Praktischer Abschlussprüfung freigestellt (Ausbildung)?
Hallo beende meine Ausbildung diesen Monat und habe denn Schriftlichen Teil schon bestanden und wollte nach fragen ob man vor der Praktischen (mündlichen) Prüfung 1 Tag frei hat sozusagen als Sonderurlaub?
2 Antworten
Hey,
also gesetzlich ist nur geregelt, dass man für den Tag der Prüfung freigestellt wird. Das steht im Berufsbildungsgesetz.
Ein zusätzlicher freier Tag vor der mündlichen oder praktischen Prüfung (quasi als Sonderurlaub) ist nicht automatisch vorgesehen.
Wenn es bei euch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung gibt, kann da evtl. eine Regelung drinstehen. z. B. ein Vorbereitungs- oder Sonderurlaubstag.
Und manche Betriebe geben sowas auch einfach aus Kulanz, gerade wenn man eh Urlaub nehmen möchte.
Am besten einfach mal nett bei der Ausbildungsleitung oder im Personalbüro nachfragen.
Yooo, also ich werde bei meiner fachpraktischen Prüfung freigestellt den ganzen Tag. Musst du einfach mal nachfragen. Viel Erfolg bei der Prüfung
m21