EBay Kleinanzeigen Handy verkauft, Käufer behauptet defekt?

3 Antworten

Hattest Du die Gewährleistung rechtswirksam ausgeschlossen?

Ich schreibe ausdrücklich Gewährleistung und rechtswirksam.

Nur dann bist Du auf sicherem Grund.

Falls nicht, hat der Käufer 24 Monate Gewährleistungsanspruch gegen Dich - genau so als ob er vom Shop gekauft hätte.

Leider hast du den Wortlaut der Bescheibung nicht genannt. Und auch nicht verraten, ob du die Gewährleistung ausgeschlossen hast.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Privatverkauf. Gekauft wie gesehen und da er es persönlich getestet hat ist auf deiner seite alles bestens. Zumal in 2 wochen kann ihm das handy evtl runtergefallen sein. Lass dich nicht veräppeln.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Dorfkind63  22.06.2023, 12:28

Du bist nicht auf aktuellem Stand. Auch private Verkäufer müssen volle 24 Monate Gewährleistung bieten.

Sie können es aber ausschließen.

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