Und mit 21 ist man dann eher in der Lage dazu? Verstehe nicht, was die Änderung der Zahl da machen sollte.

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Oh wenn du herausfindest das Hessen noch bis 2018 die Todesstrafe hatte...

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Arbeitsamt will mich nach 6 Wochen Arbeitslosigkeit in Leiharbeit stecken wie entgehe ich dieser Rechtsbelehrung?

Hallo zusammen,

ich bin seit ca. 6 Wochen arbeitslos (ALG 1). Nach einem ersten persönlichen Gespräch  wurden mir von der Bundesagentur für Arbeit (BfA) mehrere Vermittlungsvorschläge gemacht, bei denen ich mich auch direkt beworben habe, leider erfolglos. Alle Vorschläge waren ohne Rechtsbelehrung. 

Nun schickt mir die BfA einen Vorschlag für eine Arbeitnehmerüberlassungs-Stelle (Leihfirma) und das mit einer Rechtsbelehrung spricht wenn ich diese nicht annehme werde ich für 12 Wochen gesperrt und muss mich danach komplett wieder neu Arbeitssuchend melden. 

Ich habe noch nie als Leiharbeiter gearbeitet und bevor ich arbeitslos wurde, habe ich 10 Jahre durchgehend in einem direkten (normalen) Arbeitsverhältnis gearbeitet. 

Natürlich würde ich weiterhin gerne in einem direkten Verhältnis arbeiten wollen. Gründe hierfür sind zum einen die Rechte und der Verdienst, den man als direkt Angestellter hat. Als Beispiel haben die Leiharbeiter bei meinem ehemaligen Arbeitgeber kein Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und keine Bonusbeteiligung erhalten und das Gehalt war ebenfalls 15-20% weniger.

Was auch jetzt auf mich zutreffen würde, vorher habe ich 53.000 € verdient, jetzt bietet man mir eine Stelle für 42.000€ an. Des Weiteren hatte ich Goodies wie Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Bonusbeteiligung, was mein Einkommen auf 60.000€ erhöht hat.

Nun zu meiner Frage, wie kann ich der BfA vermitteln, dass ich erst einmal etwas Zeit haben möchte, um eine direkte  Anstellung zu bekommen?  Ich fühle mich wegen der Rechtsbelehrung unter Druck gesetzt. 

Gibt es Gerichtsurteile, auf die ich mich berufen kann?! Und sind 15%-20% Abschlag zum vorigen Grundgehalt überhaupt zumutbar? 

Danke im Voraus für eure konstruktiven Antworten.

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Halte ich vollumfänglich für berechtigt und auch angemessen. Wenn du dies nicht eingehst, kennst du ja die Konsequenzen.

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Steht einem Azubi grundsätzlich zu, einen Schlüssel für sein Büro zu bekommen?

Ich wüsste nicht wieso.

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Bei deinem Freund durchaus berechtigt. Bei dir halte ich es für unberechtigt, da sind andere Ordnungsmaßnahmen zu treffen (z. B. Verweis).

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Wenn es bereits an diesem Grundwissen scheitert, empfehle ich dringend das ganze sein zu lassen oder sich mal ernsthaft vorab damit zu beschäftigen. Dazu solltest du z. B. einen Gründerkurs der IHK belegen oder dich von einem Steuerberater beraten lassen.

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Geht das ?

Nein, das ist zu spät.

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"Verletzung von Privatgeheimnissen" ist erstmal keine Straftat. Eine gesetzliche Schweigepflicht haben nur bestimmte Personenkreise, z. B. Rechtsanwälte und Ärzte.

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Nun, da wäre zu prüfen in wie weit man das gesamte Grundstück als Innenbereich ansehen kann. Ein Außenbereich macht keinen Sinn, wenn 1 Meter weiter schon Innenbereich ist.

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Kündigen musst du schriftlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende.

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Dabei hilft dir ein Rechtsanwalt oder ein entsprechender Planer weiter.

Kurzfassung: Es wird ziemlich teuer.

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