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Warum gibt es dieses Prüfungssystem?

ich habe eine wichtige Frage zur Gerechtigkeit in der Ausbildung:

Warum dürfen Azubis in schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie ihre Abschlussprüfung nur einmal wiederholen (also zwei Versuche insgesamt), während Azubis in dualen Ausbildungen (z. B. Handwerk oder Pflege) die Abschlussprüfung zweimal wiederholen dürfen (also drei Versuche)?

Das erscheint mir unfair – gerade in Berufen, wo viele mit Prüfungsangst, psychischen Belastungen oder Sprachbarrieren zu kämpfen haben. Insbesondere, weil viele Arbeitsgeber in Gesundheitsbereich von Fachkräftemangel sprechen.

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Und wurde das schon mal politisch diskutiert?

ich habe eine weitere Frage zur Bewertung in der Ausbildung:

In dualen Ausbildungen (z. B. Pflege, Handwerk, Industrie) werden meines Wissens nach die Vornoten aus der Berufsschule mit den Noten aus der Abschlussprüfung verrechnet.

In schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie scheint das aber anders zu sein:

Dort zählt nur die Abschlussprüfung (schriftlich, praktisch, mündlich) – egal, wie gut man vorher war. Die Vornoten spielen nur eine Rolle um in der Abschlussprüfung zugelassen zu werden ( in der Regel eine 4).

Das bedeutet wenn Jemand ein 2er Durchschnitt in der schulische Ausbildung bei den Zwischenzeugnissen hatte und bei der Abschlussprüfung in einem Fach auf eine 5 steht, dann bleibt es bei der 5. Die gesamte Ausbildung war umsonst.

Stimmt das? Und wenn ja:

Warum ist das so unterschiedlich geregelt?

Ist das nicht unfair für Schüler an Berufsfachschulen, die jahrelang gute Leistungen bringen, aber wegen Prüfungsangst durchfallen?

Ich freue mich auf sachkundige Antworten oder Erfahrungsberichte – vielleicht gibt’s hier ja jemanden, der das durchgemacht hat oder sich mit Prüfungsrecht auskennt.

Ich freue mich auf Antworten oder Erfahrungen von anderen, die betroffen sind oder sich mit Prüfungsrecht auskennen.

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Kann ich die Berufsschule weiterhin besuchen, obwohl ich derzeit keinen Ausbildungsbetrieb habe?

Hi,

Ich bin derzeit Azubi im 2. Lehrjahr...

Stand heute haben wir den 26. Mai und das neue (in meinem Fall 2.Lehrjahr) beginnt am 2. September...

Ich habe dennoch vor, meinen Betrieb zu wechseln und bei einem anderen weiterzumachen...

Ich habe bei dem Betrieb, welcher mich weiter ausbilden würden die Zusage bekommen, dass sie mich nehmen würden, sobald mein derzeitiger Ausbilder mit einem Aufhebungsvertrag zustimmt. (Und ja die Übernehmen, kein Zweifel)

Dennoch haben sie erst die Kapazitäten für den 1. September, sprich ich kann erst wirklich am 1. September bei Ihnen anfangen...

Ich möchte aber nicht bei meinem derzeitigen Betrieb bleiben, da ich es einfach Psychisch nicht mehr lange mitmache...und mir der Weg zu weit ist...

Deshalb wollte ich fragen, ob es möglich wäre z.B. am 1. Juni den Aufhebungsvertrag geltend zu machen, sodass ich am 1. Juni nicht mehr in den Betrieb muss (und dementsprechend keine Vergütung bekomme), aber immernoch an der Berufsschule teilhaben darf...

Meine Lehrer aus der Berufsschule sagten, dass ich dann nicht mehr versichert sei...aber dass es irgendwie auf eigene Faust funktionieren würde...

Könnte mir jemand Rat geben, ob es denn möglich wäre irgendwie so schnell wie möglich den Betrieb zu verlassen und dann in ca 1 - 2 Monaten also am 1. September meine Ausbildung beim neuen Betrieb fortführen kann ?

Danke im Voraus

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