Freundin sagt dem Leiter von Müller ganz normal das sie 2 Produkte umtauschen will?

10 Antworten

Der Verkäufer war schlichtweg einfach genervt vermutlich kommt das häufiger mal vor oder er hatte einfach einen schlechten Tag

Am Ende war er doch nett zu euch und hat es umgetauscht zumindest gegen einen Gutschein dazu wäre er nicht verpflichtet gewesen er hätte euch einfach rausschmeißen können und sagen können wenn ihr zu blöd seid zu wissen was ihr kauft ist das euer Problem und damit hätte er tatsächlich sogar recht denn der Einzelhandel ist nur dann zum Umtausch verpflichtet wenn mit der Ware etwas nicht stimmt hast Du versehentlich das weiter gekauft ist das dein Problem

Ärgere Dich also nicht darüber dass er vielleicht etwas griesgrämig war sondern freue dich darüber dass er doch noch freundlich genug war es umzutauschen auch mittlerweile in meinem Laden sind nur Menschen und auch die können mal einen schlechten Tag haben


asdundab  02.04.2025, 18:53
"dazu wäre er nicht verpflichtet gewesen"

Doch, dazu, aber auch nicht zu mehr, war er durchaus verpflichtet, da Müller mit einem derartigem Umtauschrecht wirbt und das mithin beim Kauf Vertragsbestandteil geworden sein dürfte.

DomeLPs  02.04.2025, 18:57
@asdundab

So einfach ist das tatsächlich nicht nur weil mit etwas geworden wird heißt das nicht dass es ausnahmslos so umgesetzt wird der Teufel sitzt oft im Kleingedruckten so können bestimmte Artikel davon ausgeschlossen werden

Du musst Werbung von Realität immer unterscheiden können ich meine jeder von uns hat schon mal große Plakate gesehen mit irgendeinem Smartphone und daneben groß stehen für 0 € aber noch keiner von uns ist mit einem gratis Smartphone aus dem Media Markt marschiert

Das Kleingedruckte genau kenne ich jetzt nicht

asdundab  02.04.2025, 19:05
@DomeLPs
"irgendeinem Smartphone und daneben groß stehen für 0 €"

Da steht dann aber immer noch klein daneben, daß dies nur i.V.m. einem bestimmten Mobilfunkvertrag gilt.

Des Weiteren liegt dieser Fall schon ganz anders, da der Verkäufer - auch wenn er dafür wirbt - so oder so gar nicht zum Vertragsschluß verpflichtet ist.

Bei beworbenen allgemeinen Nebenpflichten - wie einem Umtauschrecht - sieht das schon wieder anders aus.

DomeLPs  02.04.2025, 23:10
@asdundab

So anders aussehen tut das nicht denn wenn ich für etwas werbe kann ich auch bestimmte Dinge ausschließen das tut Müller im übrigen auch z.b sind manche kosmetikprodukte davon ausgeschlossen ohne dass sie es in die Werbung schreiben das steht in den allgemeinen geschäftsbedingungen und die akzeptierst du in dem Augenblick wo du etwas kaufst da kann er werben womit er möchte

Wenn also in den geschäftsbedingungen steht dass ein Umtausch von elektronikartikeln ausgeschlossen ist hast du das mit dem Kauf ebenfalls akzeptiert und dann ist vollkommen egal was draußen auf der Werbung steht

Denn allgemeine geschäftsbedingungen müssen im Laden nicht frei aushängen

Da ich niemals zu Müller gehe habe ich mir jetzt einfach mal die Mühe gemacht auch wenn das Kabel nicht unter dieser Ausnahmen fällt gibt es tatsächlich Ausnahmen und es geht nicht für jedes Produkt auch wenn es nicht in der Werbung steht insbesondere Produkte welches aus gesundheitlichen Gründen nicht akzeptiert werden

