Gehaltskürzung oder einbehaltung bei Krankmeldung mit anstehender Kündigung?
Guten Tag kurze Frage.
habe gekündigt habe jetzt 2 Wochen Urlaub gehabt doch mir jetzt leider 2 Wochen vor Ende des Monats und Ablauf meines Vertrages das Knie verdreht nun ist es so das ich mich für die 2 Wochen krank gemeldet habe. Kann mein Arbeitgeber nun mein Gehalt bei der Vermutung das ich auf krank mache da ich keine Lust mehr habe das Gehalt streichen bzw. kürzen?
ich arbeite 90% festeingestellt in der Pflege
andere arbeits Kollegen die dort nicht mehr arbeiten sagen das können sie andere wiederum nicht
Krankmeldung wurde eingereicht
habe eine enschuldigungs WhatsApp hinterlassen beim Arbeitgeber das ich gerne gekommen wäre dies nun nicht möglich ist :(
mich natürlich auf der Arbeit telefonisch auch krank gemeldet
3 Antworten
Können, kann er.
Zulässig ist es nicht. Macht er es dennoch kannst Du Deinen "einbehaltenen" Lohn - mit Erfolg - einklagen.
Du musst für Deine Arbeitsunfähigkeit, wie sonst auch, eine AUB vorlegen bzw. vom Arzt an Deine Krankenkasse übermitteln lassen
Da der Gedanke naheliegt, dass so eine Erkrankung in Zusammenhang mit der Kündigung steht, sollest du sicherheitshalber ein echtes Attest beibringen, das deine aktuelle Arbeitsunfähuigkeit untermauert.
Da dürfte im Normalfall nicht viel passieren, wenn du nicht schon früher wegen zahlreicher "Krankheiten" aufgefallen bis.
Nein. Wenn er den Verdacht, dass Du simulierst, kann er aber den Medizinischen Dienst der Krankenkasse hinzuziehen.
Einfach auf Verdacht Lohn kürzen ist nicht rechtmäßig.
Habe ich eingereicht per Einschreiben und können sie digital einlesen