Kleinanzeigen Verkauf, Käufer behauptet die Ware sei Defekt?
Hallo Zusammen
ich habe neulich eine PS3 Konsole auf Kleinanzeigen Verkauft. Der Käufer hatte ursprünglich vor zu mir zu kommen also habe Ich zuhause die Konsole aufgebaut und nochmal getestet ob alles Funktioniert wie zu erwarten hat alles Funktioniert was ich und mein Vater der während dessen bei mir wahren gut sehen konnten. Der Käufer hat dann geschrieben das er meine Straße nicht finde (passiert öffter) und angeboten gegen Aufschlag zu ihm zu kommen, dies habe ich dann auch gemacht bis ich in seiner Wohnung herausgefunden habe das die Person bei der ich bin nicht die ist mit der ich zuvor geschrieben habe sondern nur der Bruder mit einem Kollegen. Wir wollten die Konsole Anschließen hatten aber kein HDMI Kabel da ich sie ohne verkauft habe ( hab ich nicht erwähnt ) und der Bruder keines Besaß zu diesem Zeitpunkt. Der Bruder hat mich ausdrücklich gefragt ob sie Funktioniert darauf habe ich mit Ja geantwortet und ihm gesagt das ich diese heute extra noch getestet habe. Jetzt kam Zwei Tage später eine Nachricht von Der Person mit der ich zuvor auf Kleinanzeigen über die PS3 geschrieben habe dieser meinte die Konsole sei defekt und er möchte sein Geld innerhalb von sieben tagen zurück haben sonst folgen rechtliche Schritte.
Ich habe leider Vergessen in die anzeige zu schreiben das dies ein Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme ausgeschlossen ist.
jetzt weiß ich nicht ganz was ich machen soll und frage euch deshalb um Rat
Viele Grüße
Dankeschön
2 Antworten
ch habe leider Vergessen in die anzeige zu schreiben das dies ein Privatverkauf ohne Garantie und Rücknahme ausgeschlossen ist.
Beides musst Du als private Person auch nicht bieten, dafür aber GEWÄHRLEISTUNG, und die hättest Du ausschließen sollen - mit einem rechtlich einwandfreien Text.
Der Käufer hat trotzdem Pech (meines Erachtens), denn er muss nachweisen, dass die PS schon bei Übergabe defekt war. Das dürfte kaum möglich sein.
Anders als im Verkauf von Gewerblich an Privat gibts hier nämlich keine Beweislastumkehr.
Bin allerdings kein Anwalt, deshalb nur meine persönliche Meinung.
Der Kaufgegenstand wird unter Ausschluss jeglicher Haftung für Sachmängel verkauft. Der Haftungsausschluss für Sachmängel gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung von Pflichten des Verkäufers oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen sowie für Ansprüche aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Kopiert aus dem Netz. Keine Rechtsberatung - private Meinung.
Gar nichts machen. Wenn sie bei dir noch funktioniert hat, warum sollte die dann bei ihm defekt sein.
´´mit einem rechtlich einwandfreien Text.´´ wie müsste der formuliert sein?