Der Käufer hat auf einmal an meiner Kamera, die ich auf Kleinanzeigen verkauft habe Mängel festgestellt die davor nicht da waren und fordert nun Geld zurück?
Hallo :-)
Ich habe eine Asahi Pentax Kamera verkauft auf Kleinanzeigen mit 3 Objektiven und Zubehör vor dem Verkauf habe ich sie ausführlich getestet und keine Mängel festgestellt auch der Belichtungsmesser hat funktioniert der jetzt angeblich kaputt sein soll ich habe die Kamera versendet aber das auf dem Weg etwas kaputt gegangen ist, ist für mich fast ausgeschlossen ich habe in das Paket unglaublich viel Packmaterial rein getan und das auch an der Seite festgeklebt sodass es nicht wegrutscht. In der Anzeige habe ich geschrieben: da Privatverkauf keine Rücknahme und Gewährleistung. Er möchte das ich ihm Geld rückerstatte oder mich jetzt evtl. melden oder Anzeigen muss ich mir jetzt sorgen mach oder ihm irgendwas rückerstatten.
Wie hat er bezahlt?
Über PayPal Freunde
3 Antworten
In der Anzeige habe ich geschrieben: da Privatverkauf keine Rücknahme und Gewährleistung.
Das ist schonmal gut. Eine bessere Formulierung wäre aber "Der Verkauf erfolgt privat und unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung." Nur so als Tip, da das eine rechtssichere Formulierung ist. Die Rücknahme musst du bei Privatverkauf nicht extra ausschließen, da sie dabei grundsätzlich nicht existiert (es sei denn du vereinbarst sie ausdrücklich).
Ansonsten: Fordern kann der Käufer ja erstmal viel. Sofern du die Ware wahrheitsgemäß beschrieben hast und auch keine Mängeln wissentlich verschwiegen hast, bist du was das angeht erstmal sicher (wenn die Gewährleistung wirksam ausgeschlossen wurde).
Und was den Versand angeht: Das Risiko trägt der Käufer. Du bist aber zum sorgfältigen Verpackeb verpflichtet. War das der Fall, bist du auch hier sicher.
Sollte der Käufer es darauf anlegen wollen, müsste er den Beweis antreten, dass du dir was hast zu schulden kommen lassen oder das deine Formulierung zum Ausschluss der Sachmängelhaftung unwirksam ist.
Ich würde antworten:
"Ich verstehe, dass du unzufrieden bist. Ich hatte die Ware wahrheitsgemäß und umfassend beschrieben. Zudem habe ich sorgfältig verpackt.
Die von dir genannten Mängel waren noch nicht da, als ich versendet hatte.
Ich kann dich gerne bei einer Schadensanzeige gegenüber [Hermes, DHL, etc.] (falls das Paket versicherr verschickt wurde) unterstützen. Sonst kann ich leider nichts für dich tun.
Freundliche Grüße"
Wie hatte der Käufer gezahlt? Bei Paypal Waren und Dienstleistung oder Sicher Zahlen über Kleinanzeige hätte der Käufer in diesem Fall gute Chance sein Geld zurückzubekommen auf alle anderen Wege nur auf Kulanz, wenn der VK es so macht.
Hast die Seriennummer von dem Gerät notiert und Merkmale woran du erkennen kannst das es dein Gerät ist? Denn sowas ist immer sicher da es viele schwarze Schafe gibt die ihr kaputtes Gerät gegen ein intraktes tauschen und dann behaupten dass das gekaufte Gerät "defekt" wäre obwohl es nicht stimmt. Aber viele fallen darauf rein und sitzen dann am Ende mit einem kaputten Gerät da und sind das Geld los und der Käufer hat ein intaktes Gerät und das Geld zurück.
Irgendwie finde ich die Leute komisch die direkt mit Anwalt und Anzeige drohen anstatt es erstmal auf die friedliche Art zu versuchen. Wenn ich Probleme bei einem VK habe versuche ich es immer auf die ruhige Art und das hatte bisher immer funktioniert. Wenn jemand direkt droht kommt mir der verdacht das da was mit dem Käufer nicht stimmt. Und man mit der drohung versucht den VK einzuschüchtern obwohl alles in Ordnung war, denn mit der masche kommen viele gut durch weil man darauf reinfällt. Auch müsste er beweisen das dieser angebliche defekt schon vorher war und nicht leider auf dem Transportweg oder durch unsachgemäßer Benutzung oder durch eigenen Fehler entstanden ist.
Dein Gewährleistungsausschluss ist im Zweifelsfalle unwirksam, du solltest dich informieren, wie dieser rechtsgültig zu verfassen ist.
Nichtsdestotrotz trägt bei einem Privatkauf der Käufer das Versenderisiko und muss das Vorliegen eines Mangels bei Kauf nachweisen (sprich sowohl das Vorliegen des Mangels als auch, dass dieser bereits bei Kauf vorlag).