1. Teil Abschlussprüfung - Berichtsheft mitnehmen?
Hallo,
derzeit lerne ich den Kaufmann im Einzelhandel und morgen habe ich den ersten Teil meiner Abschlussprüfung (NICHT MÜNDLICH). Auf der Einladung steht "(…) und zur/zum "Mündlichen Prüfung/Praktischen Übung/Fallbezogenen Fachgespräch oder Präsentation und Fachgespräch" zusätzlich die Ausbildungsnachweise mitzubringen". Das bedeutet, dass ich mein Berichtsheft nicht mitnehmen muss?
Wie gesagt, immerhin der erste Teil - sozusagen eine Zwischenprüfung.
Beste Grüße
3 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Nein musst du nicht mitnehmen nur Personalausweis und Einladung.
Kann es wohl sein, dass das Berichtsheft mit dem Ausbildungsnachweis gemeint ist? Ich wüste nicht, was da sonst mit gemeint ist.
Hallo.
Ich würde es mitnehmen, besser mit als vergessen.
Bley 1914
Woher ich das weiß:Berufserfahrung