Ausbilderschein Voraussetzungen im Einzelhandel.
Ich hab dazu einige Fragen.
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Wenn einer nur Verkäufer gelernt hat. Kann er dann denoch noch den Ausbilderschein machen ?
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Wenn ja, Kann er dann nur welche ausbilden die nur Verkäufer lernen wollen oder auch Einzelhandelskaufmänner ?
Es geht darum das ich und mein Arbeitskollege das beide gern machen wollen, aber wohl nur einer darf.
Ich hab den Einzelhandelskaufmann und hab im Betrieb sogar meine Ausbildung gemacht der andere ist nur Verkäufer und hat in einer anderen Branche nur eine Verkäufer Ausbildung gemacht.
Ich sehe mich nun klar in der Favoritenrolle, aber er besteht nun darauf obwohl er erst 2 Tage im Laden ist , den machen zu wollen. Er erhofft sich dadurch wohl automatisch eine Gehaltserhöung und eine Beförderung.
Ich sehe das nicht ein, da ich das Unternehmern viel besser kenne und auch meine Schulbildung höher angesehen ist. Fachabi+Einzelhandelskaufmann.
Wie ist die Sachlage den ? Kann ich ganz entspannt an die Sache rangehen oder muss ich wirklich mit ihm in ein Konkurenzkampf ?
Weil das wäre ganz schön blöd. Weil wir als Team zusammen arbeiten müssen und nicht gegenseitig den anderen ausstechen.
Danke schonmal.
1 Antwort
Grundsätzlich kann jeder von Euch den AEVO-Schein machen; dieser alleine reicht allerdings noch nicht aus, um auch tatsächlich auszubilden zu dürfen, da hier nur die Ausbildungsbefähigung festgestellt wird.
Um tatsächlich ausbilden zu dürfen, benötigt man eine von der IHK bestätigte Ausbildungsberechtigung; diese muß anschließend bei der IHK beantragt werden (kann gleichzeitig mit Einreichung des ersten Ausbildungsvertrages geschehen).
Insbesondere ist hier, neben der bestandenen AEVO-Prüfung, die berufliche Qualifikation maßgeblich - wenn im Geschäft auch Einzelhandelskaufleute ausgebildet werden, empfiehlt es sich, denjenigen zu nehmen, der auch über die entsprechende Berufsausbildung verfügt - dennoch könnte ggf. auch Dein Kollege durch die IHK anerkannt werden.
Unter Berücksichtigung der objektiven Gesamtumstände, so wie Du sie geschildert hast, würde ich, wenn ich ArbG wäre, Dich bitten, die Ausbildung zu übernehmen, sofern Du auch aufgrund Deiner Persönlichkeit, für die Ausbildung junger Menschen pädagogisch geeignet wärst (was ich natürlich so nicht beurteilen kann, da ich Dich nicht kenne).
Hier sollte ein sachliches Gespräch mit dem ArbG geführt werden; nur objektive Maßstäbe sollten eine Rolle spielen, wer ausbilden sollte.