Die mangelnde Wertschätzung deines Engagement kann verschiedene Gründe haben. Wenn sie in deiner Firma systembedingt ist, also auch deine Kollegen keine Anerkennung bekommen, dann solltest du auf die Dauer die Firma wechseln. Wenn es aber daran liegt, dass du dein Licht unter den Scheffel stellst, kannst du das auch ändern, indem du ein kleines bisschen mehr Wind um deine Leistung machst.

Klappern gehört nun mal zum Handwerk.

Leistung ist was schönes, aber sie sollte auch irgendwie honoriert werden, sonst wird man nur ausgenutzt.

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Wenn du heute Kopfweh hast, dürfte das eher auf deine körperliche Erschöpfung zurückzuführen sein nach 7 Stunden Wanderung in dieser Hitze.

Beobachte aber die Stichstellen, ob sich größere Rötungen einstellen. Das könnte dann auf eine Borrelieninfektion hindeuten.

Abgesehen davon ist für Leute, die viel draußen sind, eine regelmäßige FSME-Impfung zu empfehlen.

Heute erst mal viel trinken und beizeiten schlafen gehen!

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Das ist das normalste der Welt.

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Alles richtig gemacht!

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Kammertermin Arbeitsgericht- neuer Job?

Hallo!

Ich habe im Februar die fristlose Kündigung von meinem Arbeitgeber erhalten. Er hat keinen Grund dazu, es gab nie eine Abmahnung usw, laut 2er Anwälte wird die Kündigung nicht rechtswirksam sein. Ein erster Gütetermin endete jedoch ohne Einigung. Jetzt steht im September der Kammertermin an.

Um ehrlich zu sein, möchte ich nicht zurück in den Betrieb, aber ich möchte auch nicht auf Geld verzichten, was mir zusteht. Daher habe ich mich bisher nicht um einen neuen Job bemüht. Ich wurde vor einigen Wochen aber von einem Headhunter kontaktiert und habe nun, nach unzähligen Vorstellungsgesprächen, eine Zusage für einen wirklich tollen Job. Allerdings würde ich da weniger verdienen, als in der Firma zuvor. Dennoch würde ich da eigentlich gerne anfangen.

Hat jemand Erfahrung für folgenden Fall:

Wenn im Kammertermin festgestellt wird, dass die Kündigung nicht wirksam ist, besteht das Arbeitsverhältnis ja eigentlich fort. Wenn ich nun aber zum 01.08. den neuen Job antrete, erhalte ich dann automatisch nur meine Gehälter bis 31.07 und man geht dann einvernehmlich auseinander?

Eine Beendigung zum 31.07 wäre jedoch nicht fristgerecht (Kündigungsfrist sind 3 Monate zum Quartalsende).

Hat hier jemand Tipps, wie es um meine "Abfindung" (Auszahlung der zustehenden Gehälter) bei Unwirksamkeit der Kündigung steht, wenn der Kammertermin erst im September ist, ich aber bereits ab August einen schlechter bezahlten Job annehme?

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Wenn das Arbeitsgericht die Unwirksamkeit der Kündigung feststellt, dann bekommst du erst einmal dein Entgelt bis zum tatsächlichen Austritt bezahlt. Dein Anwalt wird wohl auch eine gute Abfindung für dich herausschlagen. Standard bei betriebsbedingten Kündigungen ist meist ein halber Monatslohn für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses.

Dein Anwalt kann da ruhig noch etwas draufpacken.

Du aber nimm den neuen Job an! Auch der hat sicherlich noch Entwicklungsmöglichkeiten.

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Bin nicht seiner Meinung

Soll der alte Herr wohl lieber toben?

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Ja

Definitiv, zumindest wenn man mit "früher" die Zeit vor 50 Jahren meint. Damals waren sicherlich 70 Prozent der Menschen im heiratsfähigen Alter auch verheiratet, die meisten von ihnen auch bereits vor dem 30. Lebensjahr.

Es gab zwar auch eingefleischte Singles, die damals als Männer Junggesellen oder Hagestolze hießen und die sich als alleinstehende Frauen ausdrücklich mit "Fräulein" anreden ließen. Die anderen "Singles" höheren Alters waren zumeist verwitwet.

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