da die Firmen Kommutation darüber laufen soll.
Über Whatsapp?
Dann dürfte das Unternehmen ein massives Datenschutzproblem haben, welches den Chef im schlimmsten Falle verdammt teuer kommen wird.
Whatsapp im Unternehmen einzusetzen geht NUR, wenn das Unternehmen mit dem Betreiber der Plattform einen Datenverarbeitungsvertrag hat. Da man einen solchen Vertrag nicht bekommt..... ein absolutes No-Go!
Ausserdem:
auf dem privaten Handy
kann das NUR genutzt werden, wenn der Arbeitgeber von JEDER Person in den Kontaktlisten ALLER Mitarbeitergeräte eine schriftliche Einwilligung hat. Und das dürfte ziemlich ausgeschlossen sein. Folglich bleibt nur noch der Einsatz auf betrieblich gestellten Geräten, deren Kontaktlisten maximal die Namen und Telefonnummern der anderen Mitarbeiter mit betrieblichem Gerät enthalten.
In dem Moment, in dem auch nur ein privater Kontakt auf einem der Geräte vorhanden ist, ist zwingend von diesem Kontakt eine Einwilligung notwendig, da die Daten vom Mitarbeitertelefon an die Server von Whatsapp übertragen werden.
Statt der Forderung, Whatsapp für betriebliche Nutzung auf dem privaten Handy zu installieren, MUSS der Arbeitgeber vielmehr aus datenschutzrechtlicher Sicht darauf hinweisen, dass auf privaten Geräten diese App NICHT für betriebliche Unterhaltungen zwischen den Mitarbeitern genutzt werden darf, wenn nicht sämtliche Einwilligungen aller Kontakte der Mitarbeiter vorliegen UND kein Vertrag des Unternehmens mit dem Betreiber von Whatsapp vorhanden ist.