Kann die AfA mich in einen Beruf zwingen, in dem ich nicht arbeiten möchte?

6 Antworten

Da brauchst du ein ärztliches Attest das du in genau diesem Bereich aus bestimmten Gründen nicht mehr arbeiten kannst.

Ansonsten ist das der Arbeitsagentur egal. Die sind nur daran interessiert das sie nix an dich zahlen müssen. Wie du dich in der Arbeit fühlst interessiert die nicht.


Inkognito-Nutzer   02.09.2025, 13:40

Dankeschön für deine Antwort - kriegt man sowas beim Hausarzt? Die weiß über meine Probleme Bescheid.

Bokken  02.09.2025, 13:43
@Inkognito-Beitragsersteller

Ja denke schon, wenn nicht kannst du ihn auf jedenfall fragen wer das ausstellt. Wenn du in psychologischer Behandlung warst kann das ein Psychologe auch ausstellen.

Salopp gesagt möchte auch die AfA ihre Kunden so schnell wie möglich aus einem laufenden ALGI-Bezug heraus bekommen. Von daher wird diese Behörde es eher nicht zulassen, aktuell dem Prinzip nach wieder in Vollzeit beschäftigungsfähig erst für 2026 Bewerbungen zu neuen Ausbildungen zu verschicken.

Du kannst daher dann zwar durchaus mit Deinem Fallmanagent besprechen, künftig nicht mehr in Deinen Lehrberuf zurück kehren zu wollen, aber dann mußt Du zur Überbrückung Alternativen in grob anverwandten Betätigungsfeldern als Hilfskraft, oder komplett fremdberuflich als Anlernkraft nach Arbeit zu suchen.

Das JC kann dir nur Stellenangebote vorlegen und Bewerbungen verlangen, aber dich nicht zur Annahme eines Jobangebotes zwingen.

Und wenn Du einem potentiellen Arbeitgeber direkt darlegst, dass Du höchstens für ein paar Monate bis zum Beginn deiner neuen Ausbildung verfügbar bist, dann wird er kein Interesse haben.


Inkognito-Nutzer   02.09.2025, 13:47

Vielen Dank für deine Antwort :)

Kann die AfA mich in einen Beruf zwingen, in dem ich nicht arbeiten möchte?

Nein, natürlich nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Arbeitslosen- u. Sozialberatung ohne Rechtswirkung seit 2012

Nach einer gewissen Zeit als Bürgeldempfänger muss man eigentlich jeden Job annehmen, der zumutbar ukd möglich ist.

Wenn du eine neue Ausbildung machst, kannst du dann ja wieder aus dem Beruf raus.

Letztendlich ist "ich will nicht" kein Grund. Sie können dich nicht zwingen, aber durchaus Komsequenzen daraus ziehen.


Inkognito-Nutzer   02.09.2025, 13:37

Ich bekomme noch bis Februar ALG 1 - und danke für die Antwort.