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Das ist eine Kabeldose. Die kann als Multimediadose zu einem Kabelanschluß gehören, über den du Internet beziehen kannst, muß es aber nicht zwingend. Alternativ kann das z.B. auch eine Dose für einen Satellitenanschluß sein.

Eine TAE-Dose (Telefondose) sollte sich aber in aller Regel trotzdem in der Wohnung finden, selbst wenn dort auch Internet über den Kabelanschluß (DOCSIS) möglich ist.

Jew. Verfügubarkeit mußt du bei den Anbietern prüfen.

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Das allermeiste davon war auch schon vorher möglich, nur ggf. deutlich aufwändiger.

Grundsätzlich sollte man einfach immer eine gesunde Menge Mißtrauen mitbringen.

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"wen so was passiert wie groß ist die chance dagegen vorzugehen ."

Ist egal, als Privatmann ist es schlicht un ergreifend den Aufwand nicht wert, selbst wenn es klappen würde.

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Geht es um DSL oder um einen Kabelanschluß (DOCSIS)?

Unterstellend, daß es um DSL geht:

"Lt. Techniker muss ich nur den Stecker ziehen und neu einstöpseln."

Je nach Verkabelung der Dose kann das funktionieren oder auch nicht; tendenziell eher zweiteres. Woher nimmt der "Techniker" seine Gewissheit?

Optimalerweise wären die Dosen - über Klemme 5/6 an der Ersten - in Reihe geschalten, dann würde die zweite Dose funktionieren, falls in der ersten kein Stecker steckt.

Andernfalls ist vermutlich nur die vorherige TAE Dose an die TAL ("Amtsleitung") angeschlossen und die Kabel der anderen Dose(n) im Haus enden irgendwo blind. In diesem Fall müßte man diese möglichst in Reihe hinter die andere Dose klemmen (siehe oben) oder alternativ die Verbindung zur alten Dose abklemmen und stattdessen die beabsichtigte Dose anschließen. (Tote Abzweige sollten dringend vermieden werden!)

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Inwiefern übertrieben?

Mit Datenrate kann man halt gut werben und ob Vodafone nun tatsächlich 25 Mbit/s oder 50 Mbit/s zur Verfügung stellt macht für die kostentechnisch keinen Unterschied; die Datenrate wird im Mobilfunknetz überhaupt nur begrenzt um bei den teueren Tarifen mit sowas wie "5G Max" zu werben.

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"Allerdings verwenden Fernseher meines Wissens nach ein eigenes Format für ihre Speichermedien"

Das gilt i.d.R. nur hinsichtlich der vom TV selbst erstellten Video-Dateien. MP4-Dateien z.B. lassen sich mit den meisten smart TVs von externen Speichermedien wiedergeben.

Sofern deine DVDs nicht kopiergeschützt sind sollte das also zumindest insofern möglich sein, als das du deren Inhalt z.B. in eine geeignete MP4-Datei konvertierst und diese dann auf ein Speichermedium überträgst, das du an den TV ansteckst.

Das Umgehen eines Kopierschutzes hingegen wäre nach deutschem Recht strafbar, wenn auch mit den nötigen technischen Mitteln i.d.R. möglich.

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Was ist denn dein Gesamtbudget? Welchen Monitor hast du?

Das Wichtigste Upgrade ist hier für Gaming auf jeden Fall die Grafikkarte, und je nach Game auch das Upgrade auf mind. 16 GB RAM.

Die CPU ist allerdings auch nicht mehr wirklich die Höhe, der Tausch also durchaus sinnvoll.

Allerdings ist auch das Mainboard nicht wirklich die Höhe, das tauscht man bestenfalls also auch mit. Ich weiß gerade auch nicht, inwiefern XMP auf A520-Boards aktivierbar ist.

Das Netzteil ist auch mieß, das würde ich bei einem Grafikkartentausch auf jeden Fall auch tauschen.

Das wäre dann am Ende halt effektiv ein komplett neuer PC, bis aufs Gehäuse und ggf. den RAM.

