Genehmigter Urlaub ging nicht durch,bin ich zurecht sauer?
Ich hatte vor einem Monat mein Urlaub vom Vorgesetzten genehmigen lassen,per Zettel. Dieser ging auch durch die Bichhaltung. Dann letzten Montag immerhin“Wir müssen ihre Urlaub stornieren,da wir zu der Zeit unterbesetzt sind und es eine neue Regelung für MA gibt,dass diese den Urlaub zum Jahresanfang planen müssen“. Ich habe im April gestartet. Bin richtig sauer,dass sind für mich keine Gründe. Überlege mir was neues zu suchen. Was meint ihr?
17 Stimmen
10 Antworten
genehmigte Urlaub darf nicht storniert werden wenn dann nur mit Gründen und Personalmangel ist kein Grund. Ich würde das Unternehmen verlassen und mich woanders bewerben, da in Zukunft vielleicht Probleme haben könntest.
Das ist so nicht rechtsgültig. Wenn die dringend Personal in der Zeit benötigen und darum deinen Urlaub streichen, müssen sie dir eine Entschädigung anbieten und müssen es plausibel machen, dass es wirklich gar nicht anders für sie geht.
Und auch die Regelung bzgl. Jahresanfang ist nicht zulässig, außer es steht in deinem Arbeitsvertrag, aber selbst dann steht dir Urlaub ZU, wenn du erst später dazu gekommen bist.
So oder so: ja, scheint eine Firma zu sein, die dich ausbeuten will und dabei auch gerne zu Mitteln greift, die nicht okay sind.
Habt ihr einen Betriebsrat? Dann an den wenden.
So oder so: ja, ich würde nach einer besseren Stelle suchen.
Wenn der Urlaub durch den direkten Vorgesetzten genehmigt war, musst du dich darauf auch verlassen können. Hast du jetzt NACHWEISLICH DANACH eine Reise gebucht, müsste der Betrieb evtl. Stornokosten tragen.
Wenn du JETZT die Stelle wechselst bekommst du natürlich erst recht keinen Uralub passend.
Wir müssen ihre Urlaub stornieren
Eine Stornierung des Urlaubs ist nur in Ausnahmefällen möglich. Fehlerhafte Personalplanung ist kein Grund.
es eine neue Regelung für MA gibt,dass diese den Urlaub zum Jahresanfang planen müssen
Die Regelung kann wenn überhaupt nur auf noch nicht genehmigten Urlaub angewendet werden. Das wenn, könnte der Arbeitgeber verlangen, das Sie bis zu einer bestimmten Frist auch den restlichen Jahresurlaub planen.
Des weiteren muß der Arbeitgeber alle Kosten tragen die durch die Stornierung des Urlaubs entstehen, insbesondere die Stornierungskosten von bereits gebuchten Reisen.
Ganz einfach: was genehmigt ist, ist genehmigt. Punkt. Da gibt es nix zu rütteln. Der Personalmangel ist nicht dein Problem.
Das einzige auf was man sich berufen könnte, wäre in den ersten Monaten / Probezeit, das in dem Zeitraum eine Urlaubssperre gilt.
Probezeit, das in dem Zeitraum eine Urlaubssperre gilt
Eine Urlaubssoerre mit der Begründung "Probezeit" ist rechtlich nicht zulässig.
Aber das hätten sie machen müssen, bevor sie es erst genehmigen. Außerdem erklären sie ja, dass das nicht ihr Grund ist...