (kein Fenster, stoßlüften nicht möglich).

In der Küche ist lediglich ein Abzug für Kochfeld vorhanden. (Abzug geht nach draußen)

Der Mieter hat den Eigentümer um Lösungen gebeten das Oberlicht umzubauen zu einer öffenbaren Möglichkeit (schiebe Lösung z. B.) um über die Abstellkammer (Fenster) einen Durchzug zu ermöglichen.

Der Mieter war seit 2-3 Jahren im Gespräch mit dem Voreigentümer. Dieser hat es hinausgeschoben und vor einem Jahr die Wohnung verkauft.

Der neue Eigentümer wurde bei der Übernahme drauf hingewiesen, stellt sich allerdings quer sich um einen Umbau zu bemühen. (schiebt es seit 6-8 Monaten auf).

Der Eigentümer war zur persönlichen Begutachtung vor Ort.

Hat sich alles angesehen und meinte mündlich: es hat keine hohe Priorität aber er würde schauen was machbar ist, weil es aber nur Kosten verursachen würde könnte es noch dauern weil andere Sachen wichtiger wären.

Eine Woche später bekommt der Mieter eine Email (Email Kontakt ist abgesprochen zur schnellen und erleichterten Kommunikation) mit dem Inhalt:

"Fenster/Küche: Die Situation ist unglücklich- der Mieter habe jedoch die Wohnung so angemietet und der Vermieter auch so erworben, so dass hier kein Mangel entstanden ist und auch nichts akut zu beheben wäre. Der Vermieter verstehe allerdings den Punkt und wäre auch gerne bereit, sich an einer Lösung bzw an den Kosten zu beteiligen. Der Vermieter möchten jedoch, das sich der Mieter selbst Lösungsvorschläge mit Handwerkern sucht und Angebote einholt. In einem nächsten Schritt, wenn auch eine Kostenschätzung vorliegt, könne dann gerne gemeinsam geschaut werden was wirtschaftlich sinnvoll ist und wie die Kosten aufteilt werden.

Die Frage:

Welche Situation genau liegt hier an?

Eine Eigentümer Pflicht oder eine Modernisierung auf Wunsch des Mieters?

Wer muss sich um eine Lösungen und Kosten kümmern?

Was ist die klügste Vorgehensweise?

Aus der Sicht des Mieters versucht der Eigentümer die Arbeit und die Kosten primär auf den Mieter umzulegen und hält sich alles weiteres offen. Ist das so rechtens?

Muss der Mieter sich selbst kümmern, alles selbst bezahlen und theoretisch der Eigentümer freiwillig was bezuschussen?

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du hast es so gemietet, warum sollte der Vermieter dem zustimmen,

du baust um - bei Auszug wird dir der Vermieter den Rückbau fordern.

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Motorkontrollleuchte: Was tun, wenn sie blinkt?

das liegt nicht unbedingt an deinen Glühkerzen.

die Werkstatt kann es auslesen

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du bist zwar registriert, aber noch lange nicht verifiziert, und darum gehts

einfach lesen

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die Flugbegleitung wird in diesem Falle eine der 17-Jährigen sein. das ist voll ausreichend minderjährige reisen bei ryanair - Suchen

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Andere Antwort

Urlaub wurde genehmigt, damit ist der Urlaub auch zu gewähren. du hast z.B. eine Flugreise gebucht, wird der Chef Schadensersatzpflichtig. die Kosten kannst von ihm einfordern.

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nur ein Strafbefehl, du hast mit dem Wert eine Straftat begangen. das geht vor Gericht. wann, das kann dauern.

bereits die 3. Frage, du wirst abwarten müssen was kommt. kann auch sein dass du den B nicht mehr erwerben darfst.

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ja, die Prüfung wiederholen.

wenn der Prüfer anders reagieren würde, könnte er dir den Führerschein aushändigen, hat er aber nicht. von daher - durchgefallen

klar kannst dagegen vorgehen, wirst aber verlieren, das war eine Tatsachenentscheidung

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zu dem Zeitpunkt ist der Käufer noch kein Eigentümer. ich würde den erst dann reinlassen wenn der Kaufpreis geflossen ist, solange steht dir noch der Ertrag zu, Vermietung/Verpachtung

hab da auch schlechte Erfahrungen.

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bin ich nach einem Arbeitsunfall arbeitsunfähig 

die steuern dich aus, und du gehst in den vorzeitigen Ruhestand. nach 2 Jahren wird er keinen Anspruch auf Krankengeld haben, er wird ausgesteuert.

wie kommst du auf eine Abfindung

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wir müssen unterscheiden

Straf - bzw. Zivilrecht.

die Käufer haben ihren Kaufpreis eingefordert. das ist legitim da kommt ihr nicht rum da dürfte mit Urteil ein Titel entstanden sein, der gilt 30 Jahre.

Strafrechtlich können noch etliche Sozialstunden - Wochenendarreste oder Jugendknast auf euch zukommen.

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bei 4 Std. besteht kein Anspruch. jedenfalls hier in Dland.

erst recht wenn man sich so asozial verhält.

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