Pflegekater rechtlich zurückholen?
Ihr lieben ich bin private pflegestelle und habe vor 5 Tagen einen Kater vermittelt, an eine eigentlich nett erscheinende Dame. Sie kam vorher zu Besuch und war recht geduldig und verständnisvoll und wollte ein Tier einfach retten und einen Partner für ihren Kater.
es fing schon damit an das dem kleinen nichts persönliches hingestellt wurde, oder sein gewohntes Futter besorgt wurde..
trotzdem hatte ich noch ein gutes Gefühl, bis sie zwei Tage nach Abholung sagte, er brummt öfter und sei dominant (was er eigentlich nicht ist, sondern einfach unsicher in dem Moment)
heute also 3 Tage später schrieb sie dann, er ist perfekt und sie verstehen sich, aber er passt nicht, er soll mit dem andern Kater spielen und Kumpels sollen sie werden…nach 5 Tagen…die Harmonie im Haus sei gestört…ich solle ihn zurücknehmen
es war abgemacht schriftlich und mündlich auch unter zeugen das er zurückkommen kann wenn’s große Probleme gibt, aber es kein Rückgaberecht der Vermittlungsgebühr gibt, Vorallem, wenn’s nicht mal nen triftigen Grund gibt. Sie hat aber den Vertrag nicht gründlich gelesen und plötzlich fallen ihr Dinge auf die sie stören
dies hat sie sogar unterschrieben, trotzdem war hoch gewillt da einen Kompromiss zu finden, doch aus trotz will sie ihn nun behalten und schauen was aus ihm wird.
ich finde der kleine muss da raus, hätte ich nun irgendwie das recht ihn rausholen zu lassen, da sie ja sagte ich solle ihn zurücknehmen
Er wird dort nie wirklich akzeptiert werden und 100% irgendwann wie ein Wanderpokal weggegeben werden
4 Antworten
Hallo Du,
ob du das Tier rechtlich zurückholen kannst, hängt maßgeblich vom schriftlichen Vertrag ab. In den meisten Fällen gilt: Ist der Kater rechtskräftig vermittelt und das Eigentum übergegangen, hast du ohne vertragliche Rückforderungsklausel kein automatisches Rückholrecht; auch wenn es - wie in deinem jetzigen Fall - moralisch sinnvoll wäre.
Lösungsvorschlag:
Biete ihr an, dass du den Kater zurücknimmst und sie ihre Vermittlungsgebühr zurückbekommt. So habt ihr Beide das, was ihr wollt: Du den Kater, sie das Geld.
es war abgemacht schriftlich und mündlich auch unter zeugen das er zurückkommen kann wenn’s große Probleme gibt, aber es kein Rückgaberecht der Vermittlungsgebühr gibt, Vorallem, wenn’s nicht mal nen triftigen Grund gibt.
Für die Zukunft möchte ich dir anraten, dass du die Inhalte deines Schutzvertrages nochmals überarbeitest und genauestens beschreibst unter welchen Bedingungen du das Tier zurücknehmen wirst, eine „Rücknahme bei Nicht-Eignung“-Klausel und einen Eigentumsvorbehalt, also dass das Tier bis zur endgültigen Eingewöhnung oder einer bestimmten Frist noch Eigentum der Pflegestelle bleibt, einbindest.
Deinen Katzen alles erdenklich Gute.
beste Grüße 🙋♀️ +😺 +😺
Klasse! :-)
Dann nimm ihn zurück und atme tief durch. Das passiert dir bestimmt kein 2.Mal.
Danke für deine Rückmeldung. :-)
Ja nur das Problem jetzt will sie nicht mehr um mir eine auszuwischen und aus trotz leider
Da kannst du leider nicht viel machen, wenn er dort normal behandelt und nicht gequält wird.
Aber wenn schriftlich steht, ich gebe ihn zurück weil…. Dann ist das doch gültig wie ein Kaufvertrag oder?
