Darf man als Bürgergeldempfänger gleichzeitig auf einer Universität studieren?

Nein 57%
Ja 43%

14 Stimmen

2 Antworten

Nein

Nein. Bzw. nur unter sehr bestimmen Bedingungen. Du musst dem Arbeitsmarkt auf jeden Fall zur Verfügung stehen

Nein

Es gibt ein explizites Ausbildungsverbot für Harz 4 Empfänger nach §7 Abs 5 SGB II.

Woher ich das weiß:Recherche