Darf das Jobcenter mir Bürgergeld kürzen, obwohl ich als islamischer Prediger religiöse Pflicht erfülle?
ssalamu alaikum,
ich habe eine grundsätzliche Frage, die für viele Muslime in Deutschland relevant ist:
Wenn ein Muslim Bürgergeld erhält und gleichzeitig islamisch predigt – sei es online über TikTok oder direkt in der Moschee – handelt es sich dabei um eine religiöse Pflicht. Es geht nicht um einen Nebenjob oder Erwerbstätigkeit, sondern um die Ausübung von Daʿwa, also der Einladung zum Islam und der religiösen Ermahnung, wie sie im Koran gefordert wird.
Allah sagt:
„Und wer ist besser in der Rede als der, der zu Allah ruft und Gutes tut?“ (Sure 41:33)
„Und es soll aus euch eine Gemeinschaft hervorgehen, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet.“ (Sure 3:104)
In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage:
Wie kann es sein, dass diese islamische Pflicht vom Jobcenter als reguläre Arbeit behandelt und mit dem Bürgergeld verrechnet wird? Ein aktuelles Beispiel ist der Fall des TikTok-Predigers Abdel Hamid, der vom deutschen Staat festgenommen wurde, obwohl er aus islamischer Sicht lediglich seiner religiösen Aufgabe nachgegangen ist.
Darf der Staat überhaupt zwischen religiöser Pflichterfüllung und Erwerbsarbeit unterscheiden, wenn es um islamische Inhalte geht? Wird hier die Religionsfreiheit in Frage gestellt? Und ist es rechtens, wenn das Jobcenter in solchen Fällen Sanktionen oder Kürzungen verhängt?
Meiner Überzeugung nach fällt islamische Predigt unter Religionsausübung, nicht unter Einkommenspflicht im Sinne des Sozialgesetzbuches. Auch Spenden oder TikTok-Geschenke sind in diesem Fall keine gewerbliche Einnahme, sondern Unterstützung durch die Umma.
Mich interessiert, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder juristisch etwas dazu sagen kann.
Was sagt ihr dazu?
Wa salam.
11 Antworten
Grundsätzlich darf das Jobcenter Ihr Bürgergeld kürzen, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie Termine wahrnehmen, sich aktiv um Arbeit bemühen oder zumutbare Jobangebote annehmen.
Die Ausübung religiöser Pflichten als islamischer Prediger ist ein wichtiger Aspekt, der im Rahmen der Grundrechte, insbesondere der Religionsfreiheit, geschützt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit klargestellt, dass bei der Ausgestaltung von Sanktionen die Grundrechte der Betroffenen zu beachten sind.
Hier sind die wichtigen Punkte, die zu beachten sind:
* Meldetermine und Religionsausübung: Es gibt eine "neue Weisung" der Bundesagentur für Arbeit, wonach Bürgergeld-Empfänger künftig aus religiösen Gründen Termine beim Jobcenter absagen dürfen, wenn dies die Freiheit der Religionsausübung angemessen berücksichtigt. Dies wurde vom Arbeitsministerium auf den Weg gebracht. Das bedeutet, wenn ein zwingender religiöser Termin (z.B. ein Feiertag oder eine wichtige religiöse Veranstaltung, bei der Ihre Anwesenheit als Prediger unerlässlich ist) mit einem Jobcenter-Termin kollidiert, sollten Sie dies rechtzeitig und nachvollziehbar dem Jobcenter mitteilen und einen neuen Termin vereinbaren. Einfach unentschuldigt fernzubleiben, führt in der Regel zu Sanktionen.
* Zumutbarkeit von Arbeit: Die Frage der Zumutbarkeit einer Arbeit ist komplex. Religiöse Pflichten können hier eine Rolle spielen, insbesondere wenn sie mit den Anforderungen einer potenziellen Arbeitsstelle kollidieren. Es muss jedoch ein nachvollziehbarer und zwingender Grund sein. Das bedeutet nicht, dass jede religiöse Aktivität automatisch eine Ablehnung einer Arbeitsstelle rechtfertigt. Es wird immer eine Einzelfallprüfung geben.
* Eigenbemühungen: Sie sind weiterhin verpflichtet, sich aktiv um die Beendigung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu bemühen. Wenn Ihre Tätigkeit als islamischer Prediger Ihnen kein ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts einbringt, sind Sie grundsätzlich weiterhin verpflichtet, einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen.
