Krank ohne Krankenschein?

10 Antworten

Ich weiß schon, dass ich einen Krankenschein brauche aber nur wenn dies länger als drei Tage ist? Ist das richtig?

Wenn im Arbeits-/anwendbaren Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung keine anderen Regelungen als die im § 5 Abs. 1 Entgeltfortzahlungsgesetz stehen. muss ein AN eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst abgeben, wenn er länger als drei Kalendertage krank ist.

Du solltest also mal nachschauen, was bei Dir im Betrieb gilt.

Wenn ja, wie oft?

Das kommt darauf an, wie oft man ohne AUB fehlt und ob der AG Zweifel hat oder nicht. Eine genaue Zahl kann Dir niemand nennen.

Bei uns im Betrieb werden AN die oft Freitags, Montags, vor oder nach dem Urlaub/Feiertagen fehlen irgendwann aufgefordert schon ab dem ersten Krankheitstag eine AUB zu bringen.

wenn ich für einen Tag krank bin und keinen Krankenschein habe? Kann der Arbeitgeber diesen Tag als Urlaub eintragen?

Wenn bei Dir vereinbart ist, dass Du schon ab dem ersten Krankheitstag eine AUB brauchst und Du hast keine, kann der AG Dir unbezahlten Urlaub eintragen oder die Stunden gehen vom Zeitkonto (falls vorhanden) ab.

Wenn er ganz "böse" ist, bekommst Du eine Abmahnung wegen unentschuldigtem Fehlen

Mit einem Urlaubstag "verrechnen" darf er nur, wenn Du zustimmst.

Wen eure betriebliche Regelung vorsieht, erst ab dem 3. Tag ein Attest vorlegen zu müssen, dann reicht für einen Tag die telefonische Krankmeldung.

Bist du aber verdächtig oft nur einen oder zwei Tage krank, kann der AG auch ein Attest ab dem ersten Tag verlangen

Ich weiß schon, dass ich einen Krankenschein brauche aber nur wenn dies länger als drei Tage ist? Ist das richtig? Wenn ja, wie oft?

Darüber entscheidet der Arbeitgeber. Er kann auch eine Krankmeldung ab dem ersten Tag verlangen, muss das aber dann auch deutlich kommunizieren.

Ansonsten wird natürlich kein Urlaub abgezogen, wenn du einen Tag krank bist. Das musst du dem Arbeitgeber aber natürlich auch rechtzeitig mitteilen.

Kommt darauf an, wie das bei euch in der Firma geregelt ist. Wenn du erst ab dem dritten Tag eine Krankmeldung brauchst, kann der Chef dir den einen Tag auch nicht vom Urlaub abziehen .

Nein, ist natürlich nicht richtig.

Du bekommst eine Abmahnung oder sogar die Kündigung und kein Geld.

Krank ist krank.