meine Kollegin ist in diesem schon seit 12 Jahren 🤯😳 wieeeeeeeee!?

Das toppe ich😁

Dieses Jahr bin ich 41 Jahre im gleichen Betrieb und ich habe das nie bereut.

Wenn man nicht laufend den Betrieb wechselt, bedeutet das doch nicht automatisch, dass man jahrelang immer die gleiche Tätigkeit ausübt.

Ich hatte schon viele verschiedene Aufgaben. Die längste Zeit mache ich meinen aktuellen "Job" und den werde ich bis zu meiner Rente ausüben. Er macht mir Spaß, das Betriebsklima im Betrieb ist gut, ich kann von meinem Einkommen leben und mir auch mal was gönnen.

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Wenn es einen Personal- oder Betriebsrat gibt, gehst Du dort hin.

Das sind zwar auch Mitarbeiter des Betriebs, sie haben aber eine Schweigepflicht. Ansonsten fällt mir spontan von "außerhalb" nur die zuständige Gewerkschaft ein.

Solange man nicht weiß, um welche Probleme es sich handelt, kann man Dir auch nicht viele Ratschläge geben.

Es gibt ja noch andere Möglichkeiten die Dir Probleme machen, z.B. Straftaten, da sind dann andere Institutionen zuständig.

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Wenn Du eine sichere Zusage bekommst, kannst Du mit dem zukünftigen AG vereinbaren, dass Du am 1. November anfängst und zum 31. Oktober kündigen.

AG wissen auch, dass AN Kündigungsfristen haben und selbst wollen sie ja auch, dass diese in ihrem Betrieb eingehalten werden.

Man kann auch zu jedem beliebigen Datum einen Aufhebungsvertrag schließen. Allerdings muss der AG damit einverstanden sein. Ist er das nicht, muss die Kündigungsfrist eingehalten werden.

Habe Angst, dass ich das Apartment für die letzten drei Oktoberwochen bezahlen muss.

Gibt es eine solche Vereinbarung? Was steht denn zur Wohnungsüberlassung im Vertrag?

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Das ist nicht verboten, es kommt darauf an, ob Du den Nebenjob auch ausüben kannst.

Du musst dem AG auch nicht mitteilen, dass Du eine Krebserkrankung hast, wenn die Krankheit Dich nicht an der Arbeit hindert.

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Andere Antwort

Wenn Du nicht übernommen wirst, liegt das bestimmt nicht an zwei Krankheitstagen.

Zwei Krankheitstage während der Probezeit (ich vermute mal sechs Monate) sind nicht viel, da wäre mancher AG froh, wenn andere AN auch so wenig Krankheitstage hätten. Krank werden kann jeder mal. Wenn der "Rest" stimmt (Leistung, Zuverlässigkeit......), scheitert eine Übernahme bestimmt nicht an diesen zwei Tagen

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Dein AG kann Dich darauf hinweisen, dass Du Deinen Resturlaub noch im laufenden Kalenderjahr nehmen musst, er kann Dir aber nicht so einfach vorschreiben, wann Du ihn zu nehmen hast.

Das Bundesurlaubsgesetz sagt im § 7, dass der AG die Urlaubswünsche des AN zu berücksichtigen hat.

Mach Deinem AG einen "Gegenvorschlag". Reich einen Urlaubsantrag ein, in dem Du Deine Urlaubstage nach Deinen Vorstellungen verplanst.

Der AG kann diesen nur ablehnen, wenn "dringende" betriebliche Gründe gegen den Zeitpunkt des gewünschten Urlaubs sprechen.

Prof. Dr. Peter Wedde schreib im Arbeitsrechtkommentar zur "Einseitigen Festlegung des Urlaubszeitpunktes durch den AG" u.a.:

"Erteilt der AG Urlaub, ohne vorher nach den Urlaubswünschen des AN zu fragen, kann der AN die Annahme der Arbeitsbefreiung verweigern, ohne in Annahmeverzug zu geraten.

Er kann einwenden, dass ihm Urlaub zur Unzeit gewährt werden soll. Dabei braucht dem AN kein wichtiger Grund zur Seite zu stehen.

Es ist ausreichend, wenn er auf eine von den Vorstellungen des AG abweichende Urlaubsplanung verweist."

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