Ich bin Azubi und habe an einem bestimmten Tag eine Vorladung von der Kriminalpolizei erhalten, bei der ich als Zeuge aussagen muss. An diesem Tag hätte ich eigentlich Berufsschule. Da die Fahrtzeit von meinem Wohnort zur Kriminalpolizei ca. eine Stunde dauert und die Vorladung auf einen Zeitpunkt fällt, zu dem ich auch in der Schule sein müsste, kann ich vorher nicht zur Schule gehen.
Ich habe meine Ausbildungsabteilung informiert, aber man hat mir gesagt, dass ich dafür einen Urlaubstag nehmen muss, weil es sich angeblich um einen privaten Rechtsfall handelt. Hintergrund ist, dass ich eine Person wegen Betrugs (Tachomanipulation) angezeigt habe und nun aussagen muss.
Ich habe bereits mit dem Kommissar gesprochen, der mir bestätigt hat, dass ich der Vorladung folgen muss. Mir wurde auch erklärt, dass ich bei Verspätung mit einem Ordnungsgeld oder sogar einer Zwangsvorführung rechnen muss.
Jetzt frage ich mich: Habe ich als Azubi Anspruch auf Sonderurlaub oder eine andere Freistellung, ohne dafür einen Urlaubstag nehmen zu müssen?
Ps: Ich arbeite mit Tarifvertrag im Öffentlichen Dienst
Vielen Dank für eure Hilfe!