Morgen Berichtsheft abgeben was tun (Hilfe!)?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Es wird jedenfalls keine angenehmen Folgen für Dich haben. Als Auszubildender wurdest Du auf Deine Pflicht, ein Berichtsheft zu führen, hingewiesen. Ich rate Dir an: Sei ehrlich! Alles andere macht Deine Situation nur noch schlimmer. Vielleicht kannst Du anhand der Berufsschulunterlagen noch verifizieren, was Du wann gemacht hast.

Sehe es positiv, du hast noch ein paar Stunden Zeit es zu schreiben und lernst dabei (auf die unbequeme Art) das man gewisse Dinge nicht vor sich weg schieben soll.

Berichtshefte sind vor der Prüfung abzugeben und sind somit Voraussetzung für die Teilnahme an der Abschlussprüfung.

Also, pro Seite 3 Minuten, macht bei 100 Wochen knapp 4 Stunden Arbeit. Viel Erfolg 😉

Du hast exzellente Chancen auf eine Abmahnung, wenn nicht gar auf eine Kündigung. Es ist im Berufsbildungsgesetz festgelegt, dass du ein Berichtsheft führen musst. Das ist keine Schikane vom Betrieb oder der zuständigen Kammer.

Gnadenlose Ehrlichkeit, sehr kleine Brötchen und ein Wochenende, an dem du nichts anderes machst als die letzten zwei Jahre nachholen könnten ggf. noch was ausrichten. Wäre ich dein Ausbilder, stünden die Chancen nicht gut. Allerdings hat sich auch dein Betrieb nicht mit Ruhm bekleckert, das gehört regelmäßig kontrolliert.


Tenerazia  03.07.2025, 21:28

Falsch, du kannst nich gekündigt werden wenn du einmalig das Berichtsheft vergessen hast.

Dies kann erst eintreten wenn man trotz Abmahnung das Berichtsheft weiterhin nicht abgibt.

LisaAusPisa  03.07.2025, 21:29
@Tenerazia

Der User hat's nicht einmalig vergessen, sondern in den gesamten zwei Jahren überhaupt nicht geführt. Das ist eine glasklare Pflichtverletzung -> Kündigung gerechtfertigt.

Tenerazia  03.07.2025, 21:38
@LisaAusPisa

"Das ist eine glasklare Pflichtverletzung -> Kündigung gerechtfertigt."

Eine Kündigung wäre in diesem Fall rechtlich nicht ohne Weiteres zulässig, da der Ausbilder ebenfalls seiner Kontrollpflicht über einen längeren Zeitraum nicht nachgekommen ist. 

Laut §22 BBiG ist für eine Kündigung ein wichtiger Grund erforderlich – etwa eine wiederholte, grobe Pflichtverletzung. In diesem Fall handelt es sich um ein einmaliges Versäumnis, da der Azubi nie zuvor aufgefordert wurde, das Berichtsheft vorzulegen.

"Was soll ich tun? Kann mir jemand Hilfe anbieten?"

Was sollen wir den machen ? Dein Heft schreiben, entweder ballerst du das jetzt durch und machst die Nacht durch, oder du gehst morgen hin und sagst das du es vergessen hast bzw noch nicht geschrieben hast.

ich kann diese Frage ehrlich gesagt nicht ganz ernst nehmen. Mal ganz offen, mein Sohn ist sicher auch keine Leuchte und keine Ausgeburt an Fleiß. Aber das Berichtsheft zu führen, dazu hat ihn seine Chefin und sein Ausbilder gezwungen. Wer also schmeißt seine Chancen auf eine Ausbildung so weg?