Nein. Eine Allgemeine Hilfspflicht gibt es nur bei Notfällen, soweit dies notwendig und zumutbar ist.

§ 323c StGB - Unterlassene Hilfeleistung; Behinderung von... - dejure.org

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Das ist über eine Vor- und Nacherbschaft möglich. Sie können allerdings die Vorerbschaft ausschlagen und den Pflichtteil geltend machen. Allerdings sollte man den Nacherben schon genauer bestimmen. Das Wort Blutsverwandschaft ist rechtlich kaum zu interpretieren.

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Ja umstellen(Gründe)

Einziger Nachteil ist ein geringfügig höherer Stromverbrauch. Bei Monitoren ohne NSync bzw ActiveSync kann es zudem Verbindung mit VSync sinnvoll sein die Rate zu reduzieren. Allerdings ist hier ActiveSync ohnehin besser.

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Da müsste man in den Arbeits- und Tarifvertrag schauen, wie es geregelt ist.

A priori gibt es ja keine Minusstunden, da nach §615 BGB die Stunden verfallen, wenn sie nicht abgerufen werden.

§ 615 BGB - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Geringe Auslastung ist hier grundsätzlich das Risiko des Arbeitgebers.

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Hier muss man zwischen Instandhaltung und Modernisierung trennen. Instandhaltung ist die Erhaltung des Ursprungszustands, Modernisierung die Verbesserung.

Oft liegt eine Mischform vor, dann müssen sie die fiktiven Instandhaltungskosten von den 7500€ abziehen. Von dem Modernisierungsanteil sind 8% pro Jahr umlegbar.

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Die Soldaten werden vom Bund bezahlt, die Polizei vom Bundesland.

Die Eltern die sind ja schließlich schuld.

Das würde ich bezweifeln.

Die haben nicht auf den Jungen aufgepasst, zumal er krank ist und auf kranke Kinder muss man aufpassen.

Klar weil der ja auch 8 Eltern hat, 4 die 24/7 auf ihn aufpassen und 4 die arbeiten gehen und das Geld verdienen.

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Da hilft nur Abmahnung mit Androhung der Kündigung und wenn nicht erfolgreich Kündigung. Beides sind einseitige Willenserklärungen, eine Reaktion des Mieters ist erstmal nicht nötigt.

Sollte der Mieter nach der Kündigung nicht fristgerecht ausziehen, muss eine Räumungsklage eingereicht werden. Mit einen Räumungstitel kann dann der Gerichtsvollzieher mit der Räumung beauftragt werden.

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Bei 13500 Atombomben würde die Menschheit überleben. Das hat auch nicht primär etwas mit Bunkern zu tun, sondern damit die die gesamte Erdoberfläche 149,4 Millionen km² ist. Das heißt pro Bombe wären es mehr als 10000km².

Die Strahlung wäre zwar ein erstes Problem, würde aber nicht zur Auslöschung führen. Die 13500 sind etwa 25 mal so viel wie die 530 Atombomben die bisher oberirdisch getestet oder eingesetzt wurden. Vorausgesetzt, es werden keine bewusst schmutzigen Bomben, wie etwa Kobaltbomben verwendet.

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Beleidigung ist ein Vorsatzdelikt, das heißt der Täter muss für die Strafbarkeit beleidigen wollen.

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Nein weil

Bürgergeldempfänger sind für Vermieter ein sehr großes Risiko, da im Streitfall eine Vollstreckung von Forderungen ins Leere läuft.

Wenn der Bürgergeldempfänger nicht zahlt und nicht freiwillig auszieht, kommen die Kosten für das Räumungsverfahren noch hinzu. Die muss man als Vermieter vorschießen und hat dann einen Anspruch gegen den Bürgergeldempfänger.

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Zunächst mal ist diese Antidemokratiegesetz natürlich politisch scharf zu kritisieren. Allein die Tatsache das es offensichtlich nur dazu dient die Parteien der derzeitigen Regierung zu bevorzugen, macht es aber noch nicht verfassungswidrig.

Was verfassungsrechtlich sehr kritisch zu beurteilen ist, ist, das Kandidaten unterschiedliche Wahlkreise miteinander konkurrieren.

Das hat zur Folge, das wenn ich für den Kandidaten A einer Partei in meinen Wahlkreis stimme, der Kandidat B dieser Partei in einem anderen Wahlkreis möglichweise nicht ins Parlament kommt. Ich stimme also zwischen A und B ab, habe aber gar keine Möglichkeit für B zu stimmen. Vielmehr muss ich, wenn ich B im Parlament haben will für den Kandidaten C einer anderen Partei in meinem Wahlkreis stimmen. Das verletzt in meinen Augen die Direktheit der Wahl.

Ein anderer Punkt, ein Wahlsieger nicht ins Parlament kommt, wenn die Partei die 5% Hürde nicht überspringt. Sogar dann wenn er eine absolute Mehrheit erreicht.

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Wenn die sich verschwören (und das nachgewiesen wird), wäre das bei beiden eine Tatbeteiligung und es können beide bestraft werden.

Anders wenn nur einer von beiden der Täter ist und der andere nix mit der Sache zu tun hat. Dann muss nachgewiesen werden, wer von beiden der Täter war.

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Ein WBS erhält man nur bei entsprechend niedrigen Haushaltseinkommen. Bei 5000€ Nettoeinkommen für 2 Personen bekommt man keinen WBS. Beide Voraussetzungen können also nicht gleichzeitig erfüllt werden. Einzeleinkommen oder Doppeleinkommen ist für den WBS egal, es zählt das Einkommen aller im Haushalt lebender Personen.

Sie sollen mal schauen, wie hoch das Einkommen maximal sein darf. Dann kann man der Wohngesellschaft mitteilen, das das was die gerne hätten gar nicht existieren kann.

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