Gehaltskürzung oder einbehaltung bei Krankmeldung mit anstehender Kündigung?

3 Antworten

Können, kann er.

Zulässig ist es nicht. Macht er es dennoch kannst Du Deinen "einbehaltenen" Lohn - mit Erfolg - einklagen.

Du musst für Deine Arbeitsunfähigkeit, wie sonst auch, eine AUB vorlegen bzw. vom Arzt an Deine Krankenkasse übermitteln lassen

Da der Gedanke naheliegt, dass so eine Erkrankung in Zusammenhang mit der Kündigung steht, sollest du sicherheitshalber ein echtes Attest beibringen, das deine aktuelle Arbeitsunfähuigkeit untermauert.


Licjs 
Beitragsersteller
 15.10.2024, 13:10

Habe ich eingereicht per Einschreiben und können sie digital einlesen

Altersweise  15.10.2024, 20:45
@Licjs

Da dürfte im Normalfall nicht viel passieren, wenn du nicht schon früher wegen zahlreicher "Krankheiten" aufgefallen bis.

Nein. Wenn er den Verdacht, dass Du simulierst, kann er aber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse hinzuziehen.

Einfach auf Verdacht Lohn kürzen ist nicht rechtmäßig.