Im § 2 Mindestlohngesetz steht, dass der AG diesen spätestens am letzten Bankarbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Arbeitsleistung erbracht wurde.
Das bedeutet, Du hast jetzt Dein Geld vom März bekommen, das Entgelt vom April bekommst Du Ende Mai
Mindestlohngesetz / § 2 Fälligkeit des Mindestlohns | Haufe
Wenn Du Mindestlohn bekommst, ist das also korrekt.
Bekommst Du keinen Mindestlohn, schau mal was im Arbeits-, bzw. anwendbaren Tarifvertrag zur Auszahlung des Gehalts/Lohns steht.