Blinken im Kreisverkehr?
Mein Fahrlehrer hat mir immer gesagt, dass ich direkt beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken kann, wenn ich die erste Ausfahrt nehme und diese rechts ist.
Sonst natürlich nicht Blinken beim Einfahren, wenn man die zweite Ausfahrt oder weitere nehmen sollte.
Was meint ihr dazu ?
14 Stimmen
7 Antworten
Mache ich zumindest häufiger und finde ich auch sehr hilfreich, wenn andere das tun.
Okay, das ist natürlich scheiße, weil offenbar ein Pfosten ... Wenn ich da blinke, dann, um direkt wieder rauszufahren.
Am besten sind die Deppen die im Kreisverkehr links blinken. Die zeigen öffentlich dass sie weder das Konzept des Blinkens noch das Konzept Kreisverkehr verstanden haben.
Nur der einzige Vorteil daran ist meiner Meinung nach, dass man nicht hektisch im Kreisverkehr den Blinker betätigen muss, weil man das in Ruhe vorher machen konnte. Welche Vorteile hat das noch ?
Ich sehe den Vorteil, dass das Auto, was da raus will, wo man selber reinwill, weiß, er muss für einen nicht halten, sondern kann fahren.
Das Problem ist, dass man vor dem Abbiegen blinken soll, 3 - 4 Sekunden vorher ist ein guter Anhaltspunkt, man aber von der Einfahrt in den Kreisverkehr bis zur ersten Ausfahrt nur eine Sekunde braucht, vielleicht sogar weniger.
Im Grunde gibt es in der Situation also kein richtiges Verhalten, außer ohne Blinken ein den Kreisverkehr einzufahren, dort anzuhalten, den Blinker zu setzten, 3 Sekunden zu warten und dann wieder anzufahren und abzubiegen. Und auch dieses Verhalten wird sicher von vielen, mich eingeschlossen, als wenig zweckmäßig empfunden.
Also muss ein Kompromiss her. Man blinkt nicht schon lange vor dem Einfahren in den Kreisverkehr, sondern unmittelbar davor. Als Blinken zur Ankündigung der Einfahrt dürfte das nicht interpretiert werden, weil das ja schon lange vorher hätte erfolgen müssen. Zur Ankündigung der Ausfahrt ist die Blinkzeit eigentlich zu kurz, je nach Lage kaum mehr als eine Sekunde, aber am Kreisverkehr sollte sowieso jeder seine Aufmerksamkeit auf Maximum einstellen und mehr Blinkzeit geht halt nicht.
So sollte das Verhalten für jeden normalen Verkehrteilnehmer eindeutig sein und mit der gebührenden Vorsicht nicht zu gefährlichen Situationen führen. Wenn die Sache vor Gericht landet und du einen Richter erwischt, der sein ganzes Leben nur Fahrrad, Bus und Bahn benutzt hat, ist sowieso nicht vorhersehbar, wie die Sache ausgeht.
Ich würde nur dann bein Einfahren blinken, wenn ich, um in den Kreisverkehr zu kommen, abbiegen müsste.
Ansonsten nicht, auch nicht, wenn die erste Ausfahr genommen wird. Denn dem Beobachter ist nicht klar, dass das ein Zeichen für die Ausfahrt sein soll, da der Zustand bereits vor Eintritt in den Bereich der Signalgültigkeit vorlag.
§ 8 Abs. 1a Satz 2 StVO ist da eindeutig:
Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Andererseits gibt es natürlich § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO:
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Das "deutlich" in dieser Vorschrift erfordert meiner Ansicht nach das Vermeiden von Missverständnissen / Unklarheiten. Wenn bei der Einfahrt geblinkt wird, wissen Andere nicht, ob man wirklich bei der ersten Ausfahrt abbiegen möchte oder ob man zu "blöd" war, das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr zu unterlassen.
Wir können jetzt natürlich auch noch darüber diskutieren, was "beim Einfahren" eigentlch bedeutet. Ist es der Beginn des Einfahrens oder der gesamte Vorgang bis zur Beendigung des Einfahrens?
Außerdem kommt es noch auf die individuelle Gestaltung des Kreisverkehrs an.
In einem größeren Kreisverkehr, wo sich die erste Ausfahrt in einer gewissen Entfernung zu meiner Einfahrt befindet, würde ich erst blinken, wenn ich mich deutlich im Kreisverkehr befinde.
In einem kleineren Kreisverkehr, wo sich die erste Ausfahrt nahe an meiner Einfahrt befindet, würde ich nicht direkt beim Beginn des Einfahrens blinken, aber sofort ab dem Zeitpunkt, wo objektiv klar ist, dass es sich nicht um ein "Einfahrblinken" handelt.
Wie so oft im Leben sind die Dinge halt nicht immer nur Schwarz oder Weiß ;-)
Ja, ich blinke ab dem Moment, wo ich mein Lenkrad nach rechts bewege, um auf die Kreisbahn einzufahren. Viel früher meistens nicht.
Ich hatte dadurch mal einen Beinaheunfall, weil einer beim Reinfahren geblinkt hat und nicht rausgefahren ist.