PS es steht nicht immer dabei häufig besonders auf Plakaten steht einfach nur das Smartphone und die 0€ ist etwas beworben heißt es eben auch noch lange nicht dass du das Recht darauf hast und es gilt weiter die allgemeine informationspflicht oft sind in Werbebanner oder sowas unten ein Kleingedruckte Schrift wo solche Sachen drin stehen die liest aber meist keiner auch bei Müller ist dies der Fall das nämlich bestimmte Produkte tatsächlich ausgeschlossen sind wie bereits erwähnt das Kabel jetzt nicht

DomeLPs  02.04.2025, 23:18
@asdundab

Das wohl beste Beispiel fällt mir gerade ein Amazon es wirbt gerne damit 30 tägiges rückgaberecht einzuräumen welches ja nun mal vom Gesetzgeber nicht so vorgesehen ist vom Gesetzgeber haben wir nur 14 Tage

In der Werbung wird nicht erwähnt dass elektronische Artikel seit wenigen Monaten davon ausgeschlossen sind das kannst du dann in den allgemeinen geschäftsbedingungen nachlesen

Ein werbeversprechen wäre es erst wenn Amazon werben würde 30 Tage rückgaberecht auf jeden Artikel erst dann wäre es ein werbeversprechen

Aus diesem Grund hat z.b Praktiker früher 30% auf alles außer tiernahrung geworben da auf alles ein werbeversprechen ist würde er nur 30% hinschreiben z.b als werbeplakat vor der Tür wäre er deswegen auch nicht verpflichtet sein komplettes Sortiment 30% zu reduzieren

Du solltest in Sache werbe Recht Nachhilfe beziehen

Müller bewirbt meines Wissens nur den Umtausch von unausgepackter Ware gegen Gutschein. Damit sind sie auch nur dazu verpflichtet.

Natürlich können sie kulanzweise auch gegen Geld zurück umtauschen, dazu sind sie aber nicht verpflichtet.

Scheint also so, als hätten sie bei dir durchaus formal korrekt gehandelt. Feundlich bleiben sollte ein Mitarbeiter bei einem solchen Vorgang freilich aber schon, das gilt aber genauso für den Kunden.


DomeLPs  02.04.2025, 18:52

Ausnahmen bestätigen nun mal die Regel wir dürfen niemals vergessen auch im Verkauf arbeiten Menschen die mal einen schlechten Tag haben können

Demnächst bei dm einkaufen. Die sind bei Rückgaben - auch bei geöffneter Ware auf Grund Nichtgefallens - sehr kulant und erstatten immer in bar (auch wenn mit Karte gezahlt wurde).

was haltet ihr davon?

Es gibt kein Recht auf Umtausch (bei Fehlkauf und Willensänderung) (und schon gar nicht auf eine Rückgabe).

Also kannst du nur darum bitten, aber nicht mit so einem selbstherrlichen Auftritt.

Bei einem gewährten Umtausch wiederum gibt es schon gar kein Anrecht auf eine Auszahlung, deshalb der Gutschein. Auch da hättest du höflich darum bitten können. Die Verkäuferin an der Kasse hat deshalb eine entsprechende Anweisung.

Alles in Allem bist du sehr von dir überzeugt. Das kommt nie gut an.

Alles Gute für das nächste Mal


Lania89 
Beitragsersteller
 02.04.2025, 18:49

Warum kommt das nicht gut an?

Doktorelektrik  02.04.2025, 18:55
@Lania89

Zum überzeugten Auftritt muss auch die Rechtslage passen, das ist hier nicht der Fall. Falsche Forderungen zu stellen - da hast du schlechte Karten.

Nichts gegen ein gesundes Selbstbewusstsein, aber du vergibst dir nichts, dein Anliegen vorsichtig und offen vorzutragen - und es tut dir auch nicht weh.

Alles Gute

Ist gerechtfertigt. Wenn ich Erdbeeren haben will und Kirschen kaufe weil ich nicht lese, selbst schuld.