Kein Urlaubanspruch mehr in der Ausbildung?

AlexausBue  27.10.2024, 10:02

Wie viele Urlaubstage hast Du denn 2024 schon genommen?

Adrian19067 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 10:06

Ich meine es waren 25 Tage. Ich hatte aber häufig gefragt wie viele es speziell bis 31.08. sind. Dennoch soll oder darf sich das doch nicht auf die Ausbildung übertragen.

8 Antworten

Die exakte rechtliche Lage kenne ich nicht, Du wirst noch entsprechende Antworten bekommen.

Ich bin der Meinung, dass Du als Arbeitnehmer auch hin und wieder in der Bringschuld bist. Irgendwie schiebst Du die Schuld hier nur auf andere.

Du hast bis 31 August also 25 Urlaubstage genommen? Hast Du nicht selbst mal gerechnet? Das wären 37,5 Tage Jahresurlaub! Hast Du 37,5 Tage Jahresurlaub?

Warum nimmst Du Dir einfach Urlaub, wenn Du selbst schon merkst, dass das vorne und hinten nicht stimmen kann?

Du hast einen Vertrag unterschrieben und bei Dir zuhause liegen, da kann man mal reinschauen.

Du hast Kollegen, die Du fragen kannst.

Du hast eine Personalabteilung, in der Du fragen kannst.

Aber Du hast gewartet, bis es zu spät ist, um dann im Internet zu fragen.

Meine Meinung: Es wäre richtig, wenn Du dieses Jahr keinen Urlaub mehr bekommst. Denn anders scheinst Du nicht Deine Eigenverantwortung zu erkennen.

Vielleicht wird Dir auch der zu viel genommene Urlaub vom Gehalt abgezogen. Das fände ich auch gut.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Du jetzt einfach so mit 40 Tagen Jahresurlaub aus der Nummer herauskommst mit der Begründung: "Pech gehabt! Ihr hättet mit das sagen müssen!"

Aber wie gesagt, andere wissen das besser.


Adrian19067 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 10:17

Mir wurde erst gestern mitgeteilt, dass da etwas nicht stimmt. Am Wochenende direkt vor dem Urlaub. Zusätzlich habe ich nicht mehr gewusst wie viel Urlaub ich noch habe letzten Vertrag und habe daher über Wochen mehrfach bei unserer Leitung nachgefragt um sicherzugehen. Nun stellt sich wohl raus, dass mir eine falsche Antwort gegeben wurde.

AlexausBue  27.10.2024, 10:25
@Adrian19067
Mir wurde erst gestern mitgeteilt, dass da etwas nicht stimmt. 

Und ich schreibe, das Du auch mal selbst hättest mitzählen können und schauen, ob das mit dem Vertrag zusammen passt oder nicht.

Du hast einen Vertrag und kannst zählen.

Zusätzlich habe ich nicht mehr gewusst wie viel Urlaub ich noch habe 

Siehst Du für Dich selbst keinerlei Verantwortung?

habe daher über Wochen mehrfach bei unserer Leitung nachgefragt

Über Wochen? Wenn Du keine klare Antwort bekommen hast, warum hast Du nicht mal in der Personalabteilung gefragt? Und warum nimmst Du immer Urlaub weiter, wenn Du schon ahnst, das etwas nicht stimmt?

Außerdem passt das ja auch nicht mehr zu der Aussage, dass Du erst am Samstag davon erfahren hast! Offensichtlich hast Du schon vermutet, dass hier etwas nicht stimmt, nämlich über Wochen schon.

Nun stellt sich wohl raus, dass mir eine falsche Antwort gegeben wurde.

Menschen machen Fehler. Und weil das so ist, kontrolliert man seinen genommenen Urlaub, um genau das zu vermeiden, was Dir jetzt passiert ist.

Adrian19067 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 10:26
@AlexausBue

Ich habe nicht geahnt, dass da etwas nicht stimmt. Ich ging stets davon aus, dass alles passt, wie es mir zugetragen wurde.