Es ist erst dann gültig, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt, und die gab es wegen den Streitigkeiten ums Geld ja nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.
Sie hat neben meinen Nachbarn allem zugestimmt und unterschrieben, ich hatte ihr gesagt wenn er vermittelt ist würde ich aus Kulanz ihr nen Teil geben, das reichte ihr auch nicht
Wenn sie unterschrieben hat das sie ihn zurück gibt, dann kannst du ihn natürlich zurück holen, aber warum erwähnst du das nicht in deiner Frage?
Sind dann ja ganz andere Vorrausetzungen.
Bei Mishu schreibst du, sie hätte nur geschrieben, das sie ihn zurück geben will, da steht nichts von irgendwas unterschreiben.
Ziemlich verworren das ganze ehrlich gesagt.
sie hat per WhatsApp geschrieben er soll zurück, so wie abgemacht, an mich.
sie hat aber auch einen Vertrag hierzu unterschrieben, das der kleine unentgeltlich zurückkommt, da ja sonst jeder nach Jahren sagen kann hier der Kater ist nun ein Senior und krank, nimm ihn aber gib mir mein Geld Zurück
Wenn du nochmal sowas hast, und auf keinen Fall Geld zurückgeben willst, sag am Telefon einfach "kein Problem, bringen Sie die Katze ruhig vorbei, den Rest klären wir dann eben."
Das "klären" ist dann halt nach Übergabe, der Person nochmal den Vertrag zu erklären.
So ist das Tier auf jeden Fall gesichert, und das die Person die Katze dann in deiner Wohnung gegen deinen Willen versucht wieder einzufangen und mitzunehmen ist eher unwahrscheinlich.
Ich finde alkerdings, bei ner Rückgabe nach weniger als 2 Wochen kann man auch ruhig mal Kulant sein, das verbietet der Vertrag schließlich nicht.
Der Vergleich mit "Rückgabe nach Jahren weil alt und krank" hinkt da doch gewaltig, und ist irgendwie daneben.
Wie seit ihr denn jetzt verblieben? Irgendwas neues?
Der Kater ist doch erst 5 Tage in der neue Familie, da kann doch nicht direkt alles funktionieren, sowas kann Zeit brauchen.
Anstatt gegen die Besitzerin zu gehen, solltest du versuchen mit ihr zusammen daran zu arbeiten, dass es dem Kater bei ihr gutgeht.
Das sie den Kater zurück geben wollte, ist kein Grund, dass du die Katze ihr wieder wegnehmen kannst, vor allem da sie dir ja gesagt hat, dass sie dann doch mal schaut ob es was wird
Die Besitzerin will ihn seit Tag 2 loswerden da gehe ich doch nicht mehr auf sie ein, sie hatte mehrere Chancen hatte ihr meine Hilfe angeboten aber sie wurde trotzig
klingt eher als wärst du derjenige der trotzig ist ehrlich gesagt...
Du verhälst dich ebenso trotzig wie sie.
Handel lieber so dass es für die Katze gut ist, nimm das Tier zurück und geb der Frau ihr Geld wieder. Der Katze nützt es nichts wenn ihr zwei aus Trotz dem Tier "schadet"
Ich hatte ihr angeboten wenn er vermittelt ist, bekommt sie einen Teil, aus Kulanz, denke nicht das ich da trotzig bin
Da du ja die Schutzgebühr nicht bezahlen willst, soll sie den Kater über Kleinanzeigen selbst vermitteln.
Es ist vertraglich festgehalten Tierheime geben die Gebühren genauso wenig zurück
Wie gesagt, dann soll der Käufer den Kater über Kleinanzeigen verkaufen und gut ist es.
Dir geht es ja ums Geld, nicht um den Kater. Denn wenn es dir um den Kater ginge, hättest du den Kater sofort zurückgekauft.
Tierschutz geht anders.
Wir haben eine Rückgabeklausel, auch bat sie mich heute schriftlich ihn zurück zu nehmen