Klar ist das rechtens.
Ja, kannst du. Wird aber nicht viel bei rumkommen.
Klar geht das.
Das dürfte als gefährliche Körperverletzung zählen, § 224 StGB.
Ich sehe hier keinen ernsthaften Grund für eine Unzumutbarkeit. Entsprechend würdest du eine Sperre bekommen.
Gewährleistung gilt immer ab Gefahrenübergang, das ist üblicherweise der Kauf bzw. im Versandhandel der Tag an dem du es kriegst.
Klar darfst du das. Darauf werden sich die Beamten aber nicht einlassen.
Das Gehalt ist doch völlig in Ordnung.
Wenn ihr beide dort wohnt und Vollzeit arbeitet, kriegt ihr sowieso nicht viel Leistung.
Wieso zahlt ihr nicht einfach die Miete mit - wie jeder andere auch?
Wenn es sich um einen gewerblichen Händler handelt, hast du zumindest ein Gewährleistungsrecht.
In wie weit bei einer Abholung+Barzahlung vor Ort ein Widerrufsrecht noch zusteht, wäre im Einzelfall zu prüfen.
Du kannst den Kaufvertrag zumindest anfechten.
Wenn eine ärztliche Bestätigung über die Schäden + die Kausalität zum Unfall vorliegt, ist es ziemlich vielversprechend.
Ein Schuljahr muss man in der Ausbildung nicht wiederholen. Fehlende Leistungen sind aber ein Kündigungsgrund.
Du kannst einen Antrag auf Vorauszahlung stellen. Das kannst du auch mit dem Widerspruch gleichzeitig machen.
Das ist tatsächlich schwierig. Da müsste man insbesondere in den Vertrag schauen, wie dort die exakte Formulierung ist.
Der Spagat zwischen "okay" und Arbeitszeitbetrug ist da dünn.
Man durfte noch nie mit Cannabis und Co. fahren.
Prinzipiell ist es nicht dein Verschulden, aber erstmal 1,5 Jahre zu warten ehe man da aktiv wird ist auch sportlich...
Es besteht keine Pflicht seitens eines Inkasso auf eine Ratenzahlung einzugehen. Also kannst du nur eins: zahlen.
Vom Arzt.
Natürlich hat sie das Recht.