Wenn nicht wirksam anders vereinbart trägt beim Widerruf der Verbraucher die Kosten des Rückversands.
Solltest du stattdessen Gewährleistungsansprüche geltend machen (Neulieferung oder Nachbesserung nach deiner Wahl), dann trägt alle Kosten dafür der Händler. Ein Rücktritt (Geld zurück gegen Ware; Verkäufer zahlt Rückversand) ist hier unter besonderen Umständen ohne Frist, ansonsten nach zwei Wochen nach Meldung des Mangels möglich.