Hey ich schreibe nächste Woche Mittwoch meine,Abschlussprüfung, wurde aber jetzt fristlos gekündigt darf ich die trotzdem schreiben verkürze Meine Ausbildung?

1 Antwort

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden (§ 22 Abs. 2 Nr. 1 BBiG).

Eine ordentliche Kündigung des Ausbildungsverhältnisses ist nicht möglich, sie kann auch nicht wirksam vertraglich vereinbart werden.

Wende dich bitte an die zuständige Kammer (IHK oder HWK)


Timi10780 
Beitragsersteller
 19.11.2024, 17:09

Hey danke für die Antwort aber die Kündigung war zurecht. Deswegen jetzt die Frage ob es klappt aber informiere mich trotzdem bei der ihk