Habe ich als Azubi Anspruch auf Sonderurlaub oder eine andere Freistellung, ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen?

Wenn bei Dir der TVöD angewendet wird, hast Du nach den Regelungen des § 29 Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn Du keine Zeugenentschädigung bekommst

Was ist Sonderurlaub?

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Da habe ich schon T-Shirts mit ganz anderen Aufschriften gesehen😉

Ich erkenne hier keine Beleidigung. Wenn mir jemand mit dem "Schwachkopf-Shirt" begegnen würde, würde ich vermuten er outet sich😁

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Lass Dir die Urlaubsgenehmigung von der Leitung der Abteilung schriftlich geben, dann kannst Du den Urlaub antreten.

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Ja, Du bist versichert.

Die Zahlung des ALG beginnt später, weil Deine Urlaubsabgeltung "verrechnet" wird. Für die Urlaubsabgeltung werden ja Steuern und Sozialbeiträge fällig, ergo auch der Krankenversicherungsbeitrag.

Selbst wenn einen Monat keine Krankenversicherung gezahlt würde, wärst Du noch versichert

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Stimmt das?

Nein, das stimmt nicht! Für diese Aussage gibt es keine rechtliche Grundlage, das ist eher "Wunschdenken" Deines Chefs.

Einmal genehmigter Urlaub ist für beide Seiten verpflichtend. Ob ein AN vorher krank war oder nicht, spielt keine Rolle.

Urlaub darf der AG nur in absoluten Notfällen einseitig streichen (z.B. Erdbeben, Überschwemmung, drohender Verlust von Arbeitsplätzen wenn der AN nicht anwesend ist......). Deine Krankheit gehört bestimmt nicht zu diesen Notfällen.

Hier mal was zum nachlesen (auch für Deinen Chef):

Urlaub streichen: Wann ist das zulässig? - Arbeitsrecht 2024

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Mir ist wichtig, wie mein AG sich im Betrieb verhält.

Wenn er die MA anständig behandelt, fair und empathisch und ein guter Geschäftsmann ist, ist es mir so was von egal, was er privat tut.

Wäre Dir ein AG der seine AN schlecht behandelt und bezahlt aber jede Woche in die Kirche geht lieber? Würdest Du den ernst nehmen?

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Nein, weil..
 40-Stunden/Woche-Vertrag hat und maximal nur 10 Überstunden pro Woche auszahlen kann.

Das sind dann schon 50 Wochenstunden und die sind im Durchschnitt von 24 Wochen nicht zulässig (§ 3 Arbeitszeitgesetz)

Es würden noch weniger Menschen eingestellt, weil die (jetzt z.T. schon hohe ) Anzahl der Überstunden steigen würde.

Viele AN würden sich selbst schaden, weil sie nur wegen der Kohle auf Zeit mit Familie und Freunde verzichten und evtl. auch ihre Gesundheit ruinieren würden.

Außerdem fehlen die Steuereinnahmen, bzw. sie sinken weil statt mehr AN weniger AN die gleichen Stunden arbeiten und davon einige steuerfrei wären.

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nein

Bestimmt nicht! Nach Dubai möchte ich nicht mal im Urlaub, da zieht es mich absolut nicht hin.

Davon mal abgesehen möchte ich überhaupt nicht auswandern, mir gefällt es hier.

Ich habe einen guten Job, eine schöne Wohnung in einer tollen Lage, meine Familie wohnt im Umkreis, ich habe gute Freunde und nette Bekannte. Das möchte ich für nichts eintauschen.

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Ja, ich habe Weihnachtsgeld bekommen.

was haltet ihr von firmen die ihren mitarbeitern kein weihnachtsgeld bezahlen?

Da gibt es keine pauschale Antwort.

Viele Firmen zahlen Weihnachtsgeld weil das im Tarif-/Arbeitsvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist.

Wenn es kein Weihnachtsgeld gibt, will der AG keines bezahlen oder er kann nicht zahlen.

Mir sind einige Firmen bekannt, die haben über Jahre Weihnachtsgeld ausgezahlt und dieses Jahr gibt es nichts weil die wirtschaftliche Lage es einfach nicht zulässt.

Es ist für die MA schade, dass es keine Sonderzahlung gibt aber man sollte auch daran denken, dass so evtl. Arbeitsplätze gerettet werden und dies halte ich für wichtiger als eine einmalige Sonderzahlung

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Wie viele Stunden Du weniger arbeiten willst spielt keine Rolle. Wichtig ist, dass im Arbeitsvertrag festgelegt wird, dass Du eine Fünf-Tage-Woche hast.

Wenn eine Sechs-Tage-Woche vereinbart ist, kann man z.B. 30 Stunden auf diese sechs Tage verteilen. Da bringt Dir die Reduzierung der Arbeitszeit keinen freien Tag.

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Du musst Deinem AG keine Diagnose mitteilen. Es reicht wenn Du eine AU-Bescheinigung vom Arzt hast und dem AG so früh wie möglich mitteilst, wie lange Du voraussichtlich arbeitsunfähig bist.

Wenn Du nicht gerade in einem Kleinbetrieb mit nicht mehr als 10 ständigen Vollzeitkräften arbeitest (Teilzeit- und Minijob werden entsprechend aufgerechnet), kann Dir Dein Chef wegen Krankheit (momentan) nicht kündigen.

Für eine personenbedingte (krankheitsbedingte) Kündigung braucht es einiges.

Allerdings kann Dein AG Dir zukünftig krankheitsbedingt kündigen, wenn Du in den nächsten zwei Jahren ebenfalls jeweils mindestens sechs Wochen arbeitsunfähig geschrieben wirst.

Da wird dann eine Drei-Stufen-Prüfung gemacht und je nachdem wie die ausfällt, ist dann eine personenbedingte Kündigung möglich.

Hat Dein AG Dir eigentlich schon ein BEM (Betriebliches Eingliederungsmanagement) angeboten? Dazu ist er gesetzlich verpflichtet, wenn Du im Zeitraum von 12 Monaten mindestens sechs Wochen krank geschrieben bist.

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Setzt Dich umgehend mit der Agentur für Arbeit, der IHK und (falls möglich) der zuständigen Gewerkschaft in Verbindung. Vielleicht können die Dich in einen anderen Betrieb vermitteln.

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schließlich hat das die Ärztin entschieden.

Die Ärztin hat nicht "entschieden" wie lange Du arbeitsunfähig bist, sie hat das eingeschätzt/vermutet.

Es liegt an Dir und Deinem Befinden, ob Du bis zum Ende der "voraussichtlichen" Arbeitsunfähigkeit daheim bleibst oder, sollte es Dir früher wieder gut gehen, zur Arbeit gehst.

Ich persönlich gehe dann arbeiten, wenn ich wieder arbeitsfähig gehe, egal wie lange eine AUB dauert.

Manche AN denken, sie sind dann nicht versichert, dem ist aber nicht so. Auch bei einer bestehenden AU-Bescheinigung ist man sowohl kranken- als auch unfallversichert, wenn man früher wieder arbeiten geht.

Gute Besserung

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