Im § 2 Mindestlohngesetz steht, dass der AG diesen spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.

Das bedeutet, Du hast jetzt Dein Geld vom März bekommen, das Entgelt vom April bekommst Du Ende Mai

Mindestlohngesetz / § 2 Fälligkeit des Mindestlohns | Haufe

Wenn Du Mindestlohn bekommst, ist das also korrekt.

Bekommst Du keinen Mindestlohn, schau mal was im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag zur Auszahlung des Gehalts/Lohns steht.

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Nein

Nein, ich "verhunze" unsere deutsche Sprache nicht gerne.

Bei meinem letzten Vortrag habe ich wieder (wie immer) gleich am Anfang mitgeteilt, dass nicht "gegendert" wird, weil das u.a. auch den Redefluß hemmt.

Bisher hat sich noch niemand darüber beschwert. Davon mal abgesehen haben z.B. Menschen deren Muttersprache nicht Deutsch ist sonst noch mehr Probleme Vorträgen zu folgen

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Ein Richter kann genau so Homeoffice machen wie andere Arbeitnehmer und wenn er bei Deinen Anrufen nicht anwesend ist, bedeutet das nicht, dass er Feierabend hat.

"Mein" Richter beim Arbeitsgericht macht auch z.T. Homeoffice. Er hat auch schon erzählt, dass er manchmal am Abend noch arbeitet wenn seine Tochter im Bett ist oder sich am Wochenende für Verhandlungen vorbereitet.

Ich hatte schon Tage am Arbeitsgericht bei denen ich um 8.30 Uhr zur Vorbesprechung dort sein musste, da war er aber schon vorher da. An einem Verhandlungstag war die letzte Verhandlung erst gegen 18.45 Uhr beendet. Mein Kollege und ich sind dann heim, er nicht. Soviel zur Arbeitszeit von 8.00 bis 16.00 Uhr

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Nein, ich finde das clever.

Ja es gibt die rücksichtslosen Mitmenschen denen es egal ist ob man noch in sein Auto kommt oder nicht aber vielen Autofahrern ist oft nicht bewußt, dass sie zu nahe am Nachbarwagen stehen und die passen dann auf.

Ich parke im Betrieb i.d.R. neben dem Parkplatz des Geschäftsführers. Der hat mich auch mal "ausgesperrt" und ich bin über die Beifahrerseite mühsam eingestiegen.

Nachdem ich ihn ein paar Tage später getroffen und darauf angesprochen habe, hat er sich entschuldigt und achtet seither darauf, nicht zu nahe einzuparken.

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Partyurlaub

Dafür bin ich zu alt, das wäre für mich keine Erholung.

Skiurlaub fällt auch weg, ich fahre schon lange nicht mehr Ski, ebenso campen, das war noch nie meins.

Wandern und Strand gerne aber nicht ausschließlich. Wellnessurlaub mache ich jedes Jahr und das genieße ich (dauert aber i.d.R. nur fünf bis sechs Tage). Städtetrips mache ich auch gerne.

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Persönlich kenne ich die Anwälte nicht aber schau mal hier, vielleicht findet sich einer für Dich:

Die 10 besten Anwälte für Arbeitsrecht in Frankfurt am Main 2025 – wer kennt den BESTEN

Die folgende Kanzlei kenne ich auch nur aus dem Netz, da lese ich aber regelmäßig und halte mich auf dem laufenden:

HENSCHE Arbeitsrecht: Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht

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Meine "Lieblingssüßigkeit" ist Eiscreme.

Allerdings kaufe ich die nicht sehr oft, es kann also keine Rede davon sein, dass sie beim Einkauf nicht fehlen darf.

Ansonsten habe ich fast gar keine Süßigkeiten daheim. Momentan findet sich noch ein Weihnachtsmann und eine Tafel Schokolade vom letzten und ein Osterhase vom vorletzten Jahr bei mir, außerdem noch ein Tütchen Pralinen vom Konditor das ich letzte Woche von meinem Bruder bekommen habe.

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