Abgabe vom Berichtsheft?
Moin Zusammen,
ich stehe kurz vor meiner mündlichen Abschlussprüfung meiner Ausbildung zum Industriekaufmann. Ich bin bei der IHK Hannover und frage mich, ob man sein Berichtsheft nun abgeben, mitbringen oder bei der IHK hochladen muss.
Es scheint so als würde jede IHK damit anders umgehen.
Wäre super, wenn mir jmd weiterhelfen könnte! Danke ;)
1 Antwort
Da hast du Recht, jede Kammer kann die Zulassung zu den Prüfungen in einer Ordnung bestimmen (Paragraph 47 Abs. 1 und 2 BBiG).
Da das Ausbildungsnachweisheft nach Paragraph 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG dazu gehört, kann die Kammer auch vorschreiben, wie dieses grundsätzlich einzureichen ist.
Es bleibt dir also nichts anderes übrig, die IHK bzw. dein Ausbildenden zu fragen.