Wenn jemand Geld von dir will, muss er die Berechtigung BEWEISEN. Hast du denn schon einen Mahnbescheid bekommen? Spätestens dann musst du mit Widerspruch reagieren.
Für was denn? Was importieren die USA denn aus Russland?
Dafür gibt es ja FKK-Anlagen und - Strände
Wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, hast du Anspruch auf Bürgergeld.
Ob du einen Betreuer benötigst, bestimmt das Betreuungsgericht.
der US-Außenminister ist da aber nicht unbedingt der Experte dafür.
Notwendige Fahrtkosten werden dir erstattet.
Dein Eigentum kannst du natürlich verkaufen, ohne jemanden um Genehmigung zu bitten.
Scheinbar finden diese jungen hübschen Frauen DICH aber nicht attraktiv.
Du wirst ÜBERALL nur für deine Leistung bezahlt. Niemand verschenkt Geld an Leute, die sich einen Lenz machen wollen.
Das kann man relativ einfach berechnen lassen. Wohngeld.(Abk. des Bundesland).de
Man KÖNNTE dann auch noch Bundeskanzler werden.
Das ist sogar rechnerisch einfach falsch. Das 20. Jahrhundert war am 31.12.1999 beendet.
Die Klage beim Sozialgericht ist doch regelmäßig kostenlos und es besteht auch keine Anwaltspflicht. hast du denn den regulären Rechtsweg nicht eingehalten? Oder musste ein Gutachter eingeschaltet werden?
Dann solltest du dich in Zukunft jedenfalls nicht mehr in Italien mit deinem Auto sehen lassen.
Das ist deine eigene Schuld, wenn du bereits für etwas zahlst, was du gar nicht nutzen kannst. Ein Neufahrzeug wird Zug um Zug, angemeldet, bezahlt und ausgehändigt.
Solch ein Zwergkaninchen findet man in der Pfanne ja gar nicht wieder.
Diese "privaten Institute" sind do lange ALLE gut, bis sie die Unterschrift auf dem Vertrag haben. Danach ist es ihnen vollkommen egal ob du einen Abschluss bekommst. Zahlen muss man auf jeden Fall weiter.
Wie stellst du dir denn vor, wie man das ungeborene Kind fragen sollte?
Mssr. Guillotin (ein Arzt) hat das Gerät erfunden, um eine HUMANE Hinrichtungsart einzuführen.
Die Todesstrafe war zu dieser Zeit noch fast auf der ganzen Welt nicht unüblich.
Und die Hauptkriegsverbrecher wurden ja nicht wegen der Anwendung der Nazi-Gesetze verurteilt.