Hallo zusammen,
ich bin seit ca. 6 Wochen arbeitslos (ALG 1). Nach einem ersten persönlichen Gespräch wurden mir von der Bundesagentur für Arbeit (BfA) mehrere Vermittlungsvorschläge gemacht, bei denen ich mich auch direkt beworben habe, leider erfolglos. Alle Vorschläge waren ohne Rechtsbelehrung.
Nun schickt mir die BfA einen Vorschlag für eine Arbeitnehmerüberlassungs-Stelle (Leihfirma) und das mit einer Rechtsbelehrung spricht wenn ich diese nicht annehme werde ich für 12 Wochen gesperrt und muss mich danach komplett wieder neu Arbeitssuchend melden.
Ich habe noch nie als Leiharbeiter gearbeitet und bevor ich arbeitslos wurde, habe ich 10 Jahre durchgehend in einem direkten (normalen) Arbeitsverhältnis gearbeitet.
Natürlich würde ich weiterhin gerne in einem direkten Verhältnis arbeiten wollen. Gründe hierfür sind zum einen die Rechte und der Verdienst, den man als direkt Angestellter hat. Als Beispiel haben die Leiharbeiter bei meinem ehemaligen Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und keine Bonusbeteiligung erhalten und das Gehalt war ebenfalls 15-20% weniger.
Was auch jetzt auf mich zutreffen würde, vorher habe ich 53.000 € verdient, jetzt bietet man mir eine Stelle für 42.000€ an. Des Weiteren hatte ich Goodies wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonusbeteiligung, was mein Einkommen auf 60.000€ erhöht hat.
Nun zu meiner Frage, wie kann ich der BfA vermitteln, dass ich erst einmal etwas Zeit haben möchte, um eine direkte Anstellung zu bekommen? Ich fühle mich wegen der Rechtsbelehrung unter Druck gesetzt.
Gibt es Gerichtsurteile, auf die ich mich berufen kann?! Und sind 15%-20% Abschlag zum vorigen Grundgehalt überhaupt zumutbar?
Danke im Voraus für eure konstruktiven Antworten.