kann der Arbeitgeber 3 Urlaub nicht genehmigen, weil man sonst krank macht öfters? Azubi?


19.01.2024, 09:00

*hennaabend

4 Antworten

Das Gesetz sieht vor, dass der Urlaub möglichst zusammenhängend gewährt werden soll und dass mindestens zwei Wochen am Stück einmal pro Jahr dabei drin sein müssen. Bei mehr als zwei Wochen am Stück hat der Arbeitgeber hingegen das Recht, dringende betriebliche Gründe geltend zu machen und nur die zwei Wochen zu genehmigen.

Du musst also mit deinem Arbeitgeber reden! Macht doch zum Beispiel zwei Wochen draus, aber eben die letzten zwei Wochen, die nicht die ersten beiden. Dann kannst du doch problemlos an der Hochzeit teilnehmen.

Und was häufiges Fehlen wegen Krankheit betrifft: Bedenke, dass du bei 10-15% Fehlzeit während der gesamten Ausbildungsdauer - also 12-15 Wochen in den ganzen 3 Jahren! - die Zulassung zur Abschlussprüfung gefährdest! Ja, auch wenn diese Fehltage "entschuldigt" waren. Im blödesten Fall darfst du dann erst ein halbes Jahr später als geplant deine Prüfung ablegen und somit auch deine Ausbildung beenden...

DerCaveman  19.01.2024, 09:39
Bei mehr als zwei Wochen am Stück hat der Arbeitgeber hingegen das Recht, dringende betriebliche Gründe geltend zu machen und nur die zwei Wochen zu genehmigen.

Stimmt natuerlich. Allerdings sind dringende betriebliche Gruende, die dem Wunsch einer Auszubildenden nach 3 Wochen zusammenhaengendem Urlaub entgegenstehen koennten, ziemlich schwer vorstellbar.

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HappyMe1984  19.01.2024, 09:50
@DerCaveman

Bei Azubis geht's dann eher in Richtung einer Begründung, dass diese Zeit für die Ausbildung relevant ist, klar. Bei Azubis kann man ja nicht mit Personalmangel oder Vertretungssituationen argumentieren, weil die ja nicht arbeiten, sondern lernen. Aber ich würde durchaus eine Argumentation hinbiegen können, warum eine dreiwöchige Unterbrechung im Lernprozess bei jemandem, der durch häufige Fehlzeiten ohnehin schon regelmäßig "rausgekommen" ist, für das Erreichen des Ausbildungsziels schädlich wäre ;).

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Hat der Arbeitgeber das Recht, drei Wochen am Stück Urlaub nicht zu genehmigen mit dem Grund, dass man sonst öfters im Jahr krank ist.

-> Nein, ohne triftige Begründung hat der Arbeitgeber nicht das Recht drei Wochen Urlaub am Stück – oder mehr – abzulehnen

Quelle: https://www.arag.de/rechtsschutzversicherung/arbeitsrechtsschutz/bundesurlaubsgesetz-urlaubsanspruch/

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass es als triftiger Grund gilt, wenn der AN im Jahr öfter krank gewesen ist.

Korrigiert mich gerne, wenn Ihr denkt, dass ich irgendwo falsch liege.

Halte dem Arbeitgeber mal § 7 Abs. 2 des Bundesurlaubsgesetzes unter die Nase:

§ 7 BUrlG - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

(2) Der Urlaub ist zusammenhängend zu gewähren, es sei denn, daß dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe eine Teilung des Urlaubs erforderlich machen.

Also eigentlich "muss" dir der Arbeitgeber den gesetzlichen Urlaub (4 Wochen) sogar zusammenhängend gewähren, außer er begründet es mit "dringenden betrieblichen Belangen". Vergangene Krankheitszeiten oder vermutlich zukünftige Krankheiten spielen bei der Urlaubsplanung überhaupt keine Rolle. Generell fallen mir eigentlich keine dringenden betrieblichen Belange ein, mit welchen man Azubis den Urlaub verwehren kann (außer natürlich in Zeiten der Berufschule).

Dann musst du mit zwei Wochen auskommen und die anderen Tage woanders nehmen. Er darf sie nur nicht komplett verweigern, aber er muss keine drei Wochen am Stück genehmigen.

moreblack  19.01.2024, 09:42

Mit welcher Begründung?

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