Wie viel Tage darf ich tatsächlich ausfallen, ohne dass die Wiedereingliederung gefährdet ist?
Die Wiedereingliederung kan bis zu maximal sieben Tagen unterbrochen werden. Es zählen Kalender- und nicht Arbeitstage.
Und muss ich das Ganze an die Rentenversicherung und Krankenkasse auch weitergeben, dass das ich erkrankt bin?
Du musst nur Deinem AG mitteilen, dass Du krankheitsbedingt nicht kommen kannst.
Wenn Du nicht länger als eine Woche erkrankt bist und danach die Wiedereingliederung fortsetzen kannst, ist alles ok. Du bist ja sowieso während der Wiedereinliederung arbeitsunfähig geschrieben, eine neue AU-Bescheinigung braucht es also nicht.
Fehlst Du länger, gilt die Wiedereingliederung als gescheitert.