Wobei ich auch bei den anderen Städten nicht nein sagen würde. Einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul.
1 Stock tiefer der hat auch ne Garage aber kein Auto privat.
Ja, da können Sie nachfragen ob der die Garage untervermietet.
Klar können die machen was sie wollen,
Nein, können sie nicht. In vielen Gemeinden dürfen die Garagen nur zum Abstellen von Fahrzeugen und ggf. etwas Zubehör verwendet werden. Die Nutzung als Abstellkammer stellt dann eine Ordnungswidrigkeit dar.
Also grundsätzlich muß man die Rechtslage vor dem 1.1.2024 und nach dem 1.1.2024 unterscheiden.
In Bezug auf die neue Rechtslage sieht es wie folgt aus:
A ist nicht zu Vertretung berechtigt. Das ergibt sich aus §720 Abs 1 BGB,
(1) Zur Vertretung der Gesellschaft sind alle Gesellschafter gemeinsam befugt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag bestimmt etwas anderes.
danach gilt ohne besondere Regeln die Gesamtvertretung. Hintergrund ist, das die Gesellschafter auch gemeinsam haften.
Es handelt sich hier also um eine Vertretung ohne Vertretungsbefugnis nach §177 BGB: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__177.html
Das heißt das zustandekommen des Vertrages hängt von der Genehmigung der Gesellschaft ab.
Für L kommen mehrere Wege in Betracht.
Der Offensichtlichest ist zunächstmal die GbR aufzuforder den Vertrag zu genehmigen. Die GbR kann dem Zustimmen oder das ablehen.
Stimmt die GbR zu ist der Vertrag mit der GbR wirksam und die Gesellschafter haften letzlich als Gesamtschuldner.
Lehnt die GbR ab, kann der L sein Eigentum zurückfordern. Zu beachten ist, das dann auch strafrechtlich die Lieferung die ganze Zeit eine fremde Sache bleibt. Sprich Sachbeschädigung und Unterschlagen können hier im Einzelfall greifen.
Im Einfachsten Fall schicht die A&B GbR die Ware aber so wie sie war zurück.
Die Frage nach etwaigen Schadenersatzansprüchen gegen A ist hier recht interessant. Denn grundsätzlich muß der L erstmal davon ausgehen, das A keine Vertretungsmacht hat. Denn rein aus der Stellung des A ergibt sich diese nach dem Gesetz ja gerade nicht. Hier kommt es darauf an, inwieweit der A die Vertretungsmacht behauptet hat und ob der L das so glauben durfte.
mit einer Traglast von 300 Kilo müsste der Balkon das sehr locker halten.
Die Traglast von 300 Kilo bezieht sich auf einen Quadratmeter und ist eher am unteren Ende. DIN 1055 sieht das 5kN/m² also 500kg/m² bei einem Balkon unter 10m².
Wenn der Ganze Balkon nur 300kg aushält, dann müßten wahrscheinlich Warnschilder angebracht werden oder der Balkon geschlossen werden. Weil das würde man ja schon mit 3 Personen über 100kg überschreiten.
Sie begeht heute eine Straftat... Kann sie deswegen ins Gefängnis kommen ?
Nein. Das Alter wird mindestens taggenau betrachtet und es ist der Zeitpunkt der Tat entscheidend. Das gilt übrigens auch für die Anwendung des Jugendstrafrechts, so das es möglich ist, das auch 90 Jährige noch nach dem Jugendstrafrecht verurteilt werden.
Nun ist meine Frage, sollte ich zunächst den neuen Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber unterschreiben und danach erst den Auflösungsvertrag ?
Ja, allerdings sollte der neuer Arbeitvertrag bzw. das Datum des Beginns unter den Vorbehalt der Auflösung des alten Arbeitsvertrags geschlossen werden.
sozialbedürftige Wohnung?
Sowas gibt es nicht. Eine Wohnung ist niemals bedürftig.
Es gibt Sozialwohungen die beim Bau staatlich gefördert werden. Für diese braucht man als Mieter dann einen Wohnberechtigungsschein.
Wäre das ein Kündigungsgrund?
