Wieso erhöht ? 50 Stunden ist doch weniger als jetzt.

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Zu was soll das gut sein ? Ich kann mir in sieben Sprachen ein Bier bestellen. Bringt mehr als vor dem Kellner bis zehn zu zählen.

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Klar ist die Jugend heute anders als gestern. Und gestern war sie anders als vorgestern. Und immer gab es Leute, die über sie gemeckert haben. Die Leute die morgen meckern sind übrigens die Jugendlichen von heute. Es gibt aber auch viele, die sich erinnern selbst mal jung gewesen zu sein. Die zucken die Schultern und denken: Isso.

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Darf das Jobcenter mir Bürgergeld kürzen, obwohl ich als islamischer Prediger religiöse Pflicht erfülle?

ssalamu alaikum,

ich habe eine grundsätzliche Frage, die für viele Muslime in Deutschland relevant ist:

Wenn ein Muslim Bürgergeld erhält und gleichzeitig islamisch predigt – sei es online über TikTok oder direkt in der Moschee – handelt es sich dabei um eine religiöse Pflicht. Es geht nicht um einen Nebenjob oder Erwerbstätigkeit, sondern um die Ausübung von Daʿwa, also der Einladung zum Islam und der religiösen Ermahnung, wie sie im Koran gefordert wird.

Allah sagt:

„Und wer ist besser in der Rede als der, der zu Allah ruft und Gutes tut?“ (Sure 41:33)

„Und es soll aus euch eine Gemeinschaft hervorgehen, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet.“ (Sure 3:104)

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage:

Wie kann es sein, dass diese islamische Pflicht vom Jobcenter als reguläre Arbeit behandelt und mit dem Bürgergeld verrechnet wird? Ein aktuelles Beispiel ist der Fall des TikTok-Predigers Abdel Hamid, der vom deutschen Staat festgenommen wurde, obwohl er aus islamischer Sicht lediglich seiner religiösen Aufgabe nachgegangen ist.

Darf der Staat überhaupt zwischen religiöser Pflichterfüllung und Erwerbsarbeit unterscheiden, wenn es um islamische Inhalte geht? Wird hier die Religionsfreiheit in Frage gestellt? Und ist es rechtens, wenn das Jobcenter in solchen Fällen Sanktionen oder Kürzungen verhängt?

Meiner Überzeugung nach fällt islamische Predigt unter Religionsausübung, nicht unter Einkommenspflicht im Sinne des Sozialgesetzbuches. Auch Spenden oder TikTok-Geschenke sind in diesem Fall keine gewerbliche Einnahme, sondern Unterstützung durch die Umma.

Mich interessiert, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder juristisch etwas dazu sagen kann.

Was sagt ihr dazu?

Wa salam.

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Wenn die Religionsausübung ein Einkommen beschert ist dieses natürlich anzurechnen wie jedes andere auch. Der Staat macht da keinen Unterschied. Da könnte ja jeder kommen und sagen, daß er aus religiösen Gründen arbeitet.

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Wenn das Regal leer ist wird es wieder aufgefüllt. Der Chef hätte wahrscheinlich dort trotzdem den Senf bekommen.

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Wie immer das ausgeht, für deine spätere berufliche Laufbahn dürfte es sich nicht als dienlich erweisen. Einfach Nase zuhalten und durch.

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Die Erderwärmung könnte dazu führen, daß es in Teilen Europas bitterkalt wird - so what. Der Klimawandel betrifft die gesamte Erde über einen längeren Zeitraum. Dazu gehören auch die jährlichen "Jahrhundertsommer" und "Jahrhundertfluten" weltweit. Wenn es nun in Hinterbüdelsheim mal im Sommer regnet ist das immer noch Wetter.

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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Du bist verpflichtet dich über die Regeln zu informieren bevor Du am Verkehr teilnimmst.

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