* Ortsabwesenheit: Auch für religiöse Veranstaltungen oder Tätigkeiten, die eine Ortsabwesenheit erfordern, müssen Sie dies in der Regel beim Jobcenter beantragen und begründen. Es gibt einen Anspruch auf 21 Tage Urlaub/Ortsabwesenheit pro Jahr, wobei religiöse Veranstaltungen als nachvollziehbarer Grund gelten können.
Was tun, wenn Ihnen eine Kürzung droht oder Sie eine erhalten haben?
* Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter: Erklären Sie Ihre Situation und die religiösen Gründe, die zu einer möglichen Pflichtverletzung geführt haben könnten.
* Legen Sie Widerspruch ein: Wenn Sie einen Bescheid über eine Leistungsminderung erhalten, legen Sie innerhalb der Frist (meist ein Monat) schriftlich Widerspruch ein. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und legen Sie Belege für Ihre religiöse Tätigkeit vor.
* Suchen Sie professionelle Hilfe: Wenden Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht, Sozialverbände (wie den SoVD) oder Beratungsstellen. Diese können Sie beraten und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht sind in der Regel kostenfrei.
Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut im Grundgesetz. Das Jobcenter muss dies bei seinen Entscheidungen berücksichtigen, aber auch Ihre Mitwirkungspflichten bleiben bestehen. Es kommt immer auf den Einzelfall und die genaue Begründung an.
Als Bürger hst man Rechte und auch Pflichten. Das mit der Religion hst nix damit zu tuen. Wir leben im Jahr 2025. Von daher nein. Leute in meinem oder deinem Alter gehen Arbeiten und leben nicht auf Kosten anderer Menschen. Weil du lebst quasi von meinem Geld, damit du dein Bürgergeld bekommst. Weil ich muss früher aufstehen als sonst und Arbeite weit mehr als 4 Stunden pro Tag.
Hi!
Als Bürger hat man Rechte aber auch Pflichten.
Du hast das Recht Bürgergeld zu beanspruchen, solange du die Voraussetzungen dafür erfüllst.
Und du hast die Pflicht jegliches Einkommen anzugeben. Du hast auch die Pflicht dich um einen Job zu bemühen.
Und nein, wir leben hier nicht in einer Theokratie, religiöse Aspekte haben überhaupt keine Bedeutung. Zumal wir hier vor allem keine islamischen Gesetze haben.
Einerseits fordern, weil es ja im Gesetz steht, und, wenn es einem nicht passt, die Gesetze dann ignorieren, geht gar nicht.
Du glaubst doch nicht im Ernst, dass die Behörden dich mit Samthandschuhen anfassen werden, weil du deine religiösen Pflichten erfüllst? Ihnen geht es nur darum, dass du ein Einkommen damit nachweisen kannst. Was du ja auch kannst, wie beschrieben. Denn grundsätzlich muss jede Tätigkeit, die Einkommen bringt, auch gemeldet werden. Es sei denn, du hast kein Problem damit, später noch Strafe zu zahlen, weil du es verschwiegen hast und in aller Ruhe den Bürgergeldanteil eingesackt hast. Diese Fälle gab es auch, weil einige z.B. verschwiegen hatten, dass sie bereits wieder Arbeit hatten.
Dein Tiktok-Prediger hat Spenden kassiert und für sich behalten. Nun hätte er gleich sagen können dass er es behält, ist nicht verboten, aber da wären nicht so viele Spenden angeblich für Gaza oder sonstwas geflossen. Das alleine ist schon Spenden-Betrug und strafbar. Wenn er die Gelder ganz offiziell behält ist es für ihn ein Einkommen als selbstständiger Prediger. Das muss auch versteuert werden wie bei jedem anderen selbstständigen Unternehmer, und Bürgergeld steht im dann auch gar nicht zu.
Hier ist dieser Fall beschrieben. Es sind zwei Straftaten. Spendenbetrug und eben Sozialleistungsbetrug. Tiktoker "Abdelhamid" gesteht Spendenbetrug
Danke. Hab das mal angeschaut. Nach meiner Meinung müsste Tic Toc usw verboten und abgeschafft werden. Aber das Video war hilfreich.
Zählt das nicht als Unterschlagung oder sozial leistungs Betrug? Frage das für meine komische Nachbarn