Nein. Nur wenn glaubhaft gemacht werden kann, das die Bauchschmerzen erfunden waren. Oder wenn das Joggen die Genesung behindert (das wäre aber eher ein Grund für eine Abmahung). Hängt halt von den Grund der Bauchschwerzen ab. z.B. bei Nierensteinen ist Joggen meist genau das Richtige.
Es ist eher so, das wenn entwas nicht rechtsverbindlich sein soll, das explizit draufgeschrieben werden muß.
Völlig irrelevant. Gefundene Sachen sind im Fundbüro abzugeben. Und für mich sieht das auf den Ersten Blick nach einer Taschenlampe aus, von der das Leuchtmittel fehlt.
Sollte die Polizei eine noch bessere Ausstattung bekommen
An vielen Stellen durchaus sinnvoll.
und weitere Rechte
Das Problem ist schon aktuell, das bei Fehlverhalten von Polizisten im Dienst nicht angemessen ermittelt wird. Es fehlt da schon an einer unabhänigen Ermittlungsstelle.
es gibt sie allerdings
Das ist allerdings relativ. Da die Gegenwart ein eher lokales Phänomen ist. Es gibt auf der Astronomischen Skala keinen Konsens was "jetzt" ist. Das ist nämlich abhänig vom Bezugssystem.
https://de.wikipedia.org/wiki/Andromeda-Paradoxon
Ich würde sagen, das ist seitens des Vermieters schwierig das umzulegen. Es handel sich hier ja um die Wohungsverwaltung. Zudem handelt er in eigener Angelegenheit.
Mit den Kauf der Tickets wurde ein Vertrag geschlossen. Eine Kündigung des Vertrages wäre nur aus einem wichtigen Grund möglich. Ohne wichtigen Grund der im Verantwortungsbreich des Gastes liegt wird er Veranstallter regelmäßig schadenersatzpflichtig, das geht dann über den Eintrittspreis selbst hinaus.
Die Kosten der Unterkunft ist oft ein Streitfall vor Gericht. Und oft führt halt auch kein Weg an einer Klage vorbei.
die Grenze ist ja unterirdisch…
Ja das ist leider ein weitverbreitetes Problem, das die Kommunen die Grenze bis zu der die Kosten der Unterkunft "freiwillig" übernommen werden oft eindeutig zu tief angesetzt werden. Teilweise ist es so evident zu tief angesetzt, das schon Sozialwohungen als unangemessen gelten.
Tatsächlich müssen die die Grenzen aber realtisch sein und angemessene Wohnungen zu diesen Kosten auch tatäschlich für Bürgergeldempfänger zu finden sein. Und es ist extrem erschrecken, das erst gerichtlich festgestellt werden muß, das Sozialwohungen wohl kaum unangemessen sein können.
Darf man eine teuere nehmen und das dann selber dazu zahlen?
Zuerstmal sollte man schauen, das man die tatsächlichen Kosten vor Gericht erstreitet. Wichtig ist es sich hier von anfang an für einen Prozess zu wappnen und darzulegen, welche Anstrengungen man unternnommen hat eine Wohung zu den vom Jobcenter genannten Konditionen zu finden.
Hierbei muß man 2 stufig vorgehen, zum einen ist die Frage der angemessenen Wohnungsgröße und zum anderen die Frage der angemessen Miete. Als angemessene Wohnungsgröße gelten im allgemeine 45m² für die 1. Person und 15m² für jede weitere Person. Wobei hier schon der Streit losgeht, wie ein Baby zu bewerten ist.
Muss ich als Angestellte jetzt noch zusätzlich aok beiträge überweisen?
Nein.
Mein Freund sagt mir jetzt aber gerade; der Arbeitgeber zahlt nur die hälfte und den rest müsste ich weiterhin selber bezahlen.
Das ist schon richtig. Aber die Zahlungsabwicklung wird vom Arbeitgeber durchgeführt. Die Beiträge werden vom Lohn einbehalten und an die Krankenkasse überweisen. Das Gleiche gilt für die Arbeitslosen und Rentenversicherung. Ferner überweist der Arbeitgeber auch die Lohnsteuer ans Finanzamt.
