Darf mein Chef meinen Urlaubszettel auf Option unterschreiben?

3 Antworten

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Hat Dein Chef denn den Urlaub schriftlich genehmigt und die "Rücknahmeoption" mündlich gemacht? Eine Freistellungserklärung muss eindeutig sein. Urlaub kann nicht unter Vorbehalt gewährt werden.

Im § 7 Bundesurlaubsgesetz steht ja dass die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen sind. Wenn es keine dringenden betrieblichen Belange gibt oder Urlaubswünsche anderer AN Vorrang haben, gibt es keinen Grund den Urlaub nicht zu genehmigen.


Beini91 
Beitragsersteller
 21.01.2013, 11:48

ich habe den Urlaubszettel schriftlich da, aber er hat eben auf diesen drauf geschrieben "Auf Option"

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Hexle2  21.01.2013, 12:00
@Beini91

Das kannst Du vergessen. Dazu gibt es im Arbeitsrechtkommentar von Peter Wedde folgende Aussage zum § 7 :

" Die Unwiderruflichkeit der Freistellungserklärung ist Voraussetzung einer wirksamen Urlaubserteilung. Behält sich der AG den Widerruf der Freistellung vor, etwa durch die Formulierung "bis auf Widerruf" oder "widerruflich", ist eine zur Erfüllung des Urlaubsanspruchs notwendige Befreiungserklärung nicht gegeben. Dies hat zur Folge, dass der Urlaubsanspruch nicht erfüllt wird (BAG 19.5.2009 - 9 AZR 433/08)

Dein AG hat Dir den Urlaub rein rechtlich also noch nicht genehmigt.

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Meine Güte, wie geht es denn in manchen Unternehmen zu?

Zugesagter Urlaub ist zugesagt. Fertig. Und wenn du vorher krank wirst, dann ist der Urlaub immer noch genehmigt.

Wenn er dich dann rauswirft, hat er ganz schlechte Karten vor dem Arbeitsgericht. Leg dir eine Rechtsschutzversicherung zu.


JanKrohn  21.01.2013, 11:35

Vor dem Arbeitsgericht kann man sich selbst ohne Anwalt repraesentieren. Da braucht man keine Rehctsschutzversicherung.

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BenniXYZ  21.01.2013, 13:03
@JanKrohn

Stimmt, darum geht es auch garnicht. Man muß auch Gerichtskosten bezahlen.

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wenn er unterschrieben hat ist er unterschrieben, das ist angst macherei, mehr nicht