Muss man nach Kreisverkehr Fußgängern Vorrang gewähren?

5 Antworten

Wenn du den Kreisverkehr verlässt musst du Fußgänger die Straße, in die du einfährst, überqueren lassen. Das abbiegen aus dem Kreisverkehr heraus ist genau so wie das abbiegen an einer normalen Kreuzung. Fußgänger haben da Vorrang.

Bei mir in der Gegend sind aber viele Kreisverkehre außen rum so bepflanzt dass man Kinder, die die Straße queren wollen, kaum sieht. Da muss man immer vorsichtig sein.

Bei der Einfahrt in den Kreisverkehr muss man die Fußgänger aber nicht vorlassen, nur wenn es einen Zebrastreifen gibt.

AlexausBue  08.03.2024, 14:33

Genau so ist es korrekt.

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Ja, im Allgemeinen haben Fußgänger im Kreisverkehr Vorfahrt. Fahrzeugführer müssen Fußgängern, die den Kreisverkehr überqueren oder sich auf einem Zebrastreifen im Kreisverkehr befinden, Vorfahrt gewähren. Dies bedeutet, dass Fahrzeuge anhalten müssen, um Fußgänger passieren zu lassen, bevor sie in den Kreisverkehr einfahren oder ihn verlassen. Es ist wichtig, sich an die Verkehrsregeln zu halten und auf Fußgänger im Kreisverkehr zu achten, um Unfälle zu vermeiden.

Singuli  08.03.2024, 14:13

Aber nur bei einem Zebrastreifen oder Radfahrer, wenn ein rot markierter Radweg den Kreisverkehr umkreist.

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Bibababongo  08.03.2024, 14:15
@Singuli

Natürlich haben Fußgänger (ich denke immer) im Allgemeinen Vorfahrt im Kreisverkehr, unabhängig davon, ob es einen Zebrastreifen gibt oder nicht. Fußgänger haben immer Vorfahrt, wenn sie sich im Kreisverkehr befinden, und Fahrzeugführer müssen ihnen Vorrang gewähren.

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AlexausBue  08.03.2024, 14:32
@Bibababongo
Natürlich haben Fußgänger (ich denke immer) im Allgemeinen Vorfahrt im Kreisverkehr, unabhängig davon, ob es einen Zebrastreifen gibt oder nicht.

Verrückterweise gilt das nicht.

Nur gegenüber ausfahrenden Fahrzeugen haben Fußgänger Vorrang.

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koofenix  08.03.2024, 14:51
@AlexausBue

Wer nach rechts abbiegen will - und so kann man die Ausfahrt aus einem Kreisverkehr werten - muß dem Geradeausverkehr Vorrang gewähren.

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KevinHP  08.03.2024, 22:12

Saudumme Antwort von der KI. Wird gemeldet.

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Ja muss man! - Fußgänger haben generell im Straßenverkehr die größte und wichtigste Priorität.

Singuli  08.03.2024, 14:13

Ja, auf dem Gehweg - aber nicht auf der Straße!

Hast Du einen Führerschein?

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AlexausBue  08.03.2024, 14:29
Fußgänger haben generell im Straßenverkehr die größte und wichtigste Priorität.

Dann gehe doch mal auf einer Landstraße oder auf dem Münchner Ring spazieren, dann merkst Du, dass das so nicht stimmen kann.

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Ja.

Ein Kreisverkehr ist im Grunde auch nur eine Einbahn-Vorfahrstraße, die im Kreis führt. Wenn du daraus abbiegst, gelten keine anderen Regeln, als wenn du sonst abbiegst.

Singuli  08.03.2024, 14:23

Nein, eine Ausfahrt aus einem Kreisverkehr ist ein Abbiegevorgang! Und da hat man als Fußgänger Vorrang. Egal ob mit oder ohne Fußgängerübergang o.ä.

Fährt ein Auto in einen Kreisverkehr ein, ist man als Fußgänger wartepflichtig, wenn kein Übergang vorhanden ist.

Da dies aber generell ziemlich kompliziert ist, sollte man Blickkontakt aufnehmen und nur rüber gehen, wenn erkennbar ist, das das Fahrzeug hält.

Ansonsten ist man tot und hat von seinem ganzen Recht nichts.

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KevinHP  08.03.2024, 22:17
@Singuli
Nein, eine Ausfahrt aus einem Kreisverkehr ist ein Abbiegevorgang!

Nicht nein, sondern ja. Genau das hat Panther doch geschrieben.

Und da hat man als Fußgänger Vorrang.

Da man Fußgängern beim Abbiegen grundsätzlich Vorrang gewähren muss, ist diese Aussage deckungsgleich.

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Grundsätzlich ist es so, dass man bei einem Kreisverkehr beim Ein- und Ausfahren "abbiegt", da der Kreisverkehr selbst wie eine Vorfahrtsstraße zu sehen ist (an jeder Einfahrt stehen Vorfahrt-Achten-Schilder, es fehlen nur die entsprechenden Vorfahrtsstraßen-Schilder).

Außerdem gilt die Ausnahme, dass beim Einfahren nicht geblinkt werden darf (§ 8 Absatz 1a Satz 2 StVO).

Es ist, wie du es beschreibst. Da du beim Verlassen des Kreisverkehrs in eine "neue Straße" abbiegst, musst du dieselben Regeln beachten, wie an einer normalen Kreuzung oder Einmündung – also auch Fußgänger rüberlassen (§ 9 Absatz 3 Satz 3 StVO).

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich beschäftige mich gerne mit der StVO