Wie soll ich vorgehen - Waffelverkauf?
Hallo zusammen,
an unserer Schule wollen wir einen Waffelverkauf durchführen, um Geld für unseren Abschlussstreich zu erhalten.
Zunächst einmal Standorte… Standort eins sind die Jahrgänge 5-8 und Standort zwei die Jahrgänge 9-Q2 (jedoch weniger Einnahmen)
Am Dienstag haben wir eine Nachricht bekommen von der Schulleitung, dass dies nicht an Standort 1 ginge da dies Konkurrenz wäre mit der Mensa. Wir dürfen aber an Standort 2 verkaufen.
Daraufhin haben wir mit der Mensa telefoniert und die überredet uns den Verkauf zu genehmigen, was auch funktionierte. Sodass wir nun der Schulleitung geantwortet haben mit einem „Wir haben die Erlaubnis der Mensa […]“
Gestern sind wir zum stellvertretenden Schulleiter gegangen und haben ihm gesagt, dass wir immer noch keine Antwort erhalten haben auf unsere Mail (da wir eine Bestätigung von der Schulleitung benötigen). Er rief dann unseren Schulleiter an und meinte zu uns, dass er mit der Mensa in Kontakt treten muss.
Ausserdem dass wir Mittwoch (nächste Woche) eine Antwort erhalten würden.
Meine Fragen:
- Denkt ihr, dass wir den Waffelverkauf machen dürfen?
- Macht es Sinn unseren Schulleiter Mittwochfrüh eine Mail zu schickem als Erinnerung, mit Wichtigkeit?
3 Antworten
Basierend auf der rechtlichen Lage und Schulpraxis ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass ihr den Waffelverkauf durchführen dürft, jedoch unter bestimmten Bedingungen. Laut Schulrecht dürfen während der Unterrichtszeit grundsätzlich keine Waren verkauft werden, aber Schulleitungen können Ausnahmen genehmigen, besonders wenn es sich um Schülergruppen handelt, die eigenständig für schulische Zwecke sammeln.
Euer Vorteil ist, dass ihr bereits die Zustimmung der Mensa habt, was das Haupthindernis - die Konkurrenzproblematik - aus dem Weg räumt. Da der stellvertretende Schulleiter bereits angekündigt hat, dass bis Mittwoch eine Entscheidung fällt, und er selbst den Kontakt zur Mensa herstellen will, deutet das auf eine wohlwollende Prüfung hin. Rechtlich gesehen seid ihr als Schülergruppe berechtigt, solche Verkäufe zu organisieren, solange sie der Schule zugeordnet werden können und nicht gewerbsmäßig erfolgen.
Wichtig für euch: Ihr müsst als Klasse/Schülergruppe auftreten und eigenständig organisieren, nicht als Vertreter der Schule. Das macht euch umsatzsteuerlich unbedenklich und rechtlich zulässiger. Außerdem solltet ihr die Hygienevorschriften beachten - theoretisch bräuchtet ihr Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz, praktisch wird das bei einmaligen Schülerverkäufen oft nicht so streng gehandhabt.
Zur Erinnerungsmail: Ja, das macht absolut Sinn. Schickt Mittwochfrüh höflich nach, denn Schulleitungen haben viele Termine und vergessen sowas leicht. Formuliert es freundlich als "Nachfrage zum aktuellen Stand" statt als drängende Erinnerung. Das zeigt Engagement und hilft, dass euer Anliegen nicht untergeht. Eure Chancen stehen gut, da ihr bereits alle wichtigen Hürden gemeistert habt.
Nach meiner Kenntnis ist euer Vorhaben grundsätzlich nicht zulässig, da der gewinnorientierte Verkauf von Nahrungsmittel zunächst starken gesetzlichen Bestimmungen unterliegt und für den Verkauf innerhalb der Schule sogar noch schärfere Sonderregelungen exsistieren. Im Prinzip müsstet ihr ein Gewerbe anmelden.
Es ist üblich, dass Schulen, bzw. einzelne Klassen, sowas temporär organisieren. Der steuerfreie Gewinn fließt in die Schul- oder Klassenkasse.
Stimmt. Gesetzlich gesehen sind gewinnorientierte Waffelverkäufer "Food Business Operators", die nicht nur eine Gewerbeanmeldung brauchen, sondern auch ein HACCP-Konzept.
Ihr betreibt gewinnorientierten Verkauf. Das ist ein Gewerbe. Dass da andere Stellen nichts dagegen haben, bedeutet diesbezüglich nichts.
Grundsätzlich ist eure Idee zwar toll, aber absolut nicht zulässig.
1. Braucht jeder der Verkauft oder an der Zubereitung beteiligt ist ein Gesundheitszeugnis.
2. Braucht hier hierfür eine Küche welche aktuellen Hygiene Standart in der Gastronomie entspricht.
3. Müsst ihr jederzeit alle Zutaten und Allergene offen legen können.
4. Dient der Verkauf der Gewinnerzielung. Somit müsst ihr ein Gewerbe anmelden
Ich glaube kaum das ihr ein Gewerbe inkl Steuernummer und eine Gewerbeküche für mehrere 10.000€ habt
bro wir sind Schüler also chill mal ehrlich
Hallo? Es ist nur in der Schule und wir haben jeweils alle eine Gesundheitszeugnis. Also meine Fragen wurden somit nicht beantwortet = nicht hilfreich!