Folgendes: wir haben Hundewelpen. Bei einer Familie, die einen Welpen reserviert hat, hatten wir Bauchschmerzen nach dem ersten Besuch. Grundsätzlich haben wir kommuniziert, dass wir es gutheißen, wenn die Welpen mindestens zweimal besucht werden. Auch haben wir immer gesagt, dass ein Welpe das Haus nur mit schriftlichem Vertrag verlässt und nur, wenn wir uns sicher sind, dass es passt.
Nach dem ersten Besuch wollten sie den Welpen unbedingt anzahlen. Das haben wir erstmal hingenommen, weil ich auch dachte, dass sie nochmal wiederkommen.
Es hieß dann aber plötzlich immer, sie hätten keine Zeit, sie würden es nicht schaffen. Am 03.01.2025 wollen sie den Hund abholen.
Ich habe dann 3x nachgehakt, ob sie nicht doch die Zeit finden würden, nochmal zu kommen. Sie wollte immer Nachschauen, es gab dann meist ohne Nachfrage keine Antwort.
Mein Mann und ich haben dann beschlossen, dass wir den 03.01. als Besuchstermin halten möchten und nicht als Abholtermin - um unsere Bauchschmerzen loszuwerden.
Als wir das der Familie mitgeteilt haben, wurde die Frau ausfallend, hat mein Kind als stark übergewichtig bezeichnet (ist es nicht, wir waren erst bei der U6, er ist unheimlich groß aber das war's auch), hat gesagt sie müsse mir eigentlich das Jugendamt herschicken (weiß nicht was das mit dem Hund zu tun hat), es wäre hier dreckig und sie würde mich anzeigen, weil sie im Februar wegen dem Hund Urlaub storniert hätte und Stornokosten hatte. Ich habe aber ja den Hund bis dahin nie abgesagt gehabt, sondern nur um einen zweiten Besuchstermin gebeten.
Hat sie eine Grundlage, mich anzuzeigen? Mich wegen ihrer Kosten da haftbar zu machen ?
Nachdem sie mich beleidigt hat, bin ich allerdings von allem zurückgetreten. Das muss ich mir ja dann irgendwo auch nicht bieten lassen und dieses Verhalten von ihr fine ich suspekt.
Sie möchte den Welpen nun vermutlich einklagen. Kann sie auch das?
Die Anzahlung hat sie sofort von mir zurücküberwiesen bekommen, nachdem sie ausfallend und persönlich wurde.
Danke und mfG