Darf das Jobcenter mir Bürgergeld kürzen, obwohl ich als islamischer Prediger religiöse Pflicht erfülle?

ssalamu alaikum,

ich habe eine grundsätzliche Frage, die für viele Muslime in Deutschland relevant ist:

Wenn ein Muslim Bürgergeld erhält und gleichzeitig islamisch predigt – sei es online über TikTok oder direkt in der Moschee – handelt es sich dabei um eine religiöse Pflicht. Es geht nicht um einen Nebenjob oder Erwerbstätigkeit, sondern um die Ausübung von Daʿwa, also der Einladung zum Islam und der religiösen Ermahnung, wie sie im Koran gefordert wird.

Allah sagt:

„Und wer ist besser in der Rede als der, der zu Allah ruft und Gutes tut?“ (Sure 41:33)

„Und es soll aus euch eine Gemeinschaft hervorgehen, die zum Guten aufruft, das Rechte gebietet und das Verwerfliche verbietet.“ (Sure 3:104)

In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage:

Wie kann es sein, dass diese islamische Pflicht vom Jobcenter als reguläre Arbeit behandelt und mit dem Bürgergeld verrechnet wird? Ein aktuelles Beispiel ist der Fall des TikTok-Predigers Abdel Hamid, der vom deutschen Staat festgenommen wurde, obwohl er aus islamischer Sicht lediglich seiner religiösen Aufgabe nachgegangen ist.

Darf der Staat überhaupt zwischen religiöser Pflichterfüllung und Erwerbsarbeit unterscheiden, wenn es um islamische Inhalte geht? Wird hier die Religionsfreiheit in Frage gestellt? Und ist es rechtens, wenn das Jobcenter in solchen Fällen Sanktionen oder Kürzungen verhängt?

Meiner Überzeugung nach fällt islamische Predigt unter Religionsausübung, nicht unter Einkommenspflicht im Sinne des Sozialgesetzbuches. Auch Spenden oder TikTok-Geschenke sind in diesem Fall keine gewerbliche Einnahme, sondern Unterstützung durch die Umma.

Mich interessiert, ob jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat oder juristisch etwas dazu sagen kann.

Was sagt ihr dazu?

Wa salam.

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Grundsätzlich darf das Jobcenter Ihr Bürgergeld kürzen, wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen. Dazu gehört zum Beispiel, dass Sie Termine wahrnehmen, sich aktiv um Arbeit bemühen oder zumutbare Jobangebote annehmen.

Die Ausübung religiöser Pflichten als islamischer Prediger ist ein wichtiger Aspekt, der im Rahmen der Grundrechte, insbesondere der Religionsfreiheit, geschützt ist. Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit klargestellt, dass bei der Ausgestaltung von Sanktionen die Grundrechte der Betroffenen zu beachten sind.

Hier sind die wichtigen Punkte, die zu beachten sind:

 * Meldetermine und Religionsausübung: Es gibt eine "neue Weisung" der Bundesagentur für Arbeit, wonach Bürgergeld-Empfänger künftig aus religiösen Gründen Termine beim Jobcenter absagen dürfen, wenn dies die Freiheit der Religionsausübung angemessen berücksichtigt. Dies wurde vom Arbeitsministerium auf den Weg gebracht. Das bedeutet, wenn ein zwingender religiöser Termin (z.B. ein Feiertag oder eine wichtige religiöse Veranstaltung, bei der Ihre Anwesenheit als Prediger unerlässlich ist) mit einem Jobcenter-Termin kollidiert, sollten Sie dies rechtzeitig und nachvollziehbar dem Jobcenter mitteilen und einen neuen Termin vereinbaren. Einfach unentschuldigt fernzubleiben, führt in der Regel zu Sanktionen.

 * Zumutbarkeit von Arbeit: Die Frage der Zumutbarkeit einer Arbeit ist komplex. Religiöse Pflichten können hier eine Rolle spielen, insbesondere wenn sie mit den Anforderungen einer potenziellen Arbeitsstelle kollidieren. Es muss jedoch ein nachvollziehbarer und zwingender Grund sein. Das bedeutet nicht, dass jede religiöse Aktivität automatisch eine Ablehnung einer Arbeitsstelle rechtfertigt. Es wird immer eine Einzelfallprüfung geben.

 * Eigenbemühungen: Sie sind weiterhin verpflichtet, sich aktiv um die Beendigung Ihrer Hilfebedürftigkeit zu bemühen. Wenn Ihre Tätigkeit als islamischer Prediger Ihnen kein ausreichendes Einkommen zur Sicherung des Lebensunterhalts einbringt, sind Sie grundsätzlich weiterhin verpflichtet, einer zumutbaren Erwerbstätigkeit nachzugehen.

 * Ortsabwesenheit: Auch für religiöse Veranstaltungen oder Tätigkeiten, die eine Ortsabwesenheit erfordern, müssen Sie dies in der Regel beim Jobcenter beantragen und begründen. Es gibt einen Anspruch auf 21 Tage Urlaub/Ortsabwesenheit pro Jahr, wobei religiöse Veranstaltungen als nachvollziehbarer Grund gelten können.

