Hey ich schreibe nächste Woche Mittwoch meine,Abschlussprüfung, wurde aber jetzt fristlos gekündigt darf ich die trotzdem schreiben verkürze Meine Ausbildung?
Darf ich die trotzdem schreiben ? Mündliche Prüfung wäre am 10 Januar ca. Schriftliche jetzt am 27.11.24
Ausbildung wurde verkürzt.
1 Antwort
Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).
Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden.
Wende dich bitte an die zuständige Kammer (IHK oder HWK)
Hey danke für die Antwort aber die Kündigung war zurecht. Deswegen jetzt die Frage ob es klappt aber informiere mich trotzdem bei der ihk