Wenn ich Wirtschaftsprüfer bin, und mich selbstständig machen will, wann bin ich berechtigt steuerfachangestellte, Steuerfachwirte u.s.w. auszubilden??

1 Antwort

Ja. Du bist ja meist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer zugleich. Jeder Kammerprüfungsabsolvent darf ausbilden.

Und dann darfst du Prüfungsassistenten ausbilden. Meist haben die BWL, VWL oder Jura studiert.

Das Examen ist superhart und teuer. Das Problem wird auch nicht die Kundenfindung sein (jede juristische Person muss eine Steuerbilanz machen und du prüfst den Jahresabschluss für diese). Das Problem wird sein, geeignetes Personal und/oder Lehrlinge zu finden. Die Ausbildung und insbesondere die Abschlussprüfung ist superhart. Ich finde sie neben dem Bankkaufmann gleichzeitig die schwierigste. Auch werden die Azubis die Ausbildung meist nicht durchhalten, da sie oft nur die Buchhaltung machen dürfen und sonst nichts lernen.

Aber Umschüler, die paar, die es auf dem Markt würde ich ausbilden und dann übernehmen. Die wissen wenigstens, was sie tun und warum.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

serdet27 
Beitragsersteller
 28.05.2025, 15:01

Also darf ich regelrecht ausbilden und brauche keine weiteren Qualifikationen right??

Fem42  28.05.2025, 16:48
@serdet27

Nein. Auch WP ist nur Buchhaltung und Steuerlehre und Rechnungslegung.