Kann die AfA mich in einen Beruf zwingen, in dem ich nicht arbeiten möchte?
Ich bin 24 und nun seit fast 2 Jahren Zuhause, da ich starke psychische Probleme hatte. Die sind zwar immer noch da, aber nicht mehr in dem Ausmaß wie vor 1-2 Jahren. In dem Zeitraum habe ich Krankengeld bekommen und bin ausgesteuert ins ALG 1 reingerutscht. Meinen Job musste ich aufgeben und wurde gekündigt.
In der Zwischenzeit war ich in der Psychiatrie und Tagesklinik - mir geht es heute deutlich besser.
Ich bin gelernte Sozialassistentin bzw. habe diese Ausbildung abgeschlossen und möchte aber nicht im sozialen Bereich arbeiten, da ich psychisch einfach vorbelastet bin und ich generell gemerkt habe, dass dieser Beruf nichts für mich ist.
Von daher möchte ich mich für die Ausbildungen im nächsten Jahr bewerben. Jetzt ist der perfekte Zeitpunkt. Ich habe jedoch eine Angst:
Darf meine Sachbearbeiterin mich, trotz das ich den Wunsch äußere eine Ausbildung anzufangen, in den Sozialassistenten reinquetschen, obwohl ich mich umorientieren möchte? Schließlich will die AfA schnell vermitteln. Wenn man mich aber dort reinsteckt, kann ich mich gleich erneut einweisen lassen.
6 Antworten
Da brauchst du ein ärztliches Attest das du in genau diesem Bereich aus bestimmten Gründen nicht mehr arbeiten kannst.
Ansonsten ist das der Arbeitsagentur egal. Die sind nur daran interessiert das sie nix an dich zahlen müssen. Wie du dich in der Arbeit fühlst interessiert die nicht.
Ja denke schon, wenn nicht kannst du ihn auf jedenfall fragen wer das ausstellt. Wenn du in psychologischer Behandlung warst kann das ein Psychologe auch ausstellen.
Salopp gesagt möchte auch die AfA ihre Kunden so schnell wie möglich aus einem laufenden ALGI-Bezug heraus bekommen. Von daher wird diese Behörde es eher nicht zulassen, aktuell dem Prinzip nach wieder in Vollzeit beschäftigungsfähig erst für 2026 Bewerbungen zu neuen Ausbildungen zu verschicken.
Du kannst daher dann zwar durchaus mit Deinem Fallmanagent besprechen, künftig nicht mehr in Deinen Lehrberuf zurück kehren zu wollen, aber dann mußt Du zur Überbrückung Alternativen in grob anverwandten Betätigungsfeldern als Hilfskraft, oder komplett fremdberuflich als Anlernkraft nach Arbeit zu suchen.
Das JC kann dir nur Stellenangebote vorlegen und Bewerbungen verlangen, aber dich nicht zur Annahme eines Jobangebotes zwingen.
Und wenn Du einem potentiellen Arbeitgeber direkt darlegst, dass Du höchstens für ein paar Monate bis zum Beginn deiner neuen Ausbildung verfügbar bist, dann wird er kein Interesse haben.
Vielen Dank für deine Antwort :)
Kann die AfA mich in einen Beruf zwingen, in dem ich nicht arbeiten möchte?
Nein, natürlich nicht.
Nach einer gewissen Zeit als Bürgeldempfänger muss man eigentlich jeden Job annehmen, der zumutbar ukd möglich ist.
Wenn du eine neue Ausbildung machst, kannst du dann ja wieder aus dem Beruf raus.
Letztendlich ist "ich will nicht" kein Grund. Sie können dich nicht zwingen, aber durchaus Komsequenzen daraus ziehen.
Ich bekomme noch bis Februar ALG 1 - und danke für die Antwort.
Sorry. Aber das gleiche gilt auch dort. Vorallem bei ALG1 muss man ja gewisse Auflagen erfüllen.
Dankeschön für deine Antwort - kriegt man sowas beim Hausarzt? Die weiß über meine Probleme Bescheid.