Zunächstmal zum Gesetz:
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Ok fangen wir mit den einfachen Teilen an. Das gewaltsame Öffnen der Tür stellt einen Angriff dar. Es ist nicht notwendig, das sie als Person körperlich angegriffen werden, notwehrfähig ist jedes geschützte Rechtsgut. Sie dürfen an der Stelle auch davon ausgehen, das der Angriff auch rechtwidrig ist. (siehe Hells Angles Fall).
Der Angriff ist auch gegenwärtig. In Bezug auf die Sachbeschädigung der Tür findet er gerade statt, in Bezug auf den Diebstahl steht dieser unmittelbar bevor.
Nun kommen wir zu den kritischsten Teil, der Erforderlichkeit. Erforderlich heißt, es handelt sich um das mildeste zur Verfügung stehende sicher wirksame Mittel.
Das heißt in der Praxis, es darf in der Phantasie des Gerichts kein alternatives milderes Mittel geben. Und das ist dann genau der Punkt, an dem Glück mit den Richtern und ein guter Anwalt den Unterschied zwischen (versuchten) Todschlag und Freispruch wegen Notwehr ausmachen.
Übertrieben gesagt, wenn das Gericht meint, sie hätten den Angriff auch durch die Beschwörung magischer Wanderelfen abwehren können, ohne den Angreifer dabei zu verletzen, ist es keine Notwehr wenn sie den Angreifer verletzt haben.
Das ist ein Grund warum vom Besitz von Schreckschussgeräten eher abzuraten ist. Richter können damit Verteidigungsmöglichkeiten sehen, die es real nicht gibt.
Bei den gegeben Gegenständen:
Natürlich als erstes per Handy 110 wählen als erstes Addresse nennen, dann sagen, das gerade eingebrochen wird.
Schreckschusspistole abfeuern noch bevor der Angreifer die Tür öffnet. Das dürfte in den meisten Fällen den Einbrecher zur Flucht bewegen.
Wenn das nicht hilft, dann sofern es die Örtlichkeit erlaubt, selber fliehen. Ansonsten so viele verschlossene Türen wie möglich zwischen sich und den Angreifer bringen.
Spray in die linke Hand, Hammer oder Messer in die rechte Hand. Aus 2m Entfernung sprühen. Wenn es dann noch notwendig sein sollte, geziehlt zustechen oder schlagen.
Darf ich dem Einbrecher mit der Schreckschusswaffe auf das Gesicht schießen? Oder direkt ins Ohr?
Hammer,Messer und Spray sind wirksamere Waffen. Man müßte mit einem Schreckschussgerät schon direkt ran und dann abdrücken um was zu bewirken.