Abgabe vom Berichtsheft?

1 Antwort

Da hast du Recht, jede Kammer kann die Zulassung zu den Prüfungen in einer Ordnung bestimmen (Paragraph 47 Abs. 1 und 2 BBiG).

Da das Ausbildungsnachweisheft nach Paragraph 43 Abs. 1 Nr. 2 BBiG dazu gehört, kann die Kammer auch vorschreiben, wie dieses grundsätzlich einzureichen ist.

Es bleibt dir also nichts anderes übrig, die IHK bzw. dein Ausbildenden zu fragen.