1) wenn du nichts schriftlich hast, wegen deinem Urlaubsgenehmigung wird es für dich schwierig. Wie willst du das beweisen? Wenn es einen Urlaubsplan gibt, wo die Abwesenheit der Mitarbeiter eingetragen sind und du so drinnen stehst, hast du einen Nachweis. Also was jetzt den Termin angeht, wo du Urlaub willst auch.

Nun gilt es ja aber auch zu klären, wie es mit dem Urlaubsanspruch aussieht.

2) zu dem anderen Thema, weiss ich nicht viel zu sagen. Du pochst massiv auf dein Recht, das das was man dir gesagt hat, stimmt. Und pochst darauf, dass der Aerbeitgeber dir hätte mitteilen müssen. Es gibt aber - wie überall - auch ein Ermessensspielraum, inwieweit sich der Arbeitgeber auch mal irren könnte. Da kann dir sicher jemand anders antworten. Das ist eine rein juristische Frage.

3) wenn das Rechtens ist, was du denkst über Urlaubstage, muss der Arbeitgeber dir diese Tage aber nicht in den Herbstferien geben.Du kämpfst also an zwei Fronten.


Adrian19067 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 10:13

Der Urlaubsplan war für die Azubis bereits von vorne rein festgelegt. Mir wurde gestern (Samstag) mitgeteilt, dass ich doch nächste Woche arbeiten müsse.

Elizabeth2  27.10.2024, 10:32
@Adrian19067

ich fürchte, das sind spezial Fälle, die man vor Gericht klären müsste. Siehe mal hier: https://www.bund-verlag.de/aktuelles~wartefrist-bei-mehreren-arbeitsverhaeltnissen~.html?srsltid=AfmBOooBk8e2oqbC7_7oZE3YbNcxjt7qbOcG9ncpze5_R8SSlxE4sjC9

In diesem Sinne kannst du weiter recherchieren. Ich habe das auch nur ergoogelt eben. Da es eine juristische Frage ist, wie es danach weitergeht. Jolly Swgm hat Recht, die konnten dir diesen Urlaub genehmigen. Wie seine Aussage im zweiten Teil korrekt ist, wird dir kaum ein Leser hier sagen können, weil es speziell ist. Du kannst aber selber im Internet recherchieren, falls du keinen juristischen Berater kennst.

Stell die Frage konkreter und präziser ohne diesen Brei, das man dir den Herbsturlaub gestrichen hat. Das irritiert. Die Frage lautet: mein Arbeitsverhältnis endete zum 31.08. und bis dahin habe ich den Jahresurlaub abgegolten. Ich habe einen Ausbildsungsvertrag ab 01.09. bei der gleichen Firma, beim gleichen Arbeitgeber und der Arbeitgeber behauptet, ich hätte keinen Urlaubsanspruch, da bereits bis 31.08. alles genommen.

Das ist die Frage. Und so irritiert das auch keinen.

Wieviele Urlaubstage hast du denn im Jahr bei der Post und wieviele wurden davon bis 31.8. genommen? Selbstverständlich ist es ein Gesamtanspruch für beide Teile deiner Anstellung. Vorher und in Ausbildung. Es ist ja der gleiche Arbeitgeber!


DerCaveman  27.10.2024, 11:49

Auch wenn es verschiedene Arbeitgeber waeren, waere es genau so.

Von Experte DerCaveman bestätigt

Doch, das ist alles soweit korrekt.

Wenn ein Arbeitsvertrag nach dem 30.6. endet hat man Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dann hat man anschließend natürlich keinen weiteren Anspruch.

Da du aber im Betrieb geblieben bist kannst du natürlich deinen Urlaub auch vorher schon nehmen. Und wenn du zu viel genommen hast, hast du eben jetzt keinen mehr.

Wenn du deinen Jahresurlaub schon genommen hast (er stand dir bereits am 31.8. im vollen Umfang zu), bekommst du natuerlich im laufenden Jahr keinen mehr.

Das waere sogar auch so, wenn du den Arbeitgeber gewechselt haettest.