Abmahnung bei längerer Krankheit?

2 Antworten

Ja, ist zulässig. Du musst das dem Arbeitgeber immer direkt mitteilen, nicht warten, sondern sofort.

Von Experte notting bestätigt

Seit 2023 ist das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ( § 5 EFZG )

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Projektleiter in der Konstruktion