Frage zur Untersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz?
Ich starte am 01.09.2025 eine Ausbildung und dafür brauche ich noch ein Untersuchungsergebnis nach dem JArbSchG. Ich habe schon ein Untersuchungsberechtigungsschein von der Regierung beantragt, aber neulich habe ich mein Hausarzt kontaktiert und sie meinen - ich bräuchte noch zusätzlich eine Bescheinigung der Schule für die Erstuntersuchung. Ich bin seit Juli fertig und kann mich nicht erinnern ob ich jemals eine bekommen habe. Nun meine Frage ob diese Schulbescheinigung wirklich wichtig ist? Oder vom Arzt abhängt und doch keine brauche
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