Meine Schwester hat Ihre Ausbildung letztes Jahr begonnen und wollte nun Urlaub beantragen. 10 Tage am Stück mit Wochenden dazwischen, in den Osterferien.
Ihr Betrieb sagt nun, dass dies nicht möglich ist, da sie sich die Urlaubstage erarbeiten müsste (?).
Heißt; sie bekommt sozusagen alle 2-3 Wochen einen Urlaubstag von ihren insgesamt 20 Tagen Urlaub "gutgeschrieben" und kann Ihre Urlaubstage nur dann einsetzten, wenn sie sie vorher erarbeitet hat. Hier hat sie diese also bis dahin noch nicht erarbeiten können und wird sie deswegen nicht nehmen dürfen.
Ich habe mir ihren Ausbildungsvertrag angesehen, es gibt keine sonstige Vereinbarung im Vertrag die dies besagt und alle anderen Anrechnungen oder Freistellungen richten sich ganz normal nach dem BBiG.
Ist diese Regel zulässig, oder kann sie sozusagen dagegen angehen und das mit ihrem Betrieb bzw. Chef klären?
(Dass der Urlaub dann nochmal genehmigt werden müsste, lassen wir erstmal außen vor. Der Ausbilder wird sich bestimmt versuchen rauszureden oder den Urlaub aus Trotz ablehnen, da er sehr stur sei und an sich nicht sehr toll mit seinen Angestellten umgeht. Der Chef scheint jedoch kooperationbereiter als der Ausbildungsleiter, welcher diese Regel aufgestellt hat und bisher einziger Ansprechpartner war. Ich glaube der Chef würde den Urlaub genehmigen, wenn sie es versucht und ihr Anliegen an ihn weiterleiten würde.)