Pflegekater rechtlich zurückholen?

4 Antworten

Hallo Du,

ob du das Tier rechtlich zurückholen kannst, hängt maßgeblich vom schriftlichen Vertrag ab. In den meisten Fällen gilt: Ist der Kater rechtskräftig vermittelt und das Eigentum übergegangen, hast du ohne vertragliche Rückforderungsklausel kein automatisches Rückholrecht; auch wenn es - wie in deinem jetzigen Fall - moralisch sinnvoll wäre. 

Lösungsvorschlag:
Biete ihr an, dass du den Kater zurücknimmst und sie ihre Vermittlungsgebühr zurückbekommt. So habt ihr Beide das, was ihr wollt: Du den Kater, sie das Geld.

es war abgemacht schriftlich und mündlich auch unter zeugen das er zurückkommen kann wenn’s große Probleme gibt, aber es kein Rückgaberecht der Vermittlungsgebühr gibt, Vorallem, wenn’s nicht mal nen triftigen Grund gibt.

Für die Zukunft möchte ich dir anraten, dass du die Inhalte deines Schutzvertrages nochmals überarbeitest und genauestens beschreibst unter welchen Bedingungen du das Tier zurücknehmen wirst, eine „Rücknahme bei Nicht-Eignung“-Klausel und einen Eigentumsvorbehalt, also dass das Tier bis zur endgültigen Eingewöhnung oder einer bestimmten Frist noch Eigentum der Pflegestelle bleibt, einbindest.

Deinen Katzen alles erdenklich Gute.

beste Grüße 🙋‍♀️ +😺 +😺

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ehrenamt - Tierschutz/Pflegestelle Katze

Scimba2020 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 21:01

Wir haben eine Rückgabeklausel, auch bat sie mich heute schriftlich ihn zurück zu nehmen

DaLiLeoMishu  15.05.2025, 21:46
@Scimba2020

Klasse! :-)
Dann nimm ihn zurück und atme tief durch. Das passiert dir bestimmt kein 2.Mal.

Danke für deine Rückmeldung. :-)

Scimba2020 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 01:23
@DaLiLeoMishu

Ja nur das Problem jetzt will sie nicht mehr um mir eine auszuwischen und aus trotz leider

Da kannst du leider nicht viel machen, wenn er dort normal behandelt und nicht gequält wird.


Scimba2020 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 15:42

Aber wenn schriftlich steht, ich gebe ihn zurück weil…. Dann ist das doch gültig wie ein Kaufvertrag oder?

Deamonia  15.05.2025, 15:43
@Scimba2020

Es ist erst dann gültig, wenn es zwei übereinstimmende Willenserklärungen gibt, und die gab es wegen den Streitigkeiten ums Geld ja nicht, wenn ich das richtig verstanden habe.

Scimba2020 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 20:59
@Deamonia

Sie hat neben meinen Nachbarn allem zugestimmt und unterschrieben, ich hatte ihr gesagt wenn er vermittelt ist würde ich aus Kulanz ihr nen Teil geben, das reichte ihr auch nicht

Deamonia  16.05.2025, 11:20
@Scimba2020

Wenn sie unterschrieben hat das sie ihn zurück gibt, dann kannst du ihn natürlich zurück holen, aber warum erwähnst du das nicht in deiner Frage?

Sind dann ja ganz andere Vorrausetzungen.

Bei Mishu schreibst du, sie hätte nur geschrieben, das sie ihn zurück geben will, da steht nichts von irgendwas unterschreiben.

Ziemlich verworren das ganze ehrlich gesagt.

Scimba2020 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 21:05
@Deamonia

sie hat per WhatsApp geschrieben er soll zurück, so wie abgemacht, an mich.

sie hat aber auch einen Vertrag hierzu unterschrieben, das der kleine unentgeltlich zurückkommt, da ja sonst jeder nach Jahren sagen kann hier der Kater ist nun ein Senior und krank, nimm ihn aber gib mir mein Geld Zurück

Deamonia  18.05.2025, 19:23
@Scimba2020

Wenn du nochmal sowas hast, und auf keinen Fall Geld zurückgeben willst, sag am Telefon einfach "kein Problem, bringen Sie die Katze ruhig vorbei, den Rest klären wir dann eben."

Das "klären" ist dann halt nach Übergabe, der Person nochmal den Vertrag zu erklären.

So ist das Tier auf jeden Fall gesichert, und das die Person die Katze dann in deiner Wohnung gegen deinen Willen versucht wieder einzufangen und mitzunehmen ist eher unwahrscheinlich.

Ich finde alkerdings, bei ner Rückgabe nach weniger als 2 Wochen kann man auch ruhig mal Kulant sein, das verbietet der Vertrag schließlich nicht.

Der Vergleich mit "Rückgabe nach Jahren weil alt und krank" hinkt da doch gewaltig, und ist irgendwie daneben.

Wie seit ihr denn jetzt verblieben? Irgendwas neues?

Der Kater ist doch erst 5 Tage in der neue Familie, da kann doch nicht direkt alles funktionieren, sowas kann Zeit brauchen.

Anstatt gegen die Besitzerin zu gehen, solltest du versuchen mit ihr zusammen daran zu arbeiten, dass es dem Kater bei ihr gutgeht.

Das sie den Kater zurück geben wollte, ist kein Grund, dass du die Katze ihr wieder wegnehmen kannst, vor allem da sie dir ja gesagt hat, dass sie dann doch mal schaut ob es was wird


Scimba2020 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 20:58

Die Besitzerin will ihn seit Tag 2 loswerden da gehe ich doch nicht mehr auf sie ein, sie hatte mehrere Chancen hatte ihr meine Hilfe angeboten aber sie wurde trotzig

Deamonia  16.05.2025, 11:28
@Scimba2020

klingt eher als wärst du derjenige der trotzig ist ehrlich gesagt...

Alsiel  16.05.2025, 12:13
@Scimba2020

Du verhälst dich ebenso trotzig wie sie.

Handel lieber so dass es für die Katze gut ist, nimm das Tier zurück und geb der Frau ihr Geld wieder. Der Katze nützt es nichts wenn ihr zwei aus Trotz dem Tier "schadet"

Scimba2020 
Beitragsersteller
 16.05.2025, 21:06
@Alsiel

Ich hatte ihr angeboten wenn er vermittelt ist, bekommt sie einen Teil, aus Kulanz, denke nicht das ich da trotzig bin

Da du ja die Schutzgebühr nicht bezahlen willst, soll sie den Kater über Kleinanzeigen selbst vermitteln.


Scimba2020 
Beitragsersteller
 15.05.2025, 20:57

Es ist vertraglich festgehalten Tierheime geben die Gebühren genauso wenig zurück

October2011  15.05.2025, 21:07
@Scimba2020

Wie gesagt, dann soll der Käufer den Kater über Kleinanzeigen verkaufen und gut ist es.

Dir geht es ja ums Geld, nicht um den Kater. Denn wenn es dir um den Kater ginge, hättest du den Kater sofort zurückgekauft.

Tierschutz geht anders.