"plus am besten noch eine HDD"

Warum willst du dies? Und was hast du aktuell bereits an Massenspeicher? (incl. Art des Mediums)

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Aber dem Grunde nach kompatibel wäre dein Vorschlag, wenn du das BIOS vor dem Upgrade mind. auf Version F14 updatest. Ob das alte Netzteil das mitmacht habe ich gerade nicht nachgeschaut.

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Eine Umrüstung der U1 ist aktuell nicht beabsichtigt.

"Und wird der DT1 jemals Sonderfahrten machen auf der U2?"

Die dürften früher auch auf der U2 gefahren sein. Ich denke nicht, daß man beabsichtigt den einen DT1 Zug, den man noch hat, auf der U2 & U3 einzusetzen, weil man dafür den ganzen Automatikbetrieb umstellen müßte und das den Aufwand nicht wert sein dürfte.

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Verjährt eine Ordnungswidrigkeit bei Fehlern im Bußgeldbescheid?

Ich hab heute einen Bußgeldbescheid erhalten. Es geht um die Überfahrung eines Rotlichts auf dem Fahrrad Ende März 2025, ohne Gefährdung.

Es ist schon der dritte Bußgeldbescheid, der mir für diesen Verstoß ausgestellt wurde. Der erste, im April zugestellt, hatte Vor- und Nachnamen falsch geschrieben und die falsche Anrede benutzt (ich bin nichtbinär, was vor Ort nicht erfragt wurde).

Darauf habe ich Einspruch erhoben, mit Verweis auf das SBGG, und Ende Mai bekam ich dann einen neuen Bescheid mit korrekter Schreibweise und Anrede. Allerdings zitiert dieser Bescheid (wie der vorherige, was mir bei meinem ersten Einspruch nicht aufgefallen war) den falschen Eintrag im Bußgeldregister: Das Bußgeld belief sich auf 90€, was der Betrag für Rotlicht-überfahrende Autofahrer*innen ist; für Fahrradfahrer*innen beläuft sich das Bußgeld einer Rotlichtüberfahrung ohne Gefährdung auf 60€.

Ich habe wieder Einspruch eingelegt und auf den korrekten Eintrag im Bußgeldregister verwiesen. Leider habe ich in meinem Antwortbrief den Fehler gemacht, das Ausstellungsdatum des zweiten Bußgeldbescheids mit dem falschen Jahr zu beziffern. Das ist passiert da das Ausstellungsdatum mein Geburtstag war, und durch Muskelgedächtnis habe ich mein Geburtsjahr als Ausstellungs-Jahr getippt anstatt 2025. Das Aktenzeichen war angegeben, es hätte also zuordbar sein müssen.

Im Juli habe ich dann eine Mahnung erhalten, welche keinen Bezug auf meinen Brief nimmt. Ich werde zur Zahlung plus Mahngebühren aufgrund von Verzug aufgefordert. Ich habe hierauf wieder den vorherigen Einspruch erhoben und den Fehler in meinem vorherigen Brief erklärt.

Heute habe ich dann wieder einen neuen Bußgeldbescheid erhalten. Dieser scheint nun vollständig und korrekt zu sein: Richtige Bußgeldsumme (60€, plus 25€ "Gebühr" und 3,50€ "Auslagen", ohne Mahngebühr), Rechtshilfebelehrung, die beiden anhaltenden Polizist*innen als Zeug*innen, Zustellung mit Datum und Unterschrift, richtiger Name und abwesende Anrede (korrekterweise).

Nun ist meine Frage: Wie verhält sich hier die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Monaten? Dieser Bußgeldbescheid, der heute angekommen ist, ist der erste welcher keine Fehler enthält. Außerdem wird auf jedem neuen Bescheid der vorherige explizit aufgehoben. Heißt das, dass dieser heutige Bescheid der erste mit Gültigkeit ist? Wenn das der Fall ist, dann müsste er der Verjährungsfrist von 3 Monaten unterliegen, oder nicht? Lege ich dann wieder Widerspruch ein, diesmal mit Verweis auf Verjährung?

Ich habe alle meine Antworten innerhalb weniger Tage getätigt, mit Einschreiben, man kann mir also keine Herauszögerung vorwerfen. Natürlich weiß ich nicht wie sich das mit dem Tippfehler verhält, welcher hoffentlich nachvollziehbar ist, aber ja nicht die Schuld der Behörde.

Als Disclaimer: Mir ist klar dass das hier keine Rechtsberatung mit legaler Wirksamkeit ist. Aber falls hier jemand Erfahrung hat wäre das schonmal sehr hilfreich.

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Mindestens der erste Bußgeldbescheid dürfte die Verjährung gem. § 33 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 OWiG unterbrochen haben. Ob dies auch für die weiteren Bescheide angenommen wird kann ich gerade nicht aus dem Stegreif sagen.

Zur Wirkung der Unterbrechung siehe § 33 Abs. 3 S. 1 OWiG.

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Ganz bestimmt! Ich bin mir absout sicher, daß du nicht abgezockt wirst und deine Coins nicht in dem Moment weg sind, in dem du sie auf das Wallet des Betrügers depositedest. /s

Natürlich wird das auf Betrug hinauslaufen, kannst ja noch etwas mitspielen, bis sie Geld/Coins oder Daten von dir wollen.

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Um den RJ-45 Stecker unten aus dem Adapter zu ziehen mußt du die Lasche hinten drücken, dann einfach nach unten raus.

Um den Adapter aus der TAE-Dose zu ziehen mußt du diesen einfach von der Dose weg ziehen; die sitzen aber häufig recht fest, kann also sein, daß du da etwas Kraft brauchst. In diesem Fall am Besten oben und unten je mit einem Finger greifen und dann ziehen; dabei oben mehr Zug ausüben als unten (der Haken, der in die Dose einhalkt, sitzt oben am Adapter)

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"nur einer von beiden war raus.'

Alles andere würde auch überraschen.

"Geht davon eine Gefahr Kurzschluss, Kabelbrand etc. aus"

Nein. Der FI fliegt auch NUR bei einem Erdschluß, wobei auch ein nur sehr geringfügiger Erschluß aussreicht.

"würde der Fi bei erneutem auftreten des Problems einfach wieder rausfliegen?"

Ja.

"Außerdem ließ er sich relativ schwer wieder zurüschalten. Also problemlos mit dem Finger aber bei weitem nicht so einfach wie z.B die Sicherungen für die einzelen Räume. Ist das ein Zeichen für ein Problem?"

Ist kein Problem, je nach Modell ist das normal.

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Der obere Teil im rechte Kasten im 2. Bild ist der Sternpunkt der struktierten Ethernetverkablung. Dort kannst du einen Switch mit den Anschlüßen aller benötigten Ethernetbuchsen (incl. der beim Router) verbinden. Dann verbindest du einen LAN Port des Routers mit der Ethernetdose in der Wand und kannst an allen anderen an den Switch angebundenen Ethernetbuchsen in der Wohnung beliebige Ethernetgeräte anstecken.

Alternativ kannst du wahrscheinlich auch den Router in den bettr. Kasten packen, wenn du willst. (Scheint so als liegen links auch die ankommende Telefonleitung)

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In Ländern in denen die 2G Netze noch laufen (z.B. Deutschland) ja, in Ländern in denen sie schon abgeschaltet sind (z.B. Schweiz) höchstens noch neuere Geräte, die 3G/UMTS unterstützen.

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Warum nicht einfach das Eckventil schnell tauschen, das klingt deutlich unkomplizierter als dein Vorschlag und muß ohnehin erledigt werden?

Ich würde auch vermuten - ohne dahingehend tiefere Kenntnisse zu haben -, daß die Maschine den üblichen Leitungsdruck auf der Eingangsleitung benötigt.

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Ich finde leider gerade auf die Schnelle auch nicht online, wie das geht außer im Webinterface (Hast du auf dieses Zugriff?).

Schau mal, ob das Teil iegendwo ein Loch für eine Nadel oder einen Resetbutton hat?

Wenn ja mußt du diesen wahrscheinlich im laufenden Betrieb um die Sekunden gedrückt halten.

Wenn nicht, hat das Teil irgendwelchen anderen Knöpfe? Wenn ja, halte diese mal mind. volle 10 Sekunden gedrückt.

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