So entstehen alle die tollen Umfragen, weil die Menschen sich dafür BEZAHLEN lassen.

Mit Objektivität und repräsentativer Auswahl hat das nichts zu tun.

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Wenn die AfD die Strafe zahlt, kann man das als Strafvereitelung bezeichnen.

Das wäre ein weiterer Punkt auf der Nazi-Skala

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Jemand erzählt meine medizinischen Informationen weiter was tuen?

Die Freundin des Bruders meines Freundes (D) mag mich schon seid Anfang der Beziehung meines Freundes (T) und mir nicht. Sie war schon immer eine Bilderbuch Narzistin die es nicht ertragen konnte Aufmerksamkeit mit anderen zu teile.

Sie und ihr Freund (M) reden bei anderen schon lange schlecht über mich und unsere Beziehung, sie erzählen auch Gerüchte rum. Ich habe sie vor 2 Jahren schonmal drauf angesprochen und sie hat sich entschuldigt. Ich dachte damit wäre die Sache vorbei aber sie hat damit weiter gemacht, nur dieses mal so das ich das die ganze Zeit immer nur ab und zu mitbekommen habe.

Ich bin Chronisch Krank und es ist dieses Jahr viel schlimmer geworden, dies wissen auch die Eltern meine Freundes. Sachen die ich ihnen erzählt habe wissen kurz darauf jetzt schon mehrfach meine Klassenkameraden. Also genaue Diagnosen, Informationen über meinen Gesundheitszustand und Behandlung.

Sie haben angedeutet das sie es von D wissen , niemand hat es aber direkt gesagt. Es wurde aber es würde Sinn machen weil es sonst kein anderer weiß. Würde ich sie drauf ansprechen würde sie es nur abstreiten und mich mit M mehr fertig machen. Mein Freund hat schon kommuniziert das in seiner Familie nicht was ich sage mehr an die beiden weiter gegebne wird.

Da alles aber irgendwie ausartet bin ich unsicher ob es noch etwas anderes gibt was ich tuen könnte, vor allem da beide volljährig sind. Ich bin es nicht.

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Letztlich kann sie ja nur das erzählen, was du ihr selbst verraten hast.

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Bis 250 g dürfte das in jede private Haftpflicht integrierbar sein. Natürlich nur als Hobby.

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P Konto nach Restschuldbefreiung wann auflösen?

Mir würde Anfang Mai rückwirkend zum 24. März die Restschuldbefreiung meiner Privatinsolvenz erteilt. Es liegen weder neue Schulden noch Pfändungen vor. Der endgültige Aufhebungsbeschluss der Privatinsolvenz liegt bisher noch nicht vor. Dies kann sich aber durchaus über Monate hinziehen aufgrund des hohen Arbeitsaufkommen des zuständigen Insolvenzgerichtes.

Trotzdem weigert sich meine Bank das P-Konto rückzuwandeln und separiert weiterhin meine Geldeingänge, die über dem Pfändungsfreibetrag liegen, so dass diese mir nicht zur Verfügung stehen.

Auf Nachfrage bei meiner Bank erhielt ich folgende Antwort:

"Kontopfändungen liegen uns nicht vor.

Zur Löschung der Insolvenzsperre auf Ihrem Konto bitten wir um die Einreichung des Aufhebungsbeschlusses gemäß §200 der Insolvenzordnung.

Der Beschluss über die Erteilung der Restschuldbefreiung reicht hierfür nicht aus.

Nach Einreichung des Aufhebungsbeschlusses werden wir die Insolvenzsperre löschen, im Nachgang können Sie dann Ihr Pfändungsschutzkonto im Onlinebanking rückwandeln in ein Girokonto ohne Pfändungsschutz."

Ist das so rechtens, dass die Bank von sich aus einfach weiterhin meine Geldeingänge die über dem Pfändungsfreibetrag liegen separiert und mir nicht zur Verfügung stellt? Obwohl bereits die Erteilung der Restschuldbefreiung bei der Bank vorliegt und es keine Pfändungen gibt.

Bei einem Telefongespräch mit der Bank wurde mir sogar angedroht mein Konto eventuell zu sperren, wenn ich ohne einen Aufhebungsbeschluss vorzulegen, einfach das P-Konto rückwandeln würde.

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Du hast das Recht auf EIN P-Konto. Ob und wann die Bank dir wieder freien Zugang gewährt, entscheidet sie alleine.

Ohne Aufhebungsbeschluss keine Aufhebung. Das sollte doch wohl logisch sein?

Die Bank kann das durchaus auch als Anlass nehmen, die Kontoverbindung ordentlich zu kündigen.

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Wenn du darauf achten willst, was angeblich "demnächst" oder "nächstes Jahr "passiert, wirst du NIE anfangen.

Dann brauchst du dich auch nicht weiter zu erkundigen.

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Aushilfen (natürlich nur ordnungsgemäß angemeldete), haben auch einen Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Urlaub pro Jahr. 9 € bei 24 Urlaubstagen dürfte ja einen Monatsverdienst ausmachen. Also alles OK

Übrigens auch Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen.

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Wenn du die Möglichkeit hast, zu deiner Oma zu ziehen, bist du ja kein Dringlichkeitsfall. Es gibt auch Leute, die tatsächlich in die Obdachlosigkeit fallen, und die bekommen trotzdem keine passende Wohnung.

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In jeder öffentlichen Bibliothek sollte es diesen Klassiker geben. Er kann jedenfalls kurzfristig beschafft werden.

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