Sie müssen selbst dann nix mehr überweisen.
Das Ganze sehen Sie aber, wenn Sie die Lohnabrechnung haben.
Also zunächstmal mutmaßlicher Mörder, der Mann wurde schließlich nicht verurteilt.
Seitdem ist er im Westerwald und versteckt sich im Wald.
Das ist eine reine Vermutung.
Da müsste man erstmal mehr Informationen haben. Man kann aus der Frage keinen Sachverhalt entnehmen. Weil mir fällt da jetzt kein Szenario ein das zur Frage passt.
Hitzestau wegen Couch drin
Worin befand sich die Couch. In einer Wohnung z.B wäre das gewöhnlicher Gebrauch und nur in Ausnahmefällen überhaupt nur leicht fahrlässig.
Und wie verursacht die Couch überhaupt einen Hitzestau und der dann wiederum Glasbruch verursacht haben soll. Und warum in aller Welt dann auch noch grob fahrlässig ? Weil Hitzestau verursacht in der Regel halt nunmal keinen Glasbruch.
Für Glasbruch kommt es zudem natürlich darauf an, welches Glas geborchen ist.
Das ist ganz unterschiedlich.
Es ist so, das sich die Staatsangehörigkeit nach dem Recht des jeweiligen Staates richtet. Das heißt, die deutsche Staatsangehörigkeit richtet sich nach dem deutschen Recht, die polnische nach dem polnischen Recht usw. Für die deutsche Staatsangehörigkeit ist das in §4 StAG geregelt:
https://www.buzer.de/4_StAG.htm
Dann muß man 2 Fälle unterscheiden.
Der erste Fall ist der, das sich das Flugzeug sich im Hoheitsgebiet eines Landes befindet. Hier gilt ganz allgemein das Recht des Landes indem sich das Flugzeug befindet. Der Luftraum ist Teil des Hoheitsgebietes und die Gesetze des Landes zu dem der Luftraum gehört, gelten dort vollumfänglich. Das Kind ist dann in dem Land geboren, in dem sich das Flugzeug befunden hat. Ob in 10000m Höhe oder am Boden macht da keinen Unterschied, sofern das Land das nicht explizite anderes regelt.
In Luftraum der keiner Hoheitsgewalt unterliegt, gilt das Flaggenrecht, also das Recht des Staates in dem der Sitz der Fluggesellschaft ist. Allerdings befindet sich das Kind in dem Staate nicht im Inland.
Grundsätzlich können sich natürlich auch mehrere Staatsangehörigkeiten ergeben. z.B. wenn die Eltern Deutsche sind und das Flugzeug über den USA fliegt, hat das Kind dann die Deutsche und die US Staatsangehörigkeit.
Leben auf dem Mars, oder Mond?
Für eine Weltraumkolonisierung sind das gleich 3 falsche Ansätze: Leben, Mars und Mond.
Interessant wird das Ganze eher, wenn man es schaft eine aus sich selbst heraus wachsende Industrie im Weltall aufzubauen.
Interessant dafür sind aber nicht die Planeten, sondern der Kuipergürtel. Denn bei den Planeten ist es so das sich die interessanten Rohnstoffe hauptsächlich unerreichbar tief im Inneren befinden. Planeten sind nämlich hauptsächlich flüssig und da sinken die schweren Elemente nach unten. Bei Asteroiden ist das anders, gerade so sachen wie Gold und Platin findet man da auch in größeren Mengen und nicht nur in Spuren wie auf der Erde.
Der entscheidende Schritt ist aber, ein exponentielles Wachstum im Weltall zu schaffen. Also es zu schaffen Maschienen zu bauen, die im Weltall Rohstoffe abbauen und größere Maschienen bauen können. Die dann wiederum Rohstoffe abbauen um noch größere Maschienen zu bauen. Und so weiter und so weiter. Auf die größer der Ersten Maschine kommt es nicht an, die Größe ist eher vom Funktionumfang gegeben. Es ist grundsätzlich denkbar mit einer Maschine in der Größe eines LKW anzufangen und hat am Ende eine Maschine in der Größe des Mondes zu haben.