Kündigung kurz vor Abschlussprüfung?


11.03.2024, 17:28

Die frage ist eher falls ich gekündigt werde kann ich trotzdem an meiner Prüfung teilnehmen

iQhaenschenkl  11.03.2024, 17:21

Warum sollte man Dir kündigen? Hast Du goldene Löffel geklaut?

bonbona2 
Fragesteller
 11.03.2024, 17:26

Ich hatte in der Berufsschule Unterschriften gefälscht um Fehlzeiten zu entschuldigen jedoch ist das nie aufgeflogen soweit ich weiß das wäre doch ein Grund mich zu kündigen oder ?

4 Antworten

Kurz vor der Prüfung ist es faktisch unmöglich einen Azubi zu kündigen, wenn du nicht gerade den Betrieb in Brand steckst.

In der Ausbildung ist kaum möglich eine Kündigung zu erhalten.

Jurafuchs  11.03.2024, 17:24

Das stimmt so nicht, nein.

1
Jurafuchs  11.03.2024, 17:29
@ArniD

Auch "Kaum" stimmt so einfach nicht. Ein weit verbreiteter Irrglaube.

0

Ja, eine falsche Unterschrift ist definitiv ein Kündigungsgrund. Auch in der Ausbildung.

Das Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört.

An der Abschlussprüfung wirst du dennoch teilnehmen dürfen. Das solltest du aber im Falle einer Kündigung direkt mit zuständigen Kammer klären.

emesvau

Die können dich sogut wie nicht kündigen da muss schon was ernsthaftes vorgefallen sein.

bonbona2 
Fragesteller
 11.03.2024, 17:24

Ich hatte in der Berufsschule Unterschriften gefälscht um Fehlzeiten zu entschuldigen jedoch ist das nie aufgeflogen soweit ich weiß das wäre doch ein Grund mich zu kündigen oder ?

0
bonbona2 
Fragesteller
 11.03.2024, 17:32
@ProduktGorgon

Ist das nicht aber ziemlich einfach da die Person sagen kann sie hat es nie unterschrieben

0
Xandros0506  11.03.2024, 18:00
@bonbona2

Das war mehr als dämlich und durchaus ein Kündigungsgrund. Hierbei handelt es sich um Dokumentenfälschung. Parallel hast du dir ohne Einwilligung des Ausbildungsbetriebes eigenmächtig Urlaub genommen -> Berufsschulzeit ist Arbeitszeit! Du hast also den Betrieb um die Fehlzeiten betrogen und dafür sogar noch Geld erhalten.

jedoch ist das nie aufgeflogen soweit ich weiß

glaubst du ernsthaft, die Berufsschulen haben keinerlei Kontakt zu den Ausbildungsbetrieben?

Unabhängig davon, ob das beim Betrieb nun bekannt wird und wenigstens eine Abmahnung oder gar eine Kündigung nach sich zieht.... die Prüfung kannst du dennoch ablegen. Du wirst dich dann nur selbst bei der ausführenden Kammer dafür anmelden und die Prüfungsgebühren bezahlen müssen. Die Gebühren belaufen sich bei der IHK aktuell zwischen 275E und 295€ für die Abschlussprüfung, je nach den, ob eine Fertigkeitsprüfung vorgesehen ist oder nicht. Bei den Handwerkskammern liegt die Gebühr für die Abschlussprüfung Teil 2 bei rund 350€ (je nach bereitgestelltem Material).

Die Beträge können regional abweichen und sind bei der für dich zuständigen Kammer online ersichtlich.

0