Abmahnung bei längerer Krankheit?
Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich bin seit Oktober 2024 Krankgeschrieben. Ich habe eine schwerere Krankheit und bin für mindestens ein Jahr Krank, dass habe ich dem Arbeitgeber am ersten Tag der Krankmeldung auch gesagt. Die Krankmeldung wird immer um einen Monat verlängert wegen dem Krankmeld. Ich habe jetzt von meinem Arbeitgeber eine Abmahnung bekommen weil ich nicht jeden Monat angerufen habe. Ich habe dem Arbeitgeber wie bereits erwähnt am ersten Tag der Krankheit gesagt, dass ich für mindestens ein Jahr krank bin.
Ist diese Abmahnung zulässig ?
Danke an alle
2 Antworten
Ja, ist zulässig. Du musst das dem Arbeitgeber immer direkt mitteilen, nicht warten, sondern sofort.
Seit 2023 ist das Meldeverfahren zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auch für Arbeitgeber verpflichtend. Arbeitnehmer sind grundsätzlich ab dem vierten Tag ihrer Arbeitsunfähigkeit verpflichtet, dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen ( § 5 EFZG )