Wie sind die Rechte bei Kleinanzeigen mit elektronischen Geräten?
Ich habe meinen funktionsfähigen Trockner für 50,- bei Kleinanzeigen verkauft , vor 3 Wochen und jetzt schreibt mich der Käufer an , ich habe ihm einen defekten Trockner verkauft, es würde nur kalte Luft kommen und eine Fehleranzeige anzeigen
ich hatte nicht in die Anzeige geschrieben, dass es keine Garantie usw . gibt .
Muss ich ihm das Geld zurück erstatten. ?
4 Antworten
Die Garantie gibt der Hersteller, nicht du. Also musst du die nicht ausschließen.
offensichtlich hat der Trockner drei Wochen funktioniert. Bei gebrauchten Artikeln kann es schon mal passieren, dass die nicht mehr lange „leben“
Ich hab ihm das Geld zurück überwiesen, er hat mir ein Video gemacht und der Trockner ist zwar gelaufen, aber zeigte dann die Fehlermeldung Erro an .
Wenn du die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hast, sieht es nicht gut für dich aus.
Hab es ihm zurückgegeben das Geld , nachdem er mir ein Beweisvideo gesendet hat
ich hatte nicht in die Anzeige geschrieben, dass es keine Garantie usw . gibt .
Garantie gibt man freiwillig, steht dazu nichts drin, gibt es keine.
Was ist mit dem "usw" gemeint?
Muss ich ihm das Geld zurück erstatten. ?
Aktuell gibt es da keine Pflicht.
jetzt schreibt mich der Käufer an , ich habe ihm einen defekten Trockner verkauft, es würde nur kalte Luft kommen und eine Fehleranzeige anzeigen
Das nennt sich "Pech". Es ist sein Gerät und damit auch sein Problem. Ich würde da erst mal gar nicht drauf reagieren.
Hat er bewiesen das es überhaupt einen Mangel gibt? Oder nur behauptet? Hat er auch bewiesen, das der Mangel bereits beim Kauf vorlag und das der Mangel nicht auf normalem Verschleiß beruht?
Ich habe es zurückerstattet, hat mir ein Beweisvideo gezeigt
Trockner lief und zeigte kurz darauf Fehlermeldung Erro an
ja... dies muß man als Privatverkäufer explizit ausschließen und das nicht erst seit gestern