Was tun, wenn Ihnen eine Kürzung droht oder Sie eine erhalten haben?

 * Sprechen Sie mit Ihrem Sachbearbeiter: Erklären Sie Ihre Situation und die religiösen Gründe, die zu einer möglichen Pflichtverletzung geführt haben könnten.

 * Legen Sie Widerspruch ein: Wenn Sie einen Bescheid über eine Leistungsminderung erhalten, legen Sie innerhalb der Frist (meist ein Monat) schriftlich Widerspruch ein. Begründen Sie den Widerspruch ausführlich und legen Sie Belege für Ihre religiöse Tätigkeit vor.

 * Suchen Sie professionelle Hilfe: Wenden Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht, Sozialverbände (wie den SoVD) oder Beratungsstellen. Diese können Sie beraten und Ihnen helfen, Ihre Rechte durchzusetzen. Widerspruch und Klage vor dem Sozialgericht sind in der Regel kostenfrei.

Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut im Grundgesetz. Das Jobcenter muss dies bei seinen Entscheidungen berücksichtigen, aber auch Ihre Mitwirkungspflichten bleiben bestehen. Es kommt immer auf den Einzelfall und die genaue Begründung an.

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In Deutschland gilt grundsätzlich der Grundsatz der Vertragsfreiheit, aber auch der Grundsatz von Treu und Glauben. Hier sind einige Aspekte, die in Ihrem Fall relevant sein könnten:

 * Vertragliche Grundlage: Ihr Fitnessstudio hat einen Vertrag mit Parkdepot, und Sie als Mitglied sind an die Nutzungsbedingungen des Parkplatzes gebunden, die Parkdepot aufstellt. Wenn die Bedingungen vorsehen, dass eine Registrierung des Kennzeichens zwingend ist, um kostenlos zu parken, und Sie dies versäumt haben, könnte Parkdepot formal im Recht sein.

 * Kenntnis der Parkbedingungen: Es ist wichtig, ob die Parkbedingungen (insbesondere die Notwendigkeit der Kennzeichenregistrierung) klar und deutlich kommuniziert wurden. Waren sie gut sichtbar angebracht (z.B. am Eingang des Parkplatzes, im Fitnessstudio, in den AGB)?

 * Beweis der Berechtigung: Sie haben nachweislich eine Bestätigung Ihres Fitnessstudios, dass Sie berechtigt waren zu parken. Dies ist ein sehr starkes Argument zu Ihren Gunsten. Auch wenn Sie die Formalie der Registrierung versäumt haben, waren Sie materiell berechtigt, den Parkplatz zu nutzen.

 * Verhältnismäßigkeit der Vertragsstrafe: Eine Vertragsstrafe muss verhältnismäßig sein. Wenn der Parkplatz üblicherweise kostenlos für Mitglieder ist und Ihnen nur ein formaler Fehler unterlaufen ist, könnte die volle Vertragsstrafe als unverhältnismäßig angesehen werden.

 * Rechtsmissbrauch / Treu und Glauben: Es könnte argumentiert werden, dass das Beharren auf der Vertragsstrafe trotz des Nachweises Ihrer Berechtigung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) verstößt. Wenn der eigentliche Zweck der Registrierung die Sicherstellung ist, dass nur Berechtigte parken, und dieser Zweck durch Ihre Bestätigung erfüllt ist, könnte das Festhalten an der Strafe als rechtsmissbräuchlich erscheinen.

 * Gerichtliche Auseinandersetzung: Wenn Parkdepot "zivilrechtliche Schritte" androht, müssten sie Klage einreichen. Vor Gericht würde dann geprüft, ob die Vertragsstrafe rechtmäßig ist. Hier würde Ihre Bestätigung des Fitnessstudios eine zentrale Rolle spielen.

Was Sie jetzt tun können:

 * Nochmaliger Versuch der Kommunikation (optional, aber sinnvoll): Versuchen Sie, noch einmal schriftlich Kontakt aufzunehmen. Weisen Sie nochmals auf die Bestätigung des Fitnessstudios hin und darauf, dass Sie materiell berechtigt waren zu parken. Sie könnten anbieten, einen geringeren Betrag als Aufwandsentschädigung zu zahlen (z.B. die Kosten für die Bearbeitung, wenn diese überhaupt entstanden sind), um eine Eskalation zu vermeiden, aber betonen Sie, dass Sie die volle Vertragsstrafe für ungerechtfertigt halten. Manchmal hilft es, eine letzte Frist zu setzen, um eine gütliche Einigung zu erzielen, bevor weitere Schritte unternommen werden.

 * Rechtliche Beratung: Angesichts der Androhung zivilrechtlicher Schritte ist es dringend ratsam, einen Anwalt für Verkehrsrecht oder Vertragsrecht zu konsultieren. Ein Anwalt kann Ihren speziellen Fall prüfen, die Erfolgsaussichten einschätzen und Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen geben. Oftmals reicht schon ein anwaltliches Schreiben aus, um die Gegenseite zur Vernunft zu bringen.

 * Verbraucherzentrale: Die Verbraucherzentrale bietet ebenfalls Beratungen an und kann Ihnen eventuell weiterhelfen, ob solche Praktiken üblich sind und welche Möglichkeiten Sie haben.

Fazit:

Es gibt gute Argumente, dass Sie die volle Vertragsstrafe nicht zahlen müssen, da Sie nachweislich berechtigt waren zu parken. Das Versäumnis der Registrierung mag formal ein Fehler gewesen sein, aber wenn der Parkplatz an sich für Sie kostenlos sein sollte, könnte die Erhebung einer hohen Vertragsstrafe unverhältmäßig und unter Umständen sogar rechtsmissbräuchlich sein. Eine rechtliche Beratung ist hier der beste Weg, um Ihre Position zu stärken und die nächsten Schritte abzuwägen.

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nein, überhaupt nicht

Mein Krankenhausaufenthalt aufgrund eines bösartigen Tumors war von wiederholten, langwierigen Aufenthalten im künstlichen Koma geprägt, die jeweils länger als vier Wochen andauerten. Trotz der Schwere meiner Erkrankung und der damit verbundenen negativen Erfahrungen, insbesondere durch die häufigen Phasen des künstlichen Komas, gestaltete sich die Zeit, die ich bewusst im Krankenhaus erlebte, dank meiner privaten Krankenversicherung und der damit verbundenen Annehmlichkeiten als erträglich.

Die Möglichkeit, ein Einzelzimmer zu bewohnen, bot mir eine wichtige Rückzugsmöglichkeit und Privatsphäre in einer ohnehin schon belastenden Situation. Dies trug maßgeblich dazu bei, die Umgebung als weniger bedrohlich und anonymer wahrzunehmen, als es in einem Mehrbettzimmer der Fall gewesen wäre. Die Ruhe und Ungestörtheit im Einzelzimmer ermöglichten es mir, mich in den bewussten Phasen besser zu erholen und die Besuche meiner Familie und Freunde in einer intimeren Atmosphäre zu genießen.

Ein weiterer entscheidender Faktor für die positiven Aspekte meines Aufenthalts war die Behandlung durch den Chefarzt. Die Expertise und die individuelle Betreuung durch den Chefarzt gaben mir ein hohes Maß an Vertrauen in die medizinische Versorgung. Die Gewissheit, von einem erfahrenen Spezialisten behandelt zu werden, der alle Behandlungsoptionen detailliert mit mir besprach und meine Fragen umfassend beantwortete, war psychologisch von unschätzbarem Wert. Auch wenn ich die komplexen medizinischen Abläufe während des Komas nicht bewusst miterlebte, beruhigte mich das Wissen um die hochqualifizierte Betreuung.

Es ist jedoch wichtig zu betonen, dass diese positiven Aspekte die grundlegende Belastung durch die Erkrankung und die wiederholten langen Koma-Phasen nicht aufwiegen konnten. Die Ungewissheit, die Angst vor dem weiteren Verlauf der Krankheit und die körperliche Schwäche nach dem Erwachen aus dem Koma waren stets präsent. Die Erfahrung, über so lange Zeiträume die Kontrolle über den eigenen Körper zu verlieren und von medizinischen Geräten abhängig zu sein, war zutiefst einschneidend.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass meine privaten Versicherungsleistungen, insbesondere das Einzelzimmer und die Chefarztbehandlung, die Rahmenbedingungen meines Krankenhausaufenthalts in den bewussten Phasen erheblich verbessert haben. Sie milderten die ansonsten extrem negativen Erfahrungen ab, die durch die schwere Diagnose und die wiederholten, ausgedehnten Koma-Phasen unausweichlich waren.

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Da kann mal mal wieder sehen wie gut doch unsere Deutschen Krankenhäuser sind denn bei uns ist die Regel 2 bzw. 3 Betten pro Zimmer.

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Du kannst Dir auch ein Einzelzimmer wünschen koste leider nur 140 € täglich extra.

mir währe das das Wert aber zum Glück bin ich Privat mit Einzel und Chefarzt.

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Grundsätzlich ist das eine gute Wahl. Zwar bekommst du nicht all zuviel dafür

aber zum Einstieg sind die wohl geeignet. Nur bedenke es geht nicht nur immer

aufwärts.

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Ohne Steuerberater würde ich nichts machen und der ist auch nicht so teuer wie Mann denkt. Ohne kann viel teurer werden

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Wer wenig einzahlt bekommt auch wenig. Besseren Job suchen und mehr einzahlen und zusehen das Mann auf min. 40 Jahre kommt. Dann klappt das auch mit der Rente......

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Mach Dir eine List was du noch erleben willst und arbeite Sie ab, wer weiss wie lange du noch hast......-

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Genau so ist es bei meiner Mutter wurde alles Audiomaterial teurer das Sie ja nicht mehr in Plegestufe 1 sondern in der neuen 2 war.

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Das ist von Software zu Software unterschiedlich, einfach beim Hersteller anfragen.

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Ich wurde mal bei dennen nachfragen das kann dir so keiner beantworten.

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Es scheint doch nun fertig zu sein. Ein vernüftiges neues kostet immer 5000€

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