Pflegekater rechtlich zurückholen?
Ihr lieben ich bin private pflegestelle und habe vor 5 Tagen einen Kater vermittelt, an eine eigentlich nett erscheinende Dame. Sie kam vorher zu Besuch und war recht geduldig und verständnisvoll und wollte ein Tier einfach retten und einen Partner für ihren Kater.
es fing schon damit an das dem kleinen nichts persönliches hingestellt wurde, oder sein gewohntes Futter besorgt wurde..
trotzdem hatte ich noch ein gutes Gefühl, bis sie zwei Tage nach Abholung sagte, er brummt öfter und sei dominant (was er eigentlich nicht ist, sondern einfach unsicher in dem Moment)
heute also 3 Tage später schrieb sie dann, er ist perfekt und sie verstehen sich, aber er passt nicht, er soll mit dem andern Kater spielen und Kumpels sollen sie werden…nach 5 Tagen…die Harmonie im Haus sei gestört…ich solle ihn zurücknehmen
es war abgemacht schriftlich und mündlich auch unter zeugen das er zurückkommen kann wenn’s große Probleme gibt, aber es kein Rückgaberecht der Vermittlungsgebühr gibt, Vorallem, wenn’s nicht mal nen triftigen Grund gibt. Sie hat aber den Vertrag nicht gründlich gelesen und plötzlich fallen ihr Dinge auf die sie stören
dies hat sie sogar unterschrieben, trotzdem war hoch gewillt da einen Kompromiss zu finden, doch aus trotz will sie ihn nun behalten und schauen was aus ihm wird.
ich finde der kleine muss da raus, hätte ich nun irgendwie das recht ihn rausholen zu lassen, da sie ja sagte ich solle ihn zurücknehmen
Er wird dort nie wirklich akzeptiert werden und 100% irgendwann wie ein Wanderpokal weggegeben werden