Meinung des Tages: Wie bewertet Ihr die Forderungen der FDP, die u.a. Bürgergeld-Sanktionen, aber auch das Aus für die Rente mit 63 bedeuten könnten?

FDP und SPD sind sich des Öfteren uneins – so auch bei den neuen Forderungen, die die FDP in einer Beschlussvorlage für den kommenden Parteitag gestellt hat: Nämlich das Aus für die Rente mit 63 und wesentlich schärfere Sanktionen beim Bürgergeld.

Verschärfungen beim Bürgergeld

Die FDP fordert, dass Jobverweigerern die Leistungen sofort um 30 Prozent gekürzt werden können. Wer also ohne triftigen Grund zumutbare Arbeit ablehnt, der müsse dann mit sofortigen Kürzungen rechnen. Doch die Sanktionen sollen noch weiter reichen – bis zu einer kompletten Streichung der Leistungen. Außerdem fordert die FDP, dass das Leistungsniveau nicht weiter steigen soll.

Zum Vergleich: Aktuell gibt es Leistungskürzungen im Stufenmodell. Bei der ersten Pflichtverletzung können die Leistungen um zehn Prozent gekürzt werden – für einen Monat. Dann wartet bei weiteren Verstößen eine erneute Kürzung, dieses mal um bis zu 20 Prozent, danach besteht die Möglichkeit der vorübergehenden Leistungskürzung um bis zu 30 Prozent.

Rente mit 63 nicht mehr umsetzbar

Nicht nur Bürgergeldempfänger sind derzeit im Fokus der FDP. An den Kragen gehen sollen es auch dem Modell mit der Rente ab 63 – denn aufgrund des Fachkräftemangels könne sich Deutschland diese „frühe“ Rente nicht mehr leisten, so das Argument der FDP.

Viel mehr, so die Liberalen, solle das Arbeiten im Rentenalter attraktiver gestaltet werden.

Ende der Förderungen der Erneuerbaren Energien

Erneuerbare Energien sollen, wenn es nach der Argumentation der FDP geht, endgültig in den Markt übernommen werden. Deshalb solle die staatliche Förderung enden – die EEG-Umlage, über welche der Ausbau der erneuerbaren Energien mitfinanziert wird, soll dann schrittweise abgeschafft werden.

Reaktionen aus der Politik

SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich bezeichnete gegenüber der dpa die Vorschläge der FDP als „Überbleibsel aus der Mottenkiste“. Er sieht darin keinerlei wirtschaftliche Kompetenz, viel mehr eine Mehrbelastung für die arbeitende Bevölkerung.

Auch Lars Klingbeil, der Chef der SPD, sieht in den Vorschlägen der FDP vielmehr einen Angriff auf die wahren Leistungsträger.

Martin Schirdewan, der Vorsitzende der Linken, kritisierte das FDP-Papier. Er beschrieb es als „Dokument der sozialen Grausamkeit“. Für ihn steht fest: Wenn SPD und die Grünen die Liberalen „erneut durchkommen lassen“, so seien sie politisch erledigt.

Für die Union rückt das Ende der Ampel näher: CSU-Chef Markus Söder bezeichnete gegenüber der BamS das Papier als eine „Scheidungsurkunde für die Ampel“.

Carsten Linnemann, CDU-Generalsekretär, forderte, dass dich FDP sich ehrlich machen müsse. Entweder, sie würde aus der Ampel aussteigen oder einige notwendige Maßnahmen durchsetzen.

Auch innerhalb der Ampel gab es ähnliche Lesarten – der SPD-Bundestagsabgeordnete und Sozialexperte Helge Lindh beispielsweise sagte gegenüber der Bild, dass sich das Papier – vorausgesetzt die FDP würde das ernst meinen und so umsetzen wollen – wie eine Austrittserklärung aus der Koalition lesen würde.

Unsere Fragen an Euch: Wie bewertet Ihr die Vorschläge der FDP? Denkt Ihr, dass ein Austritt der Partei möglich oder sogar gar nötig sei? Wie seht Ihr die Ampel in deren Zusammenhalt? Welche Konsequenzen könnte eine finale Spaltung haben? 

Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch einen guten Start in die Woche!
Viele Grüße
Euer gutefrage Team

Quellen:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/fdp-buergergeld-sozialstaat-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/buergergeld-regelsatz-kuerzung-100.html
https://www.focus.de/politik/deutschland/12-punkte-plan-fuer-wirtschaftswende-fdp-will-arbeitsverweigerern-das-buergergeld-um-30-prozent-kuerzen_id_259874206.html

Bild zu Frage
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Wieso zwingen wir nicht Menschen zur Arbeit?

Ich möchte hier nur eine kleine Anregung machen für einen Gewissenskonflikt den vlt. jeder bewusst oder unbewusst mit sich trägt.

Achtung Szenario:

Eine Person die Sozialleistungen bezieht, weigert sich strickt arbeiten zu gehen. Egal welches Jobangebot reinkommt, sie reagiert immer gleich: Interesse vorgaukeln, bei der Arbeit schlecht anstellen, keinen Job bekommen (Achtung stark vereinfacht, Realität ist anders!!), weiter Sozialleistungen bekommen. Wie man schnell erkennt leistet diese Person keinen finanziellen Beitrag zur Wirtschaft.

Würde man nun jegliche Sozialleistungen einstellen, wäre diese Person über kurz oder lang zum arbeiten "gezwungen". Es würde ein indirekter Druck auf ihr lasten zu arbeiten, da sie ansonsten ihre Lebenshaltungskosten nicht mehr decken kann.

Die Frage die sich mir stellt.

Darf ein Mensch, durch die Wirtschaftliche Not getrieben, zur Arbeit "gezwungen" werden oder haben wir als hochentwickelte Gesellschaft nicht die Verantwortung jedem Menschen diese Not zu ersparen. Zumindest auf ein Mindestmaß, sodass er nie durch seine "Triebe" (Hunger, schlafen...) in eine evt. Unwürdige, verletzende, gefährliche usw. Arbeit getrieben wird.

Übertrieben formuliert und stark vereinfacht:

Muss ein Mensch für die Gesellschaft arbeiten, weil er sonst nicht in ihr Leben darf?

Ich freue mich auf eure Ansichten zu diesem, wie ich finde, grundlegenden Konflikt den jede Gesellschaft auf der Welt immer wieder aufs Neue austrägt.

Geld, Arbeitslosengeld, Ethik, Moral, Bürgergeld
Wohnungspflicht/Wohnungsrecht?

Ich war letztens in einer Großstadt und habe dort viele Obdachlose gesehen. Ich fand das erschütternt das ein reiches Land wie Deutschland seine Bürger nicht unterbringen kann und das Leute trotz Artikel 1 in sollchen Würdelosen Lebensumständen leben. Deswegen hab ich mir Gedanken gemacht und folgendes Gesetz ausgearbeitet:

Art 13a GG
(1) Jeder Deutsche hat das Recht auf einen Wohnsitz. Kein Deutscher darf ohne Wohsitz sein.
(2) Der Staat hat die Pflicht das in Abs 1 Satz 1 gegebene Recht und die in Absatz 1 Satz 2 gegebene Pflicht durch zu setzen. Näheres wird durch Bundesgesetze bestimmt.
(3) Niemand darf wegen des Fehlens eines Wohnsitzes bestraft werden.

Hier noch die Legaldefinitionen von Wohnsitz und Wohnung:

Abgabenordnung (AO)
§ 8 Wohnsitz
Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.

_________________________________________

Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 20 Begriff der Wohnung
Wohnung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder umschlossene Raum, der zum Wohnen oder Schlafen benutzt wird. Als Wohnung gilt auch die Unterkunft an Bord eines Schiffes der Marine. Wohnwagen und Wohnschiffe sind nur dann als Wohnungen anzusehen, wenn sie nicht oder nur gelegentlich fortbewegt werden.

Dazu will ich noch sagen, dass niemand durch das Gesetz wirklich gezwungen wird dort zu wohnen. Also falls jemand unbedingt den Lebenstraum hat in nem Zelt auf der Straßenkreuzung in Frankfurt zu wohnen kann er das auch tun er hat dann halt trotzdem irgendwo eine Wohnung mit Postadresse.

Find ich nicht gut. 48%
Find ich super. Sollte genau so in den Bundestag. 48%
Prinzipiell gut nur folgenden Teil würde ich ändern. 4%
Leben, Arbeit, Steuern, Wohnung, Miete, Berlin, Geld, Hamburg, Deutschland, Politik, Mieter, Frankfurt, Recht, Gesetz, Bundestag, FDP, Gesetzeslage, Hartz IV, obdachlos, Soziale Gerechtigkeit, SPD, Staat, AfD, Bürgergeld
Meinung des Tages: 10 Jahre Mindestlohn - was ist Eure Meinung zum Mindestlohn hierzulande?

Vor nunmehr zehn Jahren hat sich die damalige Große Koalition mit dem Ziel, Arbeit mehr zu würdigen, auf die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns verständigt. Doch hat der Mindestlohn das Arbeitsleben in der Praxis tatsächlich würdevoller gestaltet?

Mindestlohn für mehr soziale Gerechtigkeit?

Vor zehn Jahren verkündete die damalige Arbeitsministerin Andrea Nahles im direkten Anschluss an die vorangegangene Kabinettssitzung, dass "der Weg für den Mindestlohn [von nunan] frei" sei. Seitdem zählt der Mindestlohn hierzulande zu einem häufig kontrovers diskutierten Thema, das grundlegede Fragen zur sozialen Gerechtigkeit und wirtschaftlichen Dynamiken aufwirft.

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung bezeichnete die Einführung des Mindestlohns zum damaligen Zeitpunkt als eine der "größten Sozialreformen der Nachkriegszeit". Für die Stiftung sowie die Politik galt vor allem eines: Den wachsenden Niedriglohnsektor eindämmen, um Arbeitnehmer vor Ausbeutung zu schützen, existenzsichernde Löhne schaffen und, so der damalige Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel, "die Würde eines arbeitenden Menschen" aufrecht zu erhalten. Ihm zufolge sollten Menschen, die zur Sicherung ihres Lebens einer Vollzeitbeschäftigung nachgingen, "am Ende des Monats [nicht] noch zum Sozialamt betteln gehen" müssen.

Dass der Mindestlohn allerdings nicht flächendeckend gelten bzw. alle Personengruppen umfassen würde, kritisierte bereits der frühere Linken-Fraktionschef Gregor Gysi; tatsächlich sind Auszubildende, Langzeitarbeitslose sowie teilweise Praktikanten vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen.

Bei der Einführung 2015 lag der gesetzliche Mindestlohn bei 8,50 Euro brutto pro Stunde. Und seitdem hat sich viel getan...

Entwicklung des Mindestlohns

Für gewöhnlich schlägt die Mindestlohnkommission der Bundesregierung im Abstand von zwei Jahren vor, um wie viel der Mindestohn steigen soll. Die Kommission setzt sich aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern sowie beratenden Wissenschaftlern zusammen. Einzige Ausnahme: Im Oktober 2022 kletterte der Mindestlohn - um das gegebene Wahlkampfversprechen der neuen Ampelregierung einzulösen - via Gesetz auf 12€.

Seit 2015 hat sich der Mindestlohn in Deutschland folgendermaßen entwickelt:

  • Januar 2015: 8,50€
  • Januar 2017: 8,84€
  • Januar 2019: 9,19€
  • Januar 2020: 9,35€
  • Januar 2021: 9,50€
  • Juli 2021: 9,60€
  • Januar 2022: 9,82€
  • Juli 2022: 10,45€
  • Oktober 2022: 12,00€
  • Januar 2024: 12,41€

Kurz nach Einführung des Mindestlohns warnten Ökonomen vor der Gefahr massenhafter Jobverluste. 2022 kam das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung jedoch zu dem Ergebnis, dass bislang weder die Einführung des Mindestlohns noch die darauffolgenden Erhöhungen zu weitreichenden Beschäftigungsverlusten geführt hätten.

Unsere Fragen an Euch:

  • Was ist Eure Meinung zum Mindestlohn in Deutschland?
  • Denkt Ihr, dass der Mindestlohn aktuell zu gering / zu hoch ist?
  • Sollten Langzeitarbeitslose, Schüler und Praktikanten ebenfalls vom Mindestlohn profitieren?
  • Inwieweit beeinflusst der Mindestlohn das Beschäftigungsverhältnis in Deutschland?
  • Kann der aktuelle Mindestlohn tatsächlich zur Armutsbekämpfung und Existenzsicherung beitragen?
  • Welche Höhe fändet Ihr Stand heute (April 2024) für angebracht?

Wir freuen uns auf Eure Antworten

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/mindestlohn-einfuehrung-100.html

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Verdienste/Mindestloehne/_inhalt.html

Ich finde den Mindestlohn gut, weil... 62%
Ich kritisiere den aktuellen Mindestlohn, da... 27%
Andere Meinung und zwar... 11%
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Fragen Dschungel: Studium, Ausziehen, Finanzierung?

Hi hoffe ihr könnt mir helfen

Ich habe keinen Anspruch mehr auf Bafög nach diesem Semester und meine Eltern haben kein Einkommen. Meine Frage: meint ihr mit einem Werkstudentenjob und Kindergeld kann ich mir das Leben finanzieren? (Bisher kam ich mit dem BAföG und Kindergeld aus).

Wie viele Steuern werden dann anfallen? Muss ich dafür eine Steuererklärung machen? Oder habe ich Anspruch auf Bürgergeld? Ich habe auch nur noch ein Jahr Anspruch auf Kindergeld und fliege nächstes Jahr aus der Familienversicherung raus.

Das positive ist: Die Stadt in die ich ziehen möchte ist viel günstiger als die in der ich aktuell lebe und studiere (lebe vom Bafög, zahle aber Miete usw.). Ich brauche meine eigene Wohnung, da ich zur Zeit schon meine Wohnung mit einer sehr anstrengenden Person teile. Konzentration, Ruhe usw ist da nicht möglich.

Eine weitere Frage: was würdet ihr mir empfehlen? Wann sollte ich mit der Wohnungssuche starten? Wenn das Studium im Oktober beginnt, meint ihr ich kann dann im August mit Wohnungssuche anfangen? Ist das zu früh? Zu spät?

Falls ich Anspruch haben sollte auf Bürgergeld: Muss ich mich an das Jobcenter wenden in der Stadt wo ich jetzt lebe oder an das Jobcenter in der Stadt wo ich hin möchte?

Noch etwas zu der Sache mit den Steuern: Ich denke ich werde dann über das kommen was ich verdienen darf, da ich überlegt habe bereits ab April bis August als Werkstudent zu arbeiten und mir dann in der anderen Stadt wieder eine Werkstudentenstelle zu suchen.

Da ich für dieses Semester noch Bafög erhalte, meint ihr es ist eine gute Entscheidung als Werkstudent zu arbeiten? Oder wird mir dann in den paar Monaten irgendwas abgezogen? In dem BWZ der seit Oktober 2023 läuft habe ich noch nicht gearbeitet, nur Vollzeit studiert.

Das sollte doch heißen, dass ich nicht über den Freibetrag komme und dementsprechend keine Abzüge hätte oder? Also könnte ich ohne Abzüge bis September Bafög erhalten und den Werkstudentenjob ausüben? Meint ihr es ist machbar 20h zu arbeiten und 40h zu studieren? Ich habe gehört, dass das einige machen. Wie war eure Erfahrung damit?

Eine weitere Sache: ich möchte dieses Semester noch aktiv studieren, da ich mir einige Kurse für das kommende Studium anrechnen lassen möchte. Meine Prüfungen sind Ende August/Anfang September.

Was ich mich auch Frage: was würdet ihr mir empfehlen in Bezug auf den Wechsel vom Job von Stadt zu Stadt? Ich muss ja irgendwo schlafen, pendeln ist nicht so easy, weil es morgens 3h wären und abends 3h. Oder meint ihr ich habe auch Chance eine Wohnung zu bekommen wenn ich noch keinen Arbeitsvertrag unterschrieben habe?

Bin irgendwie total überfordert, weil ich nicht weiß wie ich das ganze angehen soll. Falls jemand in der gleichen Lage war, erzählt mir bitte wie ihr das umgesetzt habt. Hoffe ihr könnt mir Ratschläge geben, ich bitte um eure weisen Worte :D

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