Wie soll ich vorgehen - Waffelverkauf?

3 Antworten

Basierend auf der rechtlichen Lage und Schulpraxis ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ihr den Waffelverkauf durchführen dürft, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Laut Schulrecht dürfen während der Unterrichtszeit grundsätzlich keine Waren verkauft werden, aber Schulleitungen können Ausnahmen genehmigen, besonders wenn es sich um Schülergruppen handelt, die eigenständig für schulische Zwecke sammeln.

Euer Vorteil ist, dass ihr bereits die Zustimmung der Mensa habt, was das Haupthindernis - die Konkurrenzproblematik - aus dem Weg räumt. Da der stellvertretende Schulleiter bereits angekündigt hat, dass bis Mittwoch eine Entscheidung fällt, und er selbst den Kontakt zur Mensa herstellen will, deutet das auf eine wohlwollende Prüfung hin. Rechtlich gesehen seid ihr als Schülergruppe berechtigt, solche Verkäufe zu organisieren, solange sie der Schule zugeordnet werden können und nicht gewerbsmäßig erfolgen.

Wichtig für euch: Ihr müsst als Klasse/Schülergruppe auftreten und eigenständig organisieren, nicht als Vertreter der Schule. Das macht euch umsatzsteuerlich unbedenklich und rechtlich zulässiger. Außerdem solltet ihr die Hygienevorschriften beachten - theoretisch bräuchtet ihr Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz, praktisch wird das bei einmaligen Schülerverkäufen oft nicht so streng gehandhabt.

Zur Erinnerungsmail: Ja, das macht absolut Sinn. Schickt Mittwochfrüh höflich nach, denn Schulleitungen haben viele Termine und vergessen sowas leicht. Formuliert es freundlich als "Nachfrage zum aktuellen Stand" statt als drängende Erinnerung. Das zeigt Engagement und hilft, dass euer Anliegen nicht untergeht. Eure Chancen stehen gut, da ihr bereits alle wichtigen Hürden gemeistert habt.

Nach meiner Kenntnis ist euer Vorhaben grundsätzlich nicht zulässig, da der gewinnorientierte Verkauf von Nahrungsmittel zunächst starken gesetzlichen Bestimmungen unterliegt und für den Verkauf innerhalb der Schule sogar noch schärfere Sonderregelungen exsistieren. Im Prinzip müsstet ihr ein Gewerbe anmelden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Lehrer u. Fachbetreuer für Mathematik und Physik i.R.

Sabsi363  07.06.2025, 10:54

Es ist üblich, dass Schulen, bzw. einzelne Klassen, sowas temporär organisieren. Der steuerfreie Gewinn fließt in die Schul- oder Klassenkasse.

Paguangare  08.06.2025, 09:02

Stimmt. Gesetzlich gesehen sind gewinnorientierte Waffelverkäufer "Food Business Operators", die nicht nur eine Gewerbeanmeldung brauchen, sondern auch ein HACCP-Konzept.

Elias2017748 
Beitragsersteller
 07.06.2025, 07:57

Hallo? Es ist nur in der Schule und wir haben jeweils alle eine Gesundheitszeugnis. Also meine Fragen wurden somit nicht beantwortet = nicht hilfreich!

Littlethought  07.06.2025, 07:59
@Elias2017748

Ihr betreibt gewinnorientierten Verkauf. Das ist ein Gewerbe. Dass da andere Stellen nichts dagegen haben, bedeutet diesbezüglich nichts.

Grundsätzlich ist eure Idee zwar toll, aber absolut nicht zulässig.

1. Braucht jeder der Verkauft oder an der Zubereitung beteiligt ist ein Gesundheitszeugnis.

2. Braucht hier hierfür eine Küche welche aktuellen Hygiene Standart in der Gastronomie entspricht.

3. Müsst ihr jederzeit alle Zutaten und Allergene offen legen können.

4. Dient der Verkauf der Gewinnerzielung. Somit müsst ihr ein Gewerbe anmelden


Elias2017748 
Beitragsersteller
 08.06.2025, 09:29

Haben wir alles ;)

DerBayer80  08.06.2025, 09:58
@Elias2017748

Ich glaube kaum das ihr ein Gewerbe inkl Steuernummer und eine Gewerbeküche für mehrere 10.000€ habt