Blinken im Kreisverkehr?
Mein Fahrlehrer hat mir immer gesagt, dass ich direkt beim Einfahren in den Kreisverkehr blinken kann, wenn ich die erste Ausfahrt nehme und diese rechts ist.
Sonst natürlich nicht Blinken beim Einfahren, wenn man die zweite Ausfahrt oder weitere nehmen sollte.
Was meint ihr dazu ?
11 Stimmen
6 Antworten
Mache ich zumindest häufiger und finde ich auch sehr hilfreich, wenn andere das tun.
Okay, das ist natürlich scheiße, weil offenbar ein Pfosten ... Wenn ich da blinke, dann, um direkt wieder rauszufahren.
Nur der einzige Vorteil daran ist meiner Meinung nach, dass man nicht hektisch im Kreisverkehr den Blinker betätigen muss, weil man das in Ruhe vorher machen konnte. Welche Vorteile hat das noch ?
Ich sehe den Vorteil, dass das Auto, was da raus will, wo man selber reinwill, weiß, er muss für einen nicht halten, sondern kann fahren.
Ich würde nur dann bein Einfahren blinken, wenn ich, um in den Kreisverkehr zu kommen, abbiegen müsste.
Ansonsten nicht, auch nicht, wenn die erste Ausfahr genommen wird. Denn dem Beobachter ist nicht klar, dass das ein Zeichen für die Ausfahrt sein soll, da der Zustand bereits vor Eintritt in den Bereich der Signalgültigkeit vorlag.
§ 8 Abs. 1a Satz 2 StVO ist da eindeutig:
Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Andererseits gibt es natürlich § 9 Abs. 1 Satz 1 StVO:
Wer abbiegen will, muss dies rechtzeitig und deutlich ankündigen; dabei sind die Fahrtrichtungsanzeiger zu benutzen.
Das "deutlich" in dieser Vorschrift erfordert meiner Ansicht nach das Vermeiden von Missverständnissen / Unklarheiten. Wenn bei der Einfahrt geblinkt wird, wissen Andere nicht, ob man wirklich bei der ersten Ausfahrt abbiegen möchte oder ob man zu "blöd" war, das Blinken beim Einfahren in den Kreisverkehr zu unterlassen.
Wir können jetzt natürlich auch noch darüber diskutieren, was "beim Einfahren" eigentlch bedeutet. Ist es der Beginn des Einfahrens oder der gesamte Vorgang bis zur Beendigung des Einfahrens?
Außerdem kommt es noch auf die individuelle Gestaltung des Kreisverkehrs an.
In einem größeren Kreisverkehr, wo sich die erste Ausfahrt in einer gewissen Entfernung zu meiner Einfahrt befindet, würde ich erst blinken, wenn ich mich deutlich im Kreisverkehr befinde.
In einem kleineren Kreisverkehr, wo sich die erste Ausfahrt nahe an meiner Einfahrt befindet, würde ich nicht direkt beim Beginn des Einfahrens blinken, aber sofort ab dem Zeitpunkt, wo objektiv klar ist, dass es sich nicht um ein "Einfahrblinken" handelt.
Wie so oft im Leben sind die Dinge halt nicht immer nur Schwarz oder Weiß ;-)
Ist klar in der StVO Par. 8 geregelt:
Bei der Einfahrt in einen solchen Kreisverkehr ist die Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unzulässig.
Gibt es nicht auch einen Paragraphen, dass man vor dem Abbiegen blinken soll, nicht erst während des Abbiegens?
nicht erst während des Abbiegens?
Auch wenn ich zügig in den Kreisverkehr einfahren kann, dauert es mindestens 1,5 Sekunden bis ich wieder raus kann. Jedenfalls dort, wo ich regelmäßig fahre.
Das sollte doch reichen, um wenigstens eine Sekunde vor der Ausfahrt zu blinken.
P.S.: Ein "Paragraphen, dass man vor dem Abbiegen blinken soll" tritt hinter Par. 8 zurück. Lex specialis schlägt lex generalis.
Nur warum pochen so viele Fahrlehrer darauf, dass man beim Einfahren blinken sollte, wenn man die erste Ausfahrt nimmt ? Das verstehe ich nicht. Früher wurde das in Fahrschulen nicht so beigebracht.
Entweder weil der Fahrlehrer die aktuelle StVO nicht kennt (früher war das ja mal anders geregelt), oder weil er den Fahrschüler für überfordert hält, wenn er gleichzeitig hochschalten, rechts blinken, abbiegen und auf querende Fußgänger achten soll.
Ja, ich blinke ab dem Moment, wo ich mein Lenkrad nach rechts bewege, um auf die Kreisbahn einzufahren. Viel früher meistens nicht.
Ich hatte dadurch mal einen Beinaheunfall, weil einer beim Reinfahren geblinkt hat und nicht rausgefahren ist.