Klar ist das rechtens.

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Ja, kannst du. Wird aber nicht viel bei rumkommen.

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Klar geht das.

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Das dürfte als gefährliche Körperverletzung zählen, § 224 StGB.

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Ich sehe hier keinen ernsthaften Grund für eine Unzumutbarkeit. Entsprechend würdest du eine Sperre bekommen.

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Gewährleistung gilt immer ab Gefahrenübergang, das ist üblicherweise der Kauf bzw. im Versandhandel der Tag an dem du es kriegst.

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Klar darfst du das. Darauf werden sich die Beamten aber nicht einlassen.

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Wenn ihr beide dort wohnt und Vollzeit arbeitet, kriegt ihr sowieso nicht viel Leistung.

Wieso zahlt ihr nicht einfach die Miete mit - wie jeder andere auch?

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Wenn es sich um einen gewerblichen Händler handelt, hast du zumindest ein Gewährleistungsrecht.

In wie weit bei einer Abholung+Barzahlung vor Ort ein Widerrufsrecht noch zusteht, wäre im Einzelfall zu prüfen.

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Wenn eine ärztliche Bestätigung über die Schäden + die Kausalität zum Unfall vorliegt, ist es ziemlich vielversprechend.

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Du kannst einen Antrag auf Vorauszahlung stellen. Das kannst du auch mit dem Widerspruch gleichzeitig machen.

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Das ist tatsächlich schwierig. Da müsste man insbesondere in den Vertrag schauen, wie dort die exakte Formulierung ist.

Der Spagat zwischen "okay" und Arbeitszeitbetrug ist da dünn.

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Man durfte noch nie mit Cannabis und Co. fahren.

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Prinzipiell ist es nicht dein Verschulden, aber erstmal 1,5 Jahre zu warten ehe man da aktiv wird ist auch sportlich...

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Es besteht keine Pflicht seitens eines Inkasso auf eine Ratenzahlung einzugehen. Also kannst du nur eins: zahlen.

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Natürlich hat sie das Recht.

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