War meine Liebe zu einem schwerkranken Freund echt – oder nur durch seine Krankheit geprägt?

Ich habe vor einigen Jahren in einem Pflegeheim gearbeitet und dort einen Menschen kennengelernt, der an einer fortschreitenden unheilbaren Krankheit litt. Wir haben uns sofort sehr gut verstanden, und im Laufe der Zeit entstand zwischen uns eine tiefe emotionale Bindung.

Er war körperlich stark eingeschränkt, aber geistig völlig klar: Er konnte Zusammenhänge verstehen, Erinnerungen aus der Vergangenheit abrufen, fachlich über seine frühere Arbeit sprechen und sogar Lügen durchschauen. Er hat mir oft von sich aus gesagt, dass er mich liebt – nicht nur, wenn ich es provoziert habe.

Trotzdem quält mich bis heute die Frage:

War meine Liebe zu ihm echt – also zu seiner Persönlichkeit – oder habe ich mich unbewusst nur in das durch die Krankheit „weichere“ und verletzlichere Bild verliebt?

Die Frage beschäftigt mich besonders, weil ich manchmal denke: Wenn er gesund gewesen wäre, wäre er vielleicht ein ganz anderer Mensch gewesen und hätte mich gar nicht beachtet. Andererseits habe ich ihn als klar denkend und bewusst erlebt, nicht als jemanden, der nur „krankheitsbedingt anders“ war.

Mich interessiert: Wie kann man psychologisch unterscheiden, ob man einen Menschen wirklich liebt – oder nur die „Version“, die man in einer bestimmten Lebenslage kennengelernt hat?

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Warum gibt es dieses Prüfungssystem?

ich habe eine wichtige Frage zur Gerechtigkeit in der Ausbildung:

Warum dürfen Azubis in schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie ihre Abschlussprüfung nur einmal wiederholen (also zwei Versuche insgesamt), während Azubis in dualen Ausbildungen (z. B. Handwerk oder Pflege) die Abschlussprüfung zweimal wiederholen dürfen (also drei Versuche)?

Das erscheint mir unfair – gerade in Berufen, wo viele mit Prüfungsangst, psychischen Belastungen oder Sprachbarrieren zu kämpfen haben. Insbesondere, weil viele Arbeitsgeber in Gesundheitsbereich von Fachkräftemangel sprechen.

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Und wurde das schon mal politisch diskutiert?

ich habe eine weitere Frage zur Bewertung in der Ausbildung:

In dualen Ausbildungen (z. B. Pflege, Handwerk, Industrie) werden meines Wissens nach die Vornoten aus der Berufsschule mit den Noten aus der Abschlussprüfung verrechnet.

In schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie scheint das aber anders zu sein:

Dort zählt nur die Abschlussprüfung (schriftlich, praktisch, mündlich) – egal, wie gut man vorher war. Die Vornoten spielen nur eine Rolle um in der Abschlussprüfung zugelassen zu werden ( in der Regel eine 4).

Das bedeutet wenn Jemand ein 2er Durchschnitt in der schulische Ausbildung bei den Zwischenzeugnissen hatte und bei der Abschlussprüfung in einem Fach auf eine 5 steht, dann bleibt es bei der 5. Die gesamte Ausbildung war umsonst.

Stimmt das? Und wenn ja:

Warum ist das so unterschiedlich geregelt?

Ist das nicht unfair für Schüler an Berufsfachschulen, die jahrelang gute Leistungen bringen, aber wegen Prüfungsangst durchfallen?

Ich freue mich auf sachkundige Antworten oder Erfahrungsberichte – vielleicht gibt’s hier ja jemanden, der das durchgemacht hat oder sich mit Prüfungsrecht auskennt.

Ich freue mich auf Antworten oder Erfahrungen von anderen, die betroffen sind oder sich mit Prüfungsrecht